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| Gemeinde/Gemeindeverband | Fortbildungsbudgets für Schulen Titel 685 90 |
| Regierungsbezirk Arnsberg | 255.896,00 € |
| Regierungsbezirk Detmold | 156.489,00 € |
| Regierungsbezirk Düsseldorf | 310.821,00 € |
| Regierungsbezirk Köln | 282.007,00 € |
| Regierungsbezirk Münster | 194.787,00 € |
| NRW Gesamt | 1.200.000,00 € |
Das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik hat die Landeszuschüsse für die Schulträger berechnet (siehe Anlage und auch unter www.e-nitiative.nrw.de).
Die Mittel für die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe sind in den Beträgen für die Bezirksregierungen Köln und Münster enthalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Berechnung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik.
Die Bezirksregierungen weisen die Landesmittel den Schulträgern unter Aufnahme der Erläu-terungen unter Ziffer 3 in Form einer Festbetragsfinanzierung als Projektförderung zu und prüfen den Verwendungsnachweis. Es reicht der einfache Verwendungsnachweis gemäß VV Nr. 11 zu § 44 LHO.
Die Bezirksregierungen entscheiden, wann die Schulträger den Verwendungsnachweis bei der Bezirksregierung vorlegen sollen.
Die Bezirksregierung hat Mittel, die von öffentlichen Schulträgern in 2003 nicht verwendet werden können, zurückzuziehen und vorrangig interessierten Schulträgern von genehmigten Ersatzschulen, Stiftischen Gymnasien und staatlichen Schulen - deren Schulen die unter Ziffer 3 genannten Voraussetzungen erfüllen - zur Verfügung zu stellen, nachrangig anderen öffentlichen Schulträgern ihres Bezirks.
Die Bezirksregierungen berichten
bis zum 31. März 2004 über die Verwendung der Mittel.
3. Verfahren beim Schulträger
Die einzelne Schule soll entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen und ausgehend von der bereits vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept aufstellen, das auch ein schulspezifisches Qualifizierungskonzept enthält (BASS 16-13 Nr. 4).
Die Fortbildungsbudgets für
Schulen sollen für Fortbildungsmaßnahmen verwendet werden, die
zusätzlich
zu den Angeboten der Bezirksregierung und der Schulämter zur besonderen
Förderung des Lernens mit neuen Medien erforderlich sind. Der Schulträger
entscheidet über die Aufteilung der Finanzmittel auf die Schulen seines
Bereichs nach Beratung mit dem e-team.nrw seiner Region.
4. Mittel aus der Schulpauschale
Das Innenministerium und das Finanzministerium haben den Bezirksregierungen pauschal Landesmittel in Höhe von 420 Mio. € für die Gemeinden und Gemeindeverbände aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz als Schulpauschale zur Förderung investiver Maßnahmen zugewiesen. In diese Schulpauschale ist die bisherige gesonderte Zuweisung von Mitteln für die technische Ausstattung für das Lernen mit neuen Medien in öffentlichen Schulen, insbesondere für Hardware in den Klassenräumen, für Vernetzung in den Schulen und zwischen Schulen, eingeflossen. Die Zweckbestimmung für die Schulpauschale schließt den vorgenannten Verwendungszweck ausdrücklich ein.
In Vertretung
gez. Dr. Schulz-Vanheyden