Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrs- wert von unbebauten und bebauten Grundstücke sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken
(z. B. Wohnungs-/Nießbrauchrechte, Wegerecht etc.).
Die Gebühren richten sich nach Ziffer 7 des Gebührentarifes (VermWertGebT) der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung – VermWertGebO NRW
Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein formloser, schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ort, Straße u. Hs.-Nr.) und des Werter- mittlungsstichtages (aktueller oder zurückliegender Stichtag) erforderlich.
Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein, etc.).
Verfahrensablauf:
Zur Vorbereitung des Gutachtens erfolgt bei der Bewertung von bebauten Grundstücken eine erste Ortsbesichtigung durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachteraus- schusses. Bei diesem Termin wird eine Bestandsaufnahme (Ermittlung von Wohn- und Nutzflächen, Ermittlung der Brutto-Grundfläche, Erfassung des Gebäudezustandes, Anfertigung einer Objektbeschreibung etc.) durchgeführt. Ca. 2 – 3 Wochen später erfolgt eine zweite Ortsbesichtigung durch Mitglieder des Gutachterausschusses, die anschließend über das Gutachten beraten und den Verkehrswert beschließen.
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Ansprechpartner |
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Herr Brinkmann |
Telefon: 05251 308-933 |
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Herr Scharfen |
Telefon: 05251 308-932 |
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Gebührenberechnung für Wertgutachten (Beispiele) |
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Verkehrswert |
Gebühr |
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75.000 € |
1.150 € |
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150.000 € |
1.300 € |
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200.000 € |
1.400 € |
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300.000 € |
1.600 € |
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jeweils zuzügl. MwSt. und Auslagen |
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