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(Stand: April
2004) |
Neue Formen der Medienbereitstellung
im Zeitalter von Internet und digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien
EDMOND NRW
Elektronische Distribution von Medien On Demand
Allgemeines
Das Kreismedienzentrum Paderborn stellt
den Schulen im Bereich des Kreises Paderborn zusätzlich zum traditionellen
Angebot Medien zum Download via Datennetz und/oder über optische und
magnetische Träger zur Verfügung.
Berechtigung
Der Schulträger erhält ein
einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den durch das
Kreismedienzentrum Paderborn bereitgestellten Medien. Das Recht, dieses
Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen, wird dem Schulträger
nicht übertragen. Die Schulen ihrerseits sind berechtigt, die Medien
zu nutzen. Die Berechtigung zum Download beantragt der Lehrer bzw. die
Lehrerin schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) beim Kreismedienzentrum
Paderborn. Die Daten für den passwortgeschützten Download - wie
Login-Name und Passwort - dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
Nutzung
Die bereit gestellten Medien dürfen
nur im Rahmen schulischer Aktivitäten genutzt werden. Im Rahmen dieser
Nutzung ist das Kopieren der Medien auf optische und magnetische Träger
erlaubt, soweit dies im Rahmen einer schulischen Nutzung erforderlich ist.
Die Medien dürfen auf allen in der Schule befindlichen Rechnern genutzt
werden. Darüber hinaus ist sowohl für Lehrerinnen und Lehrer
als auch in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler
des Vertragspartners die Nutzung der Medien auf dem heimischen PC erlaubt,
soweit die Nutzung im schulischen Kontext stattfindet (z. B. Unterrichtsvorbereitung,
Hausaufgaben, Referatsvorbereitung). Schülerinnen und Schüler
erhalten den Zugang zu diesen Medien ausschließlich in Form optischer
und magnetischer Trägermedien. Sie sind nicht berechtigt, Medien downzuloaden.
Die Bearbeitung der Medien selbst
sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien,
sind nur zu Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet
ist, dass das neu hergestellte Werk nur im Klassen- oder Arbeitsgemeinschaftsverbund
präsentiert und im übrigen nicht veröffentlicht wird.
Dateien, die im Rahmen der o. g.
Regelung bei Schülerinnen und Schülern zu Hause auf dem PC gespeichert
werden, sind nach der Nutzung, spätestens mit Ablauf des Schuljahres
zu löschen. Für auf Trägermedien und Rechnersystemen in
der Schule oder bei der Lehrkraft zu Hause gespeicherte Dateien gilt das
Ablaufdatum der Nutzungslizenz des jeweiligen Mediums.
Dauer der Nutzungsrechte
Die Schule ist berechtigt, die bereit
gestellten Medien während der Laufzeit der Nutzungslizenzen der Medien
zu nutzen. Die für die jeweiligen Medien individuell gültigen
Nutzungslizenzen und -fristen gehen aus der vom Kreismedienzentrum Paderborn
den Schulen über das Internet zugänglich gemachten Datenbank
hervor. Nach Ablauf der Lizenzzeit ist die Schule verpflichtet, die auf
dem Server der Schule gespeicherten Medien zu löschen.
Urheberrechte
Urheberrechte dürfen nicht verletzt
werden, z. B. durch Nutzung der Medien außerhalb des schulischen
Kontextes oder nach Ablauf der Lizenzzeit. Eventuell für öffentliche
Vorführungen fällig werdende GEMA-Tantiemen sind nicht abgegolten.
Sie sind ggf. durch den Veranstalter mit der GEMA abzurechnen.
Nichtbeachtung
Eine Nichtbeachtung der Nutzungsordnung
kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem kann bei einem
Verstoß dem Lehrer/der Lehrerin die Berechtigung zum Download entzogen
werden. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist Paderborn.

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