Ziffer 7 des Gebührentarifes (VermWertGebT)
der Vermessungs- und Wertermittlungsverordnung – VermWertGebO NRW
7 - Amtliche Grundstückswertermittlung
Nach diesen Tarifstellen sind die nach dem BauGB und der GAVO NRW beschriebenen Auf- gaben der Gutachterausschüsse und ihrer Geschäftsstellen - mit Ausnahme der Sachverständi- genleistungen nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) - abzurechnen.
7.1 - Gutachten
a. Gutachten über
- den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken,
- den Verkehrswert von Rechten an Grundstücken
- die Höhe der Entschädigung für den Rechtsverlust und anderer Vermögensvor- und - nachteile (§ 193 Abs. 2 BauGB, § 24 Abs. 1 EEG NW und § 5 Abs. 3 GAVO NRW)
- die Ermittlung von Anfangs- oder Endwerten nach § 154 Abs. 2 BauGB Gebühr: 100 Prozent der Gebühr nach Tarifstelle 7.1.1
b. Gutachten über
- Miet- und Pachtwerte (§ 5 Abs. 5 GAVO NRW)
- Gutachten über den ortsüblichen Pachtzins im erwerbsmäßigen Obst- und Gemüseanbau gemäß § 5 Abs. 2 BKleingG
- Gebühr: 1 500 bis 3 000 Euro
c. Obergutachten des Oberen Gutachterausschusses
- Gebühr: 150 Prozent der Gebühren nach den Buchstaben a bzw. b
Die Gebühren für Gutachten zu unterschiedlichen Wertermittlungsstichtagen sind separat für jeden Stichtag zu ermitteln.
7.1.1 - Grundgebühr
Die Grundgebühr ist in Abhängigkeit von dem im Gutachten abschließend ermittelten Wert des begutachteten Objekts zu ermitteln.
- Wert bis 1 Mio. Euro
Gebühr: 0,2 Prozent vom Wert zuzüglich 1 000 Euro
- Wert über 1 Mio. Euro bis 10 Mio. Euro
Gebühr: 0,1 Prozent vom Wert zuzüglich 2 000 Euro
- Wert über 10 Mio. bis 100 Mio. Euro
Gebühr: 0,05 Prozent vom Wert zuzüglich 7 000 Euro
- Wert über 100 Mio. Euro
Gebühr: 0,01 Prozent vom Wert zuzüglich 47 000 Euro
Ergänzende Regelung:
Mit der Gebühr ist die Abgabe von bis zu 3 gleichzeitig mit beantragten beglaubigten Mehrausfertigungen sowie die Mehrausfertigung für den vom Antragsteller abweichenden Eigentümer gemäß § 193 Abs. 4 BauGB abgegolten.
7.1.2 - Zuschläge
Zuschläge wegen erhöhten Aufwands,
- insgesamt bis 400 Euro, wenn Unterlagen gesondert erstellt werden müssen oder umfangreiche Recherchen erforderlich sind.
- insgesamt bis 800 Euro, wenn besondere wertrelevante öffentlich-rechtliche oder privat- rechtliche Gegebenheiten (z.B. Denkmalschutz, sozialer Wohnungsbau, Mietrecht, Erb- baurecht) zu berücksichtigen sind.
- insgesamt bis 1 200 Euro, wenn Baumängel oder -schäden, Instandhaltungsrückstände oder Abbruchkosten aufwändig zu ermitteln und wertmäßig zu berücksichtigen sind.
- insgesamt bis 1 600 Euro für sonstige Erschwernisse bei der Ermittlung wertrelevanter Eigenschaften
Die Zuschläge sind im Kostenbescheid zu erläutern.
7.1.3 - Abschläge
Abschläge wegen verminderten Aufwands,
- bis 500 Euro, wenn der Ermittlung unterschiedliche Wertermittlungsstichtage zugrunde zu legen sind.
- bis 500 Euro je zusätzlicher Wertermittlung bei der Ermittlung von Anfangs- und End- werten nach § 154 Abs. 2 BauGB ohne Zuhilfenahme besonderer Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB
- 50 Prozent der Gebühr nach Tarifstelle 7.1.1, bei der Ermittlung von Anfangs- und End- werten nach § 154 Abs. 2 BauGB unter Zuhilfenahme besonderer Bodenrichtwerte nach § 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB.
Die Abschläge sind im Kostenbescheid zu erläutern.
7.1.4 - Wiederverwendung von Gutachten
Wird ein zu einem früheren Zeitpunkt von einem Gutachterausschuss erstelltes Gutachten von diesem aktualisiert oder ergänzt und können bereits erbrachte Leistungen verwendet werden, so sind diese bei der Gebührenfestsetzung angemessen zu berücksichtigen. Die Gebührenermäßigung ist zu begründen.
7.2 - Besondere Bodenrichtwerte nach § 196 Absatz 1 Satz 5 BauGB
- Ermittlung besonderer Bodenrichtwerte je Antrag
Gebühr: 1 500 Euro zuzüglich je besonderen Bodenrichtwert 200 Euro
- Anpassung der besonderen Bodenrichtwerte an die allgemeinen Verhältnisse je Boden- richtwert und Anpassung
Gebühr: 100 Euro
7.3
Daten der Grundstückswertermittlung
7.3.1 - Analoge Standardausgaben
Die Tarifstellen 7.3.1.1 Buchstabe c, 7.3.1.2 Buchstabe e sowie 7.3.1.3 Buchstaben c sind ausschließlich für den direkten Zugriff des Nutzers über Dienste vorgesehen; entsprechende Anträge an die Geschäftstellen sind als Auskünfte nach Tarifstelle 1.2 abzurechnen.
7.3.1.1 - Bodenrichtwerte
- Je standardisierten Auszug im DIN A4-Format
Gebühr: 8 Euro
- Als grafische Übersicht je Gemeinde
Gebühr: 50 bis 250 Euro
- Bodenwertübersicht
Gebühr: keine
Ergänzende Regelung:
Über die Standardausgabe aus dem Informationssystem gemäß § 23 Abs. 6 GAVO NRW hinausgehende Auskünfte zu Bodenrichtwerten gemäß Buchstabe a sind nach Tarifstelle 1.2 abzurechnen.
7.3.1.2 - Kaufpreissammlung
- Preisauskunft nach § 10 Abs. 2 bzw. 4 GAVO NRW
- einschließlich bis zu zehn mitgeteilter Vergleichspreise
Gebühr: 120 Euro
- je weiteren mitgeteilten Vergleichspreis
Gebühr: 8 Euro
- Allgemeine Preisauskunft
Gebühr: 8 Euro
- Allgemeine Preisauskunft mit anonymisierter Kaufpreisliste
Gebühr: 28 Euro
- Je standardisierten Auszug zum Immobilienrichtwert, mit schriftlicher Erläuterung
Gebühr: 28 Euro
- Immobilienpreisübersicht
Gebühr: keine
7.3.1.3 - Grundstücksmarktbericht
- des Oberen Gutachterausschusses
Gebühr: 60 Euro
- der Gutachterausschüsse
Gebühr: 52 Euro
- Auszug aus dem Grundstücksmarktbericht mit allgemeinen Informationen
Gebühr: keine
- weitere Auszüge aus dem Grundstückmarktbericht, jeweils
Gebühr: 12 Euro
7.3.1.4 - Sonstige Auswertungen
- Mietwertübersichten
Gebühr: 15 bis 50 Euro
- Sonstige Auswertungen der Gutachterausschüsse oder des Oberen Gutachterausschusses, soweit diese nicht nach anderen Tarifstellen abzurechnen sind
Gebühr: 30 bis 5 000 Euro
7.3.2 - Digitale Daten
- Je Bodenrichtwertdatensatz
Gebühr: 4 Euro unter Anwendung der Mengenrabatte nach Tarifstelle 1.7.2
- Je Immobilienrichtwertdatensatz
Gebühr: 10 Euro unter Anwendung der Mengenrabatte nach Tarifstelle 1.7.2