Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag Gutachten über den Verkehrs- wert von unbebauten und bebauten Grundstücke sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken
(z. B. Wohnungs-/Nießbrauchrechte, Wegerecht etc.).

Die Gebühren richten sich nach Ziffer 7 des Gebührentarifes (VermWertGebT) der Vermessungs- und Wertermittlungsgebührenordnung – VermWertGebO NRW

Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein formloser, schriftlicher Antrag mit Angaben der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Ort, Straße u. Hs.-Nr.) und des Werter- mittlungsstichtages (aktueller oder zurückliegender Stichtag) erforderlich.

Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein, etc.).

Verfahrensablauf:

Zur Vorbereitung des Gutachtens erfolgt bei der Bewertung von bebauten Grundstücken eine erste Ortsbesichtigung durch Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Gutachteraus- schusses. Bei diesem Termin wird eine Bestandsaufnahme (Ermittlung von Wohn- und Nutzflächen, Ermittlung der Brutto-Grundfläche, Erfassung des Gebäudezustandes, Anfertigung einer Objektbeschreibung etc.) durchgeführt. Ca. 2 – 3 Wochen später erfolgt eine zweite Ortsbesichtigung durch Mitglieder des Gutachterausschusses, die anschließend über das Gutachten beraten und den Verkehrswert beschließen.

Ansprechpartner

Herr Brinkmann

Telefon: 05251 308-933

Herr Scharfen

Telefon: 05251 308-932

Gebührenberechnung für Wertgutachten (Beispiele)

Verkehrswert

Gebühr

75.000 €

1.150 €

150.000 €

1.300 €

200.000 €

1.400 €

300.000 €

1.600 €

jeweils zuzügl. MwSt. und Auslagen