Medienberatung
EDMOND - Elektronische Distribution von Medien ON Demand
Nutzungsordnung

 
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Neue Formen der Medienbereitstellung
im Zeitalter von Internet und digitalen Informations- und Kommunikationstechnologien

EDMOND NRW
Elektronische Distribution von Medien On Demand

Allgemeines

Das Kreismedienzentrum Paderborn stellt den Schulen im Bereich des Kreises Paderborn zusätzlich zum traditionellen Angebot Medien zum Download via Datennetz und/oder über optische und magnetische Träger zur Verfügung.

Berechtigung

Der Schulträger erhält ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den durch das Kreismedienzentrum Paderborn bereitgestellten Medien. Das Recht, dieses Nutzungsrecht auf Dritte zu übertragen, wird dem Schulträger nicht übertragen. Die Schulen ihrerseits sind berechtigt, die Medien zu nutzen. Die Berechtigung zum Download beantragt der Lehrer bzw. die Lehrerin schriftlich (per Post, Fax oder E-Mail) beim Kreismedienzentrum Paderborn. Die Daten für den passwortgeschützten Download - wie Login-Name und Passwort - dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

Nutzung

Die bereit gestellten Medien dürfen nur im Rahmen schulischer Aktivitäten genutzt werden. Im Rahmen dieser Nutzung ist das Kopieren der Medien auf optische und magnetische Träger erlaubt, soweit dies im Rahmen einer schulischen Nutzung erforderlich ist. Die Medien dürfen auf allen in der Schule befindlichen Rechnern genutzt werden. Darüber hinaus ist sowohl für Lehrerinnen und Lehrer als auch in Ausnahmefällen für Schülerinnen und Schüler des Vertragspartners die Nutzung der Medien auf dem heimischen PC erlaubt, soweit die Nutzung im schulischen Kontext stattfindet (z. B. Unterrichtsvorbereitung, Hausaufgaben, Referatsvorbereitung). Schülerinnen und Schüler erhalten den Zugang zu diesen Medien ausschließlich in Form optischer und magnetischer Trägermedien. Sie sind nicht berechtigt, Medien downzuloaden.

Die Bearbeitung der Medien selbst sowie ihre Verarbeitung, insbesondere die Mischung mit anderen Materialien, sind nur zu Übungszwecken zulässig, solange gewährleistet ist, dass das neu hergestellte Werk nur im Klassen- oder Arbeitsgemeinschaftsverbund präsentiert und im übrigen nicht veröffentlicht wird.

Dateien, die im Rahmen der o. g. Regelung bei Schülerinnen und Schülern zu Hause auf dem PC gespeichert werden, sind nach der Nutzung, spätestens mit Ablauf des Schuljahres zu löschen. Für auf Trägermedien und Rechnersystemen in der Schule oder bei der Lehrkraft zu Hause gespeicherte Dateien gilt das Ablaufdatum der Nutzungslizenz des jeweiligen Mediums.

Dauer der Nutzungsrechte

Die Schule ist berechtigt, die bereit gestellten Medien während der Laufzeit der Nutzungslizenzen der Medien zu nutzen. Die für die jeweiligen Medien individuell gültigen Nutzungslizenzen und -fristen gehen aus der vom Kreismedienzentrum Paderborn den Schulen über das Internet zugänglich gemachten Datenbank hervor. Nach Ablauf der Lizenzzeit ist die Schule verpflichtet, die auf dem Server der Schule gespeicherten Medien zu löschen.

Urheberrechte

Urheberrechte dürfen nicht verletzt werden, z. B. durch Nutzung der Medien außerhalb des schulischen Kontextes oder nach Ablauf der Lizenzzeit. Eventuell für öffentliche Vorführungen fällig werdende GEMA-Tantiemen sind nicht abgegolten. Sie sind ggf. durch den Veranstalter mit der GEMA abzurechnen.

Nichtbeachtung

Eine Nichtbeachtung der Nutzungsordnung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Zudem kann bei einem Verstoß dem Lehrer/der Lehrerin die Berechtigung zum Download entzogen werden. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn.