Medienberatung
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e-nitiative.nrw - Erlass vom 23.05.2003 Klicken Sie hier, um den Zuwendungserlass als PDF-Datei zu laden!
    Zuwendungen für das Lernen mit neuen Medien in Schulen


Erlass des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder

Minderausgaben im Landesetat 2003 machen es auch notwendig, die Mittel der e-nitiative.nrw einzuschränken. Die verbleibenden Ressourcen sollen vollständig der unterrichtsnahen Unterstützung der Schulen zugute kommen: Der Fortbildungs- und Beratungsauftrag für die 54 e-teams.nrw bleibt in vollem Umfang bestehen, das Medienzentrum Rheinland koordiniert und unterstützt weiterhin die Arbeit der e-teams.nrw.

Die ersten Ergebnisse der Evaluation der e-nitiative.nrw durch die Universität Dortmund zeigen, dass Internet und Multimedia im Schulalltag angekommen sind und zu einer neuen Lernkultur beitragen. 29,8 % der Lehrkräfte setzen den Computer mindestens einmal pro Wo-che oder häufiger ein. Spitzenreiter sind die Grundschulen. 36,8 % der befragten Lehrkräfte geben dort an, den Computer mehrmals pro Woche im Unterricht zu verwenden, 21,1 % mindestens einmal pro Woche (http://www.e-nitiative.nrw.de/evaluation.php).

Es besteht aber nach wie vor Fortbildungsbedarf. Fortbildungsbudgets vor Ort sollen deshalb weiterhin ein differenziertes Fortbildungsangebot ergänzen und sichern.

Der folgende Runderlass regelt die Mittelzuweisung an die Bezirksregierungen und die öffentlichen Schulen:

Zuwendungen für das Lernen mit neuen Medien in Schulen

"e-nitiative.nrw - Netzwerk für Bildung"

RdErl. d. Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder vom
23. Mai 2003 - 414 - 05.01.02.09-17169/03

1. Ressourcen für das Lernen mit neuen Medien

Auch im vierten Jahr der fünfjährigen "e-nitiative.nrw - Netzwerk für Bildung" erhalten die Bezirksregierungen Landesmittel für die öffentlichen Schulen.

Zusätzlich stehen den Schulträgern der öffentlichen Schulen Mittel aus der Schulpauschale zur Verfügung, die in Ergänzung der Mittel aus der "e-nitiative.nrw - Netzwerk für Bildung", investiven Maßnahmen (Ausstattung für das Lernen mit Neuen Medien) dienen.
 

Die Landesregierung, der Landkreistag Nordrhein-Westfalen, der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und der Städtetag Nordrhein-Westfalen haben in der gemeinsamen Er-klärung vom 02.11.1999 als gemeinsames Ziel verabredet, die Landesmittel der e-nitiative.nrw vor Ort nachhaltig zu verstärken durch

  • zusätzliche Haushaltsmittel der Kommunen,
  • Partnerschaften von Land, Kommunen und der Wirtscha ft und
  • die Mitwirkung von Fördervereinen.


2. Bewirtschaftung durch die Bezirksregierung

Den Bezirksregierungen werden Mittel für alle öffentlichen Schulen aus einer Haushaltsstelle des Kapitels 05 020 im Haushaltsjahr 2003 in nachstehender Höhe zur Bewirtschaftung zugewiesen:
 
Gemeinde/Gemeindeverband Fortbildungsbudgets für Schulen Titel 685 90
Regierungsbezirk Arnsberg 255.896,00 €
Regierungsbezirk Detmold 156.489,00 €
Regierungsbezirk Düsseldorf 310.821,00 €
Regierungsbezirk Köln 282.007,00 €
Regierungsbezirk Münster 194.787,00 €
NRW Gesamt 1.200.000,00 €

Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik hat die Landeszuschüsse für die Schulträger berechnet (siehe Anlage und auch unter www.e-nitiative.nrw.de).

Die Mittel für die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind in den Beträgen für die Bezirksregierungen Köln und Münster enthalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Berechnung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik.

Die Bezirksregierungen weisen die Landesmittel den Schulträgern unter Aufnahme der Erläu-terungen unter Ziffer 3 in Form einer Festbetragsfinanzierung als Projektförderung zu und prüfen den Verwendungsnachweis. Es reicht der einfache Verwendungsnachweis gemäß VV Nr. 11 zu § 44 LHO.

Die Bezirksregierungen entscheiden, wann die Schulträger den Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung vorlegen sollen.

Die Bezirksregierung hat Mittel, die von öffentlichen Schulträgern in 2003 nicht verwendet werden können, zurückzuziehen und vorrangig interessierten Schulträgern von genehmigten Ersatzschulen, Stiftischen Gymnasien und staatlichen Schulen - deren Schulen die unter Ziffer 3 genannten Voraussetzungen erfüllen - zur Verfügung zu stellen, nachrangig anderen öffentlichen Schulträgern ihres Bezirks.

Die Bezirksregierungen berichten bis zum 31. März 2004 über die Verwendung der Mittel.
 

3. Verfahren beim Schulträger

Die einzelne Schule soll entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen und ausgehend von der bereits vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept aufstellen, das auch ein schulspezifisches Qualifizierungskonzept enthält (BASS 16-13 Nr. 4).

Die Fortbildungsbudgets für Schulen sollen für Fortbildungsmaßnahmen verwendet werden, die zusätzlich zu den Angeboten der Bezirksregierung und der Schulämter zur besonderen Förderung des Lernens mit neuen Medien erforderlich sind. Der Schulträger entscheidet über die Aufteilung der Finanzmittel auf die Schulen seines Bereichs nach Beratung mit dem e-team.nrw seiner Region.
 

4. Mittel aus der Schulpauschale

Das Innenministerium und das Finanzministerium haben den Bezirksregierungen pauschal Landesmittel in Höhe von 420 Mio. € für die Gemeinden und Gemeindeverbände aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz als Schulpauschale zur Förderung investiver Maßnahmen zugewiesen. In diese Schulpauschale ist die bisherige gesonderte Zuweisung von Mitteln für die technische Ausstattung für das Lernen mit neuen Medien in öffentlichen Schulen, insbesondere für Hardware in den Klassenräumen, für Vernetzung in den Schulen und zwischen Schulen, eingeflossen. Die Zweckbestimmung für die Schulpauschale schließt den vorgenannten Verwendungszweck ausdrücklich ein.

In Vertretung

gez. Dr. Schulz-Vanheyden