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Der erfolgreiche Einsatz der neuen Medien
im eigenen Unterricht setzt eine Erweiterung technischen und medienpädagogischen
Kompetenz und auch die Offenheit für neue Formen in der unterrichtlichen
Vermittlung voraus. Für die innerschulische Koordinierungs- und Entwicklungsarbeit
sind darüber hinaus moderative Kompetenzen erforderlich. Diese Anforderungen
können nicht immer vorausgesetzt, sondern müssen sicherlich in
vielen Fällen erweitert werden. Sie werden hier aufgelistet, um das
Aufgabenfeld der Medienbeauftragten deutlich zu beschreiben: Im Vordergrund
soll nicht vorrangig die technische Kompetenz stehen. Vielmehr ergibt die
nachfolgende Abfolge die Gewichtung der Aufgaben der Medienbeauftragten.
1. Medienpädagogische Kompetenz
Medienbeauftragte sollen
-
bei der Auswahl und Nutzung von neuen
Medien beraten. Für die Empfehlung sind sowohl Kriterien für
gute Software zu beachten wie auch die Erkenntnis, nur solche Produkte
einzusetzen, die für die inhaltliche Vermittlung im Vergleich zu anderen
Medien einen Mehrwert haben oder zur Erarbeitung medienpädagogischer
Inhalte dienen können,
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dazu beitragen, dass die drei Bereiche
der Medienbildung berücksichtigt werden und Vorschläge machen
können, wie in den verschiedenen Aufgabenbereichen die neuen Medien
zur Informationsgewinnung und -bearbeitung, als Kommunikationsmittel und
für die Präsentation genutzt werden können,
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dazu anhalten, dass im Sinne von Medienerziehung
die Ergebnisse und das Vorgehen der Medienarbeit reflektiert und so die
Inhalte um ethische, soziale und affektive Dimensionen erweitert werden,
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darauf achten, dass bei der Entwicklung
schulspezifischer Konzepte die medienpädagogischen Dimensionen
-
Medienangebote sinnvoll auswählen
und nutzen,
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eigene Medien gestalten und verbreiten,
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Mediengestaltungen verstehen und bewerten,
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Medieneinflüsse erkennen und aufarbeiten,
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Bedingungen der Medienproduktion und
-verbreitung analysierend erfassen und Einfluss auf die Entwicklung der
Medienlandschaft nehmen
im Sinne einer Progression im Schulalltag
umgesetzt werden.
Im Bereich der Methodik können
mit neuen Medien nicht nur traditionelle Unterrichtsformen unterstützt,
sondern auch neue Formen des Lernens gefördert werden, in denen Schülerinnen
und Schüler eigenverantwortlich und selbständig Wissens- und
Handlungskompetenz erlangen. Der Medienbeauftragte soll aufzeigen, wie
die neuen Medien die Planung und Umsetzung zunehmend offener Lernsituationen
etwa in Form von Stationen- oder Projektarbeit unterstützen. Der Computer
wird dabei weniger als Lese- und Präsentationsmaschine, sondern immer
mehr als Arbeitsgerät eingesetzt.
Im konkreten Unterricht werden alle
drei Handlungsfelder der Medienpädagogik vertreten sein. Deren Gewichtung
wird sich stets unterscheiden.
In diesem Zusammenhang soll der Medienbeauftragte
darauf hinweisen, dass bei der Planung und beim Einsatz der neuen Medien
diese Aufgabenfelder reflektiert werden.
2. Moderative Kompetenz
In Zusammenarbeit mit der Schulleitung
und den mit koordinierenden Aufgaben betreuten Kolleginnen und Kollegen
wird die Einrichtung und Leitung einer aktiven Gruppe ein wesentliches
Ziel sein. Diese entwickelt die schulinterne Medienarbeit und ihre Evaluation
und treibt sie weiter voran.
Dafür braucht der Medienbeauftragte
u. a. folgende moderative Kompetenzen bzw. Funktionen:
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als Moderator für das Medienkonzept
der Schule in Zusammenarbeit mit der SL die Kooperation zwischen den Fachkollegen
in diesem Bereich fördern,
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die Koordination der Zusammenarbeit
zwischen der SL bzw. den Fachschaften mit Fortbildungsanbietern, Sponsoren,
dem Schulträger und ggf. anderen kooperierenden Schulen entwickeln,
sichern und evaluieren
-
ausgehend vom sicheren Umgang mit Standardsoftware
und ihrer Anwendung in unterrichtlichen Bezügen für den Einsatz
der neuen Medien im Kollegium qualifiziert werben können,
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in Kooperation mit der aktiven Gruppe
ein kollegiales Beratungs- und Unterstützungsangebot im Bereich der
Didaktik und Methodik der neuen Medien entwickeln und durch schulinterne
Fortbildungen Hilfestellungen im Kollegium anbieten,
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die hierzu notwendige kommunikative
Kompetenz muss das strukturierte Aufnehmen von Kollegenwünschen und
die Vermittlung von Lösungsvorschlägen auf der Grundlage der
Analyse unterrichtlicher Realisierungsprobleme in verständlicher Alltagssprache
umfassen.
3. Technische Kompetenz
Pädagogen sind keine Techniker.
Dennoch ist es erforderlich, dass die Medienbeauftragten an den Schulen
für ihre Aufgaben aktuelle Soft- und Hardwarekenntnisse haben, die
sie befähigen,
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Kolleginnen und Kollegen in die Nutzung
des schulischen Netzwerkes einweisen zu können,
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technische Probleme und Fragen mit Fachleuten
zu diskutieren, um weitere Nutzungsmöglichkeiten der neuen Medien
zu erschließen und deren störungsfreien Einsatz im schulischen
Alltag zu gewährleisten,
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in Abhängigkeit von der Situation
an der jeweiligen Schule, der eingesetzten Technik und den Leistungen des
Schulträgers kollegiale Beratung und Hilfestellung anzubieten und
einfache technische Überprüfungen durchzuführen.
vgl.: Bezirksregierung Detmold:
Regionales
Handlungskonzept mit der „e-nitiative.nrw“ - Fortschreibung 2001

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