Medienberatung
Lernstätten im Wandel

„Rund um das kommunale Medienzentrum:
zwischen Stadt und Land im Kreis Paderborn“ Klicken Sie hier, um den Beitrag als pdf-Datei herunter zu laden!
von Günther Kröger (10/2006)1

Inhaltsübersicht
 
1 Medieneinsatz im Wandel der Zeit
2 Gesetzliche Rahmenbedingungen für eine differenzierte Medienversorgung in NRW
3 Politischer Gestaltungsspielraum
3.1 Trennung kommunaler und staatlicher Aufgaben?
3.2 Von der Ausnahme zur Regel
3.3 Computereinsatz und Internet als Sparmodell für Bildungsmedien?
3.4 Medienberatung und Lehrerfortbildung im „Medien-Kompetenz-Netzwerk”
4 Organisation der Lehrerfortbildung im Kreis Paderborn
4.1 Vorerfahrungen
4.2 Primarbereich
4.2.1 Konzeption „Treffpunktschulen“
4.2.2 „Von der Medienecke zum Medienkonzept“
4.3 Sekundarbereich
4.3.1 Medienkonzeptentwicklung
4.3.2 Varianten interner und externer Lehrerfortbildung
4.4 Unterstützung durch das Heinz Nixdorf MuseumsForum (HNF)
4.5 Information und Kommunikation
5 Perspektive
6 Literatur und weitere Informationen

1 Medieneinsatz im Wandel der Zeit

Als geradezu rasant kann die Medienentwicklung der letzten Jahr(zehnt)e bezeichnet werden. Wir alle erleben gegenwärtig den Übergang von der analogen zur digitalen Welt, stehende und bewegte - nicht selten auch bewegende – Bilder werden seit längerer Zeit nicht mehr nur auf Zelluloid und Magnetband gespeichert, sondern digital auf Silberscheiben (CD-ROM, DVD etc.) gepresst oder auf kugelschreibergroßen Sticks gespeichert. Längst werden Medien über Netze per Download oder Streaming-Verfahren im Prinzip für Jedermann verfügbar. Die Möglichkeiten der Kommunikation, Information, Produktion und Präsentation scheinen schier grenzenlos zu werden bzw. längst zu sein.

In bisher nie bekanntem Ausmaß hat die zunehmende Digitalisierung einen gesellschaftlichen Wandel herbeigeführt. Wurde Wirklichkeit immer schon in erheblichem Umfang über mediale Wahrnehmung vermittelt, so wird sie mittlerweile z. T. von den Medien selbst konstruiert. Die technischen Möglichkeiten werden immer differenzierter, parallel steigen dadurch die Anforderungen an die Kompetenz des Nutzers, beispielsweise effektiv recherchieren, auswählen und bewerten zu können. Durch die immensen gesellschaftlichen Auswirkungen dieser Entwicklung ist die Institution Schule in originärer Weise betroffen. Endlich scheint auch die Zeit gekommen, in der ein altes Ideal für die Versorgung der Schulen mit Bildungsmedien, die „vier j” (jedes Medium zu jeder Zeit an jedem Ort in jedem Lernzusammenhang), zum Greifen nahe rückt.

2 Gesetzliche Rahmenbedingungen für eine differenzierte Medienversorgung in NRW

In der Bundesrepublik Deutschland sorgen rund 600 kommunale Kreis-, Stadtbildstellen und Medienzentren für eine ortsnahe Unterstützung der Schulen, der außerschulischen Bildungseinrichtungen sowie der Jugend- und Sozialarbeit beim Einsatz von (Bildungs-) Medien. Im größten Bundesland Nordrhein-Westfalen organisiert man in insgesamt 54 Gebietskörperschaften eine konkrete und möglichst effiziente Umsetzung der im § 30 SchVG festgeschriebenen gesetzlichen Verbindlichkeit:

„Der Schulträger ist verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und ordnungsgemäß zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. (...)“2

Völlig klar und eindeutig ist hier die Verpflichtung zur „Bereitstellen von Lehrmitteln“ - die Medienversorgung also – dem Schulträger zugeordnet. Die praktische Umsetzung dieser Verpflichtung erfolgt zu einem großen Teil unmittelbar in der Schule. Insbesondere bei technischen Medien, die im Zusammenhang zu speziellen an den Schulen angeschafften Lehrwerken zu sehen sind oder regelmäßig im Fachunterricht zum Einsatz kommen, ist eine unmittelbare Verfügbarkeit vor Ort unerlässlich.

Einzelne Schulen - in besonderem Maße kleinere Schulen – sind allerdings in der Regel weder finanziell noch personell auch nur annähernd in der Lage, einen kompletten, fortwährend aktualisierten und rechtlich einwandfreien Medienbestand für alle Sachgebiete und Jahrgänge selbst vorzuhalten und effizient zu verwalten. Deshalb wird diese Aufgabe in gewissem Umfang traditionsgemäß von den Schulträgern an übergeordnete Institutionen delegiert. Kreisfreie Großstädte setzen diese Aufgaben in eigener Trägerschaft „aus einer Hand“ über Schulen, Bibliotheken und kommunale Stadtbildstellen/Medienzentren um, während kleinere Städte und Gemeinden kommunalen Gemeinschaften - den (Land-) Kreisen – organisiert sind und einen Teil der Lehrmittelbereitstellung sowie zahlreiche andere Verpflichtungen in der Regel pauschal über eine Kreisumlage finanzieren.

Für eine umfassende Medienbereitstellung und eine adäquate Medienberatung der Lehrkräfte und des in der außerschulischen Bildung tätigen Personals in den Bereichen Medienpädagogik, Mediendidaktik, Medientechnik und zur sinnvollen Unterrichtsnutzung neuer Medien unterhalten die Kreise die kommunalen Kreisbildstellen/Medienzentren.

3 Politischer Gestaltungsspielraum

Über Art und Umfang der Medienversorgung wird im § 30 SchVG keine Aussage getroffen - die Qualität der Medienversorgung ist also keinesfalls festgelegt. Das ist auch sinnvoll so, denn sie ist von zahlreichen Faktoren abhängig, wie beispielsweise den finanziellen Rahmenbedingungen einer Kommune oder auch von dem gesellschaftlichen Stellenwert, den man der Medienbildung beimisst. Die genauere Definition der Qualität bedarf also einer ständigen politischen Diskussion. Dabei gibt es zahlreiche Fragestellungen, die in verschiedenen Kommunen unterschiedlich bewertet werden können, z. B., ob ein Tageslichtprojektor zur Grundausstattung eines jeden Klassenraums gehört, ob jede Schule über einen eigenen Beamer verfügen sollte oder nicht und zahlreiche weitere bedeutende Detailfragen.

Auch die Frage nach einer „ordnungsgemäßen Unterhaltung“ (vgl. § 30 SchVG) ist nicht ohne weiteres eindeutig zu beantworten, da es sich bei der Art der Umsetzung wiederum um eine Frage der Qualität handelt: Reicht es möglicherweise aus, Unterrichtsfilme an einem zentralen Ort in Regale zu stellen oder, nach Fächern unterteilt, in vielen Regalen an unterschiedlichen Orten zu deponieren? Welche Möglichkeiten der Recherchierbarkeit schafft man? Werden diese Medien zur Schule gebracht oder müssen sie abgeholt werden etc.? 

3.1 Trennung kommunaler und staatlicher Aufgaben?

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch der Begriff der sogenannten inneren (kommunalen) und äußeren (staatlichen) Schulangelegenheiten, wonach eine auf den ersten Blick klare gesetzliche Trennung zwischen den Aufgaben der Kommune und denen des Landes definiert ist. Bei der Frage der Beschaffung für Lehrmittel, beispielsweise einem Tageslichtprojektor und einem dafür geeigneten Arbeitstransparent, besteht noch Konsens in der eindeutigen Zuordnung zum – meist kommunalen – Schulträger. Insbesondere werden Geräteanschaffungen für den Einsatz traditioneller audiovisueller Medien oder auch Computer für den Einsatz neuer Medien ähnlich wie etwa bei Heizungsanlagen in ausschließlicher Verantwortlichkeit der Schulträger gesehen.

Treten Probleme beim Einsatz solcher Geräte auf, ist häufig gar nicht so eindeutig festzustellen, ob sie durch reine Bedienungsfehler verursacht werden, oder ob es sich um technische Mängel handelt. Bei der zunehmenden Komplexität der Anwendungen und zunehmenden Anforderungen an den Nutzer ist diese Unterscheidung oft sogar für einen Fachmann nicht immer leicht zu treffen. Deshalb entzünden sich nicht selten Konflikte bei der Frage nach einer trennscharfen Verantwortlichkeit zwischen First- und Second-Level-Support, insbesondere im Bereich von Computerräumen oder -ecken, deren Support als „Fass ohne Boden“ beargwöhnt wird.

In den Gemeinde- und Stadtverwaltungen, in denen mittlerweile nahezu jeder Sachbearbeiter an vernetzten Computern arbeitet, wird allerdings nicht erwartet, dass die Anwender Programminstallationen an PCs oder Servern selbst durchführen oder Softwareprobleme lösen. Für diese Aufgaben hält man technisch geschultes Personal vor.

3.2 Von der Ausnahme zur Regel

Auf Grund gewohnheitsmäßiger Erfahrungen glaubt man in schulischen Zusammenhängen gelegentlich auch heute noch, dass die Verantwortung des Schulträgers für Einzel-PCs und Computerräume mit der Lieferung der (originalverpackten) PCs enden würde. Die Gründe hierfür sind in der Regel in der Anfangsphase der „Computerisierung“ zu finden: In den 80-er Jahren, als der PC-Einsatz in den Verwaltungen noch kein ernst zu nehmendes Thema darstellte, wurde der Computer an Schulen häufig bereits in unterrichtlichen Zusammenhängen eingesetzt und sowohl die Hard- als auch die Software zunächst ausschließlich von denjenigen Lehrpersonen betreut, die sich in der Regel autodidaktisch in diese neuen Sachgebiete eingearbeitet hatten. Im Rahmen der „Informations- und Kommunikationstechnologischen Grundbildung“ (IKG bzw. auch unter Abkürzungen wie ITG oder GRIN geläufig) wurden dann im Schneeballsystem weitere Lehrpersonen systematisch im Umgang mit dieser neuen Technologie geschult und mit entsprechenden Unterrichtseinheiten vertraut gemacht.

Eine lange Zeit nahm an den Schulen zunächst nur die Anzahl der genutzten Einzel-PCs zu. Im Rahmen des dreijährigen Projekts „NRW Schulen ans Netz - Verständigung weltweit“ (SaN: 1998 – 2000) wuchs dann recht schnell die Erkenntnis, dass dem Internet mit seinen neuen Möglichkeiten der schnellen Informationsbeschaffung und –verarbeitung ein sehr hoher schulischer Stellenwert zukommt. Hieraus resultierte dann wiederum die Option, Computer miteinander zu vernetzen und bestimmte Dienste zentral über Server anzubieten. Technisch interessierte und versierte Lehrer „bastelten“ in Eigeninitiative mit einem teilweise immensen zeitlichen und ideellen Einsatz erste Computernetze zusammen, die logischerweise auch den Betreuungsaufwand in den Schulen in vorher nie gekannte Dimensionen ansteigen ließen.

Im Rahmen des XVII. ganztägigen SaN-Workshops im „Hochstift“ (Kreise Paderborn und Höxter) zum Thema „Einsatz des Internet im pädagogischen Kontext“ für Schulleiterinnen und Schulleiter am 24. Februar 2000 wurde u. a. auch darüber diskutiert, wie die gesellschaftlichen und schulpolitischen Erwartungen und Anforderungen an die Schulen langfristig praktisch realisiert werden könnten.3

In einer gemeinsamen Resolution forderten daraufhin die Schulleiterinnen und Schulleiter ihre Schulträger auf, ein transparentes Gesamtkonzept bezüglich der Finanzierung, Anschaffung und periodischer Erneuerung der technischen Voraussetzungen für die Umsetzung medienpädagogischer Forderungen zu erstellen sowie für die Einrichtung und technische Betreuung zunehmend komplexer werdender schulischer Netzwerke professionelle Unterstützung durch fest eingestellte kommunale Spezialisten zur Verfügung zu stellen.

Da Problemlösungen zum größten Teil autodidaktisch und per „Learning by doing“ oft sehr individuell und unsystematisch erarbeitet worden waren, sprach man nach einiger Zeit in solchen Zusammenhängen auch gelegentlich von einer „Turnschuh-Administration“ an den Schulen. Erst in der folgenden Zeit kam es zu einer zunehmenden Systematisierung und Dokumentation von bewährten Musterlösungen. Sponsoren wie die Deutsche Telekom stellten im April 2000 schnelle ISDN, später noch schnellere DSL-Zugänge kostenlos zur Verfügung und engagierten sich z. T. sogar bei der technischen Betreuung der Schulen.

3.3 Computereinsatz und Internet als Sparmodell für Bildungsmedien?

Der zunehmende Einsatz des Internet ließ von kommunaler Seite an einigen Stellen schon recht frühzeitig auch den Gedanken aufkommen, die Schulen könnten sich mit Lehrmittel nunmehr kostenlos selbst versorgen, und die traditionell für Medien investierten Haushaltsmittel ließen sich nun komplett einsparen. Die klassische Trennung der inneren und äußeren Schulangelegenheiten schien auf diese Weise perfekt erreichbar zu werden: Während nämlich der kommunale Schulträger für den schnellen Internetzugang zu sorgen hätte, müsste im „Haus des Lernens” von staatlicher Seite nur noch das für die Lehrerfortbildung zuständige Land seine Lehrerschaft so medienkompetent machen, dass die wunderbaren Errungenschaften und Möglichkeiten der Medien im Internet-Zeitalter auch adäquat zum Wohle der Schüler genutzt werden könnten – und zwar kostenlos!

Dass das alles so einfach nicht funktionieren kann, weiß längst jeder, der sich ernsthaft mit dieser Thematik auseinandergesetzt hat. Professionelle Bildungsmedien sind - bis auf Ausnahmen - nicht kostenlos zu haben, und längst bewahrheitet sich die Prognose, dass die Datenautobahn zwar ständig ausgebaut wird, die Anzahl der „Mautstellen” allerdings auch proportional ansteigt. Es zeigt sich außerdem, dass eine zunehmende Kompetenz auf der Nutzerseite notwendig ist, die mit einem ständigen Beratungsbedarf parallel verläuft, um bei der ansteigenden Komplexität der zur Verfügung stehenden Medien-Technologien mit immer kürzer werdenden Innovationszeiträumen sowie einer geradezu explodierenden Informationsfülle von und über Bildungsmedien auf einem aktuellen Stand zu bleiben.

Es besteht allgemein Konsens in der Überzeugung, dass sich die Arbeit mit den Medien auch in den Bildungs- und Kultureinrichtungen weiterhin erheblich verändern wird. Dabei wird deutlich, dass technische Ausstattung und darauf abgestimmte pädagogische Konzepte nicht automatisch ohne konzeptionelle Begleitung die Lernsituationen verbessern werden, sondern dass dafür in erheblichen Umfang Unterstützungs-, Beratungs- und Fortbildungsaufwand notwendig sein wird. Akzeptiert scheint auch die Überzeugung, dass die zunehmenden Herausforderungen nicht mehr isoliert in einzelnen Einrichtungen und Institutionen auf getrennten politischen Organisations? und Entscheidungsebenen gemeistert werden können, sondern eine gemeinschaftliche Aufgabe der Gesellschaft darstellt. Dieser Standpunkt kommt in der „Gemeinsamen Erklärung”, unterzeichnet von den drei kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW, zum Ausdruck: „Land und Kommunen müssen beim Lernen mit Neuen Medien ihre Anstrengungen in den nächsten Jahren weiter verstärken.”4

3.4 Medienberatung und Lehrerfortbildung im „Medien-Kompetenz-Netzwerk”

In dieser Situation brauchen Schulen und Bildungseinrichtungen mehr als je zuvor dauerhafte, verlässliche Beratung, Fortbildung und Unterstützung. Diese wird seit Jahrzehnten so zentral wie nötig und so ortsnah wie möglich durch die kommunalen Bildstellen und Medienzentren durchgeführt oder organisiert, mit - je nach lokaler Schwerpunktsetzung - unterschiedlichen Dienstleistungsprofilen. In diesem „Medien-Kompetenz-Netzwerk” spielen neben dem Land auch das Westfälische Landesmedienzentrum und das Medienzentrum Rheinland als Einrichtungen der beiden Landschaftsverbände sowie die Medienberatung NRW eine wichtige Rolle. Sie sind überregionale Unterstützer der regionalen/lokalen Unterstützungsstrukturen und können als medienpädagogische Dienstleister den Kommunen in allen zentralen Fragen des Medieneinsatzes behilflich sein.

Im Rahmen der „Werkstatt Medienzentren 2005” - einer Kooperation der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe, der Medienberatung NRW sowie der e-nitiative.nrw - werden gegenwärtig die laufenden Aufgaben in den kommunalen Bildstellen und Medienzentren im Hinblick auf die künftigen Anforderungen überprüft, um differenzierte, mittelfristige Konzepte zu entwickeln und neue Organisations- und Kooperationsmodelle zu erproben. Klar zu sein scheint, dass in diesem Bereich die Schnittstelle zwischen Kommune und Land nicht landesweit einheitlich geregelt werden kann, sondern kommunale Gestaltungsspielräume auf der Grundlage der jeweiligen Situation vor Ort erarbeitet werden müssen.

Hierzu empfiehlt der Landkreistag Nordrhein-Westfalen seinen Mitgliedern in kritischer Bewertung einer Trennung von kommunalen und staatlichen Aufgaben: „Soweit Kreise z. B. im Rahmen der e-nitiative.nrw Räumlichkeiten oder sogar eigenes Personal für Maßnahmen der Lehrerfortbildung zur Verfügung stellen, handeln sie in einem Bereich, dessen Erledigung dem Land als Träger der inneren Schulangelegenheiten obliegt. Von daher ist zunächst das Land aufgerufen, Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit eigenen Kräften in eigenen Räumlichkeiten (z. B. Studienseminare) oder durch Beauftragung Dritter durchzuführen.“5

4 Organisation der Lehrerfortbildung im Kreis Paderborn

Traditionell wird Lehrerfortbildung - zunächst nach Schulformen getrennt - grundsätzlich über zwei „Säulen“ organisiert:

Die Schulämter als „Untere Schulaufsicht“, die ähnlich wie die Medienzentren bei den Kreisen und kreisfreien Städten angegliedert sind, managen die Lehrerfortbildung für den Grund-, Haupt- und Sonderschulbereich. Für alle anderen Schulformen wird diese Dienstleistung über die jeweilige Bezirksregierung („Obere Schulaufsicht“) angeboten. Eine wichtige Aufgabe kommt dabei der Funktion der Koordinatoren/-innen Lehrerfortbildung an allen Schulen zu, die in Kooperation mit der Schulleitung - in einem Wechselspiel zwischen Angebot und Nachfrage sowie individuellem und an Schulentwicklung orientiertem Fortbildungsbedarf - entsprechende Fortbildungsplanungen und -programme realisieren.

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass, im Gegensatz zur Organisation der Lehrerfortbildung allgemein, die Schulaufsicht im Bereich der Medien seit Beginn der e-nitiative.nrw den Schulämtern obliegt. In jedem Schulamtsbezirk - somit an jedem Medienzentrum – ist ein Schulrat/eine Schulrätin mit der „Generalie Medien“ betraut, dadurch Mitglied im e-team und übt die Dienstaufsicht über den Medienberater und das e-team aus. Seitdem bieten 54 lokale e-teams in NRW, die organisatorisch an die jeweiligen kommunalen Bildstellen und Medienzentren angebunden sind, den Lehrerinnen und Lehrern intensiver Hilfe vor Ort an. Im Kreis Paderborn besteht das e-teams aus 9 Moderatoren, die zu allen technischen und inhaltlichen Problemen zum Lernen mit neuen Medien umfassend helfen und beraten können.

Neben diesem landesweit organisierten Lehrerfortbildungssystem ist die Einbindung externer Angebote und Referenten (VHS, INTEL, StarOffice etc.) von großer Bedeutung, um im Bereich der Basisqualifikation eine entsprechend breit gefächerte Auswahl ermöglichen zu können.

4.1 Vorerfahrungen

Im Rahmen des Projekts „NRW Schulen ans Netz - Verständigung weltweit“ (1998 - 2000) war eine Gruppe von zunächst drei, später fünf Moderatoren im Sekundarbereich zuständig für den Kreis Paderborn und die Stadt Bad Driburg (Kreis Höxter). Jedem Moderator waren durchschnittlich 12 Schulen zugeordnet, die sich um eine Teilnahme an dem Projekt aktiv beworben hatten. „Stützpunktschule“ für das Projekt war das Gymnasium Schloß Neuhaus, das für die notwendige technische Ausstattung mit Projektmitteln des Landes unterstützt wurde. Hier wurden in zahlreichen schulformübergreifenden ganztägigen Workshops die „Projektleiter“ der teilnehmenden Schulen fortgebildet, die wiederum ihr neu erlangtes Wissen nach dem Multiplikationseffekt in ihren Kollegien weiter vermittelten.

In der Schlussphase des Projekts wurden immer häufiger einzelne Lehrerfortbildungsveranstaltungen an solche Schulen verlagert, in denen zwischenzeitlich ebenfalls vernetzte Computerräume installiert worden waren und damit eine geeignete Basis für die Durchführung von Workshops – und entsprechendem Unterricht - geschaffen werden konnte. Während in der Anfangsphase praktisch alle Inhalte von den Moderatoren selbst vorbereitet und durchgeführt wurden, gelang es zunehmend, Kolleginnen und Kollegen zu finden, die verschiedene Unterrichtsreihen in ihrem Fachunterricht erfolgreich erprobt und durchgeführt hatten und bereit waren, über ihre Erfahrungen zu berichten sowie die dafür notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten in Zusammenarbeit mit den Moderatoren zu erarbeiten und zu vermitteln.

An diese und andere grundlegende Erfahrungen wurde zu Beginn des Nachfolgeprojekts e-nitiative.nrw angeknüpft. Organisatorisch wurde eine stärkere Ausrichtung auf schulinterne Workshops angestrebt, um die Hemmschwelle zwischen dem schulextern organisierten Kennenlernen neuer Inhalte und der schulinternen praktischen Umsetzung von vornherein so flach wie möglich zu halten. Inhaltlich wurde die Entwicklung eines schulinternen medienpädagogischen Konzepts ein zentraler Punkt, um die Einzelaktivitäten stärker in einen gemeinsam reflektierten Prozess an den Schulen zu überführen und als Teil des Schulprogramms zu etablieren.

4.2 Primarbereich

Der Grundgedanke der „Stützpunktschulen“ aus dem Projekt „Schulen ans Netz“ diente im Primarbereich als Basis für eine kommunal orientierte Organisation der Lehrerfortbildung. Mit nur vier Moderatoren speziell für den Primarbereich und einem Moderator mit dem Schwerpunkt Sonderschule wäre ein Jahre währender Prozess notwendig gewesen, um einen Großteil der Lehrerinnen und Lehrer an den 65 Grundschulen im Kreis Paderborn erreichen zu können. Deshalb wurden Lehrkräfte ermittelt, die als Multiplikatoren bereit waren, in der „Lehrerfortbildung Neue Medien“ im Bereich ihres Schulträgers mitzuarbeiten und sich dafür zu qualifizieren.

4.2.1 Konzeption „Treffpunktschulen“

In allen 10 Städten und Gemeinden im Kreis Paderborn wurden in enger Absprache mit den Schulträgern und der Schulaufsicht zunächst Treffpunktschulen als Zentren für die „Lehrerfortbildung neue Medien“ etabliert. Hierbei handelte es sich um Schulen, an denen der Einsatz der neuen Medien schon praktiziert wurde und die bereits über eine entsprechende Hardwareausstattung verfügten bzw. die Ausstattung mit geringem zusätzlichen Aufwand adäquat angepasst werden konnte. An den Treffpunktschulen wurden die Grundschulen der jeweiligen Kommunen zusammengeschlossen, wodurch sich unterschiedliche Größenordnungen ergaben: Altenbeken (3), Bad Lippspringe (2), Bad Wünnenberg (4), Borchen (5), Büren (7), Delbrück (8), Hövelhof (2), Lichtenau (3) und Salzkotten (7). Für die Stadt Paderborn mit ihren 24 Grundschulen und einer Sonderschule im Primarbereich wurden vier Treffpunktschulen eingerichtet: Dionysiusschule (7), Karlschule (7), Overbergschule (5) und Stephanusschule (6).

Geeignete Multiplikatoren, die über fundamentale Kenntnisse am PC, mit Windows 95/98 und WORD verfügten und an den Treffpunktschulen unterrichteten, wurden in der ersten Phase so ausgebildet, dass sie als „Treffpunktmoderatoren/-innen“ wiederum Lehrer/-innen in den Treffpunktschulen und den angegliederten Grundschulen für den unterrichtlichen Einsatz von neuen Medien im Schneeballsystem qualifizieren konnten.

Schwerpunkte der Qualifizierungsmaßnahme waren die 10 „Soester Module“ (Landesinstitut für Schule): 

  1. Konzept der Medienecke
    Die Teilnehmer/-innen lernen Möglichkeiten der unterrichtlichen Umsetzung kennen und arbeiten praktisch mit einem multimedialen Programm, das sich für den Einsatz im fächerübergreifenden Unterricht eignet.
  2. Praktischer Umgang mit Lernsoftware
    Die Teilnehmer/-innen entwickeln durch eigenes Handeln Softwarekriterien für die konkrete Beurteilung von Lernsoftware im unterrichtlichen Einsatz.
  3. Multimediale Textverarbeitung
    Hierbei geht es darum, ein Produkt zu einem konkreten Unterrichtsinhalt mit Hilfe einer Textverarbeitung durch Einbinden von Bildern, Zeichnungen, Graphiken etc. zu gestalten. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer arbeiten an verschiedenen Stationen, um die unterschiedlichen Möglichkeiten kennen zu lernen.
  4. Anfangsunterricht
    Bereits im Anfangsunterricht ergeben sich Möglichkeiten, den Computer sinnvoll zu nutzen. Die Teilnehmer/-innen lernen Erstlese- und Erstschreibprogramme kennen und beraten den Einsatz im Unterricht.
  5. Üben mit dem Computer
    Die Teilnehmer erhalten durch eine Unterrichtsmitschau per Video Anregungen, Hilfen sowie Diskussionsgrundlagen, die dann durch praktische Arbeit am Computer mit einer exemplarischen Software aus dem Bereich der Übe- und Trainingsprogramme in Beziehung zu wichtigen Aspekten des Übens mit dem Computer gesetzt werden.
  6. Lernwelten
    Die Teilnehmer lernen die große Bandbreite an LW-Software kennen, erkunden vielfältige Arbeitsmöglichkeiten in den LW, erarbeiten verschiedene Kriterien für LW und werden befähigt, die Kriterien je nach Einsatzwunsch zu gewichten.
  7. Im Internet recherchieren
    Die Teilnehmer wählen bei ihrer Internetrecherche geeignete Webseiten aus und nutzen sie später zur Weiterverarbeitung. Dabei bewerten sie die gefundene Webseiten nach sachlichen Kriterien. Abschließend erstellen sie auf der Grundlage der Recherche eigene Medienbeiträge und stellen diese vor.
  8. Der Hypertext als eine neue Textform
    Die Teilnehmer lernen grundlegende Merkmale verknüpfter Texten kennen. In der Simulation eines handlungsorientierten Verfahrens zur Herstellung eines Hypertextes werden Kompetenzen in Bezug auf die Erstellung eines Hypertextes, Bearbeitung von Bildern und Digitalisierung von Tönen selbst erprobt oder vertieft.
  9. Wir gehen online
    Die Teilnehmer erkennen anhand vorhandener Beispiele, dass es verschiedene Möglichkeiten gibt, Schülerarbeiten im Internet zu veröffentlichen. Sie sollen Publikationen hinsichtlich Inhalt, Gestaltung und didaktischem Konzept bewerten, Kriterien finden, was sich für eine Publikation eignet und wie Schülerarbeiten aufbereitet sein müssen. Die Teilnehmer sollen erfahren und ausprobieren, wie eine Publikation ins Internet gestellt wird.
  10. Anleitung zur Erstellung eines Medienkonzepts
    Die Teilnehmer entwickeln anhand von vorgegebenen Mustern und Kriterien ein realistisches Medienkonzept für ihre Schule. Dabei werden die Rahmenbedingungen der jeweiligen Schule als ausschlaggebende Parameter einbezogen.
In drei großen Auftaktveranstaltungen, zu denen alle 64 Grundschulen im Kreis Paderborn Vertreter für Neue Medien entsandten, informierte das „e-team Paderborn - Grundschulen“ im Herbst 2000 über sein Handlungskonzept, über Inhalt, Konzeption und Ablauf der geplanten Maßnahmen. Für die Treffpunktschulen im Bereich des Schulamts Paderborn, die über die notwendige Ausstattung verfügten, wurden zwei Gruppen gebildet, die aus jeweils 12 - 14 Treffpunktmoderatoren/-innen bestanden: „Team I - Land“ (Altenbeken, Bad Lippspringe, Bad Wünnenberg, Borchen, Büren, Hövelhof und Lichtenau) am Schulzentrum Fürstenberg sowie „Team II - Stadt“ (Delbrück, Paderborn und Salzkotten) an der GS Stephanus bzw. am Heinz Nixdorf MuseumsForum (HNF). In diesen Gruppen wurden die Treffpunktmoderatoren/-innen bis zum Ende des Schuljahres 2000/01 vom e-team auf ihre Aufgaben vorbereitet.

In der zweiten Phase führten die Treffpunktmoderatoren/-innen dann mit Beginn des Schuljahres 2001/02 Fortbildungsreihen mit interessierten Lehrer/-innen der ihnen angeschlossenen Schulen durch. Auf diese Weise konnte in wesentlich stärkerem Maße eine zeitnahe, flächendeckende Betreuung aller Grundschulen erreicht werden. Bei den zahlreichen Workshopangeboten wurde Wert auf einen hohen Übungsanteil gelegt, da anfänglich z. T. nur geringe Vorkenntnisse bei den Teilnehmern vorausgesetzt werden konnten. Ziel war es, eine Kerngruppe von mindestens 20% eines Kollegiums zu erreichen, die die konzeptionelle Umsetzung dauerhaft sicherzustellen vermochte. Im Laufe der folgenden Schuljahre entwickelte sich ein kontinuierlicher Arbeitsprozess, an dem ein großer Teil der Grundschullkolleginnen und –kollegen engagiert teilnahm. Stetig unterstützt wurden die Treffpunktmoderatoren während der Fortbildung durch die Moderatoren des e-teams Paderborn.

4.2.2 „Von der Medienecke zum Medienkonzept“

In der gegenwärtig laufenden letzten Phase des Projekts entwickeln sich in einigen Kommunen die Nachfrage nach Lehrerfortbildung leicht rückläufig, und es können nicht mehr an allen Treffpunktschulen Workshops angeboten werden. Nicht nur die persönlich erreichte und als hinreichend angesehene individuelle Medienkompetenz der Lehrer/-innen kann dafür als Ursache ermittelt werden. Geringe oder gar fehlende technische Unterstützung von Seiten einiger Schulträger, wiederholt auftretende technische Probleme mit Computern und Peripheriegeräten, geringe Wertschätzung im Kollegium, andere wichtige Arbeitsschwerpunkte in der pädagogischen Arbeit und ein als zu hoch eingeschätzter zeitlicher Aufwand werden in der Diskussion als Hauptargumente genannt.

Ein gegenläufiger Trend ist insbesondere bei den Grundschulen der Stadt Paderborn festzustellen. Im Rahmen des „Lernstatt Projektes“ sind die Jahrgangsklassen 1 – 6 aller Schulen der Stadt Paderborn ab dem Herbst 2002 nach und nach flächendeckend mit Medienecken ausgestattet worden. Die in jedem Klassenraum befindlichen drei Sun-Rechner sind nicht zuletzt wegen einer klaren Trennung zwischen First- und Second-Level-Support sowie einer gut organisierten und effizienten Unterstützung durch das Kommunale Rechenzentrum (GKD) im administrativen Bereich auch ständig verfügbar und einsatzbereit, so dass auch von einem sehr starken Aufforderungscharakter für Schüler/innen und Lehrer/innen gleichermaßen ausgegangen werden kann.

In ganztägigen kollegiumsinternen Fortbildungen unter dem Thema „Von der Medienecke zum Medienkonzept“ werden seit dem Schuljahr 2003/04 für jede Schule individuelle Standards erarbeitet mit der Zielsetzung, eine hohe Beteiligung in den Kollegien zu erreichen und eine klar definierte Verbindlichkeit der Lerninhalte zu vereinbaren. Aus diesen einzelnen Standards soll zukünftig ein gemeinsamer Minimalkonsens aller Grundschulen entwickelt werden, in dem eine präzise Verzahnung von Lerninhalten und Jahrgängen aufgezeigt wird und der auch als Grundlage für eine Weiterarbeit in der Orientierungsstufe der weiterführenden Schulen dienen kann.

4.3 Sekundarbereich

Anders als im Grundschulbereich verfügten Lehrer/-innen beim Einsatz der neuen Medien an den weiterführenden Schulen bereits zu Beginn der e-nitiative.nrw durch Vorgänger-Projekte wie „Schulen ans Netz“ (SaN) oder „Bildungswege in der Informationsgesellschaft“ (BiG), deren Ausrichtung ausschließlich im Sekundarbereich angesiedelt waren, über eine breitere und langfristigere Erfahrungsgrundlage. Bei den Überlegungen, wie die neuen Medien intensiver in der Schule eingesetzt werden könnten, wurden zunächst primär Anwendungen im Fachunterricht in den Blick genommen, die bekanntlich je nach Fach, Jahrgangsstufe und Schulform sehr stark differieren. Weitere Nutzungsmöglichkeiten, wie Internet-Café, Schulbücherei, Lehrerzimmer oder Selbstlernzentrum, sind zwar als Ergänzung der Nutzung im Klassenraum bedeutsam und langfristig mit zu bedenken, standen aber nicht so stark im Focus des Interesses.

Parallel zur fachdidaktischen Orientierung der Lehrerfortbildungsangebote wurden vom e-team frühzeitig gemeinsame Beratungen mit den „Promotoren“ (Medienbeauftragte, Schulleitung, Schulaufsicht und Schulträger) durchgeführt, um die Arbeit mit Medien im Unterricht, die pädagogisch begründeten Anforderungen an Schulnetze und den daraus resultierenden technischen Support gemeinsam zu diskutieren.

4.3.1 Medienkonzeptentwicklung

Ein weiterer Schwerpunkt lag von Beginn der e-nitiative an auf der Erarbeitung pädagogischer Nutzungskonzepte für die einzelnen Schulen. Diese Vorgabe war u. a. als eine Zielsetzung in dem Erlass des Schulministeriums vom 08.03.2001 vorgegeben: „Die einzelne Schule soll entsprechend den pädagogischen Bedürfnissen und ausgehend von der bereits vorhandenen Ausstattung ein Medienkonzept aufstellen, ...“6

Dabei wurde davon ausgegangen, dass sich zunächst an jeder Schule ein „Arbeitskreis Medien“ bildete, den die Medienbeauftragten der Schule koordinierten, so dass für alle Fächer die Nutzungsmöglichkeiten überlegt werden konnten. Als weitere, darauf folgende Handlungsschritte erwiesen sich als sinnvoll:

  • Vergewisserung und Verständigung über medienpädagogische Grundlagen,
  • Bestandsaufnahme bisheriger Aktivitäten,
  • Planung weiterer medienpädagogischer Aktivitäten,
  • Durchführung, Dokumentation und Auswertung.
Neben dieser chronologisch durchzuführenden Stufenplanung erwies sich die weitere Ausgestaltung des medienpädagogischen Konzepts als ein dauerhafter Prozess, den es auch weiterhin beständig zu begleiten gilt. Um das Leitziel der Medienkompetenz erreichen zu können, bedarf es verbindlicher Vereinbarungen an den Schulen, in denen festgelegt wird, in welchen Fächern und in welcher Klassenstufe Teilbereiche erarbeitet werden können und welche Unterrichtsmethoden den Einsatz der neuen Medien besonders fördern. Diese Absprachen sind entsprechend in den Fachcurricula zu verankern. Der Funktion des Medienbeauftragten kommt in allen Phasen dieses Arbeitsprozesses als Initiator und Organisator der schulinternen Verläufe eine zentrale Rolle zu, sie ist im Regionalen Handlungskonzept der Bezirksregierung Detmold näher definiert.7

In allen Veranstaltungen zu diesem Thema wurde vorgeschlagen, dass im schulbezogenen Medienkonzept neben einführenden Zielbeschreibungen vor allem möglichst in tabellarischer Übersicht die Entscheidungen festgehalten werden, die an der einzelnen Schule getroffen wurden. Neben der Transparenz, Übersicht und Verbindlichkeit im eigenen Kollegium erleichtert eine solche Darstellungsform auf der Ebene der Schulträger die Erarbeitung und Fortführung eines Medienentwicklungsplans.

4.3.2 Varianten interner und externer Lehrerfortbildung

In zahlreichen schulinternen Lehrerfortbildungen („Medienpädagogische Tage“) konnten sich Lehrerkollegien gemeinsam über methodische Möglichkeiten der Mediennutzung informieren und abstimmen. Hier zeigte sich zunehmend ein Sachverhalt, den man als „Atomisierung“ der Lehrerfortbildung bezeichnen kann und nach den Erfahrungen der Moderatoren im Bereich der neuen Medien allerorts weitgehend analog verläuft: Fällt es im Anfängerbereich noch relativ leicht, ein Konzept für die Lerngruppe inhaltlich zu planen und umzusetzen, nimmt mit zunehmender Medienkompetenz die Heterogenität der Gruppen sprunghaft zu, so dass, analog zur schulischen Unterrichtsorganisation, es immer schwieriger wird, mit dem „goldenen Mittelweg“ zwischen Unter- und Überforderung den größten Teil einer Lerngruppe anzusprechen.

Da auch der Anspruch der Teilnehmer/-innen sehr stark ausgeprägt ist, dass auf ihre persönliche Lernausgangslage und ihre konkreten unterrichtlichen Situationen möglichst passgenau eingegangen wird, lassen sich schulinterne Lehrerfortbildungen (SchiLF) mit kompletten Kollegien nur durch verschiedene Maßnahmen der Differenzierung erfolgreich durchführen. Dazu gehört neben einer äußerst präzisen Planung und Absprache mit dem Vorbereitungsteam der jeweiligen Schule, dass solche Veranstaltungen nur in differenzierten Arbeitsgruppen mit mehreren Moderatoren durchgeführt werden, die nach Möglichkeit durch die Mitarbeit engagierter Lehrer/-innen aus dem eigenen Kollegium außerdem noch konkrete Unterstützung erfahren.

In diesem Zusammenhang stellt Haenisch fest: „Für Fortbildungsaktivitäten bedeutet dies, dass sie nicht konfektioniert, sondern maßgeschneidert auf die Bedürfnisse der einzelnen Lehrkräfte abgestimmt sein müssen. (...) Neues wird offensichtlich besser verstanden, wenn es schulpraktisch übersetzt und kleingearbeitet wird, wenn zum Beispiel Praxisbeispiele vorgestellt, an Fällen aus Schulen gearbeitet oder ganz konkret Unterrichtssequenzen für den eigenen Unterricht konzipiert werden.“8

Als weitere Ergänzung zu den schulinternen Lehrerfortbildungen wurde ein gestuftes Beratungsangebot entwickelt, das unter den Bezeichnungen „Medienwerkstatt“, „Schnupperkurse“, „Kompaktveranstaltungen“ oder „Mini-Workshop - kurz und bündig“ über einen längeren Zeitraum regelmäßig zu festen Zeiten im Gymnasium Theodorianum, in der Kreisbildstelle oder/und im Heinz-Nixdorf-MuseumsForum (HNF) vorgehalten wurde. Im Frühjahr 2002 wurde in der Kreisbildstelle ein Computernetzwerk mit Protektorkarten eingerichtet, das die Installation und Erprobung fachbezogener Software und somit auch die Medienberatung im Bereich digitaler Medien ermöglichte.

Ferner wurden hin im Herbst 2002 Fachlehrer/innen der Jahrgangsstufen 5 und 6 aller Schulformen, die an einer Mitarbeit in verschiedenen fachorientierten, schulübergreifenden Arbeitskreisen interessiert waren, vom e-team zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Für die Bereiche, Sprachen, Gesellschaftswissenschaften, Mathematik/Naturwissenschaften, Kunst/Musik und „Sonstige“ wurden so genannte „Arbeitskreise Medienecke“ initiiert, die von den e-team Mitgliedern moderiert wurden. In diesen Arbeitskreisen wurden konkrete Unterrichtstunden entwickelt, in denen die Medienecke z. B. im Rahmen eines Stationenlernens methodisch sinnvoll genutzt werden kann.

4.4 Unterstützung durch das Heinz Nixdorf MuseumsForum (HNF)

In der alltäglichen Arbeit erwies es sich als äußerst hilfreich, dass bereits im Januar 2001 das HNF, die Stadt Paderborn und die Bezirksregierung Detmold einen Kooperationsvertrag abgeschlossen hatten, in dem u. a. die Einrichtung eines „elektronischen Klassenzimmers“ und die Einstellung einer zusätzlichen IT-Fachkraft vereinbart worden waren. In drei zusätzlichen Seminarräumen kann seitdem auch die Lehrerfortbildung und die Qualifizierung von Moderatoren für den Bereich des Regierungsbezirks Detmold (Ostwestfalen-Lippe/OWL) nachdrücklich unterstützt werden. Das HNF erweitert die für schulische Zwecke zur Verfügung stehenden Ressourcen in beträchtlichem Umfang und erfüllt für den Bereich der neuen Medien eine Komplementärfunktion für alle 934 Schulen - somit auch für die Schulen im Kreis Paderborn - und die 7 kommunalen Bildstellen und Medienzentren in OWL.

Einer dieser drei Seminarräume ist mit der Technologie und dem Office-Softwarepaket der Firma Sun Microsystems (StarOffice) ausgestattet, die im Rahmen des Lernstatt-Projekts auch in den 45 Schulen der Stadt Paderborn zum Einsatz kommen, so dass eine praktisch identische Arbeitsoberfläche und -umgebung gewährleistet werden kann. Bereits im Herbst 2002 stellte Sun Microsystems allen Schulen in Nordrhein-Westfalen seine zu der Zeit aktuelle Bürosoftware StarOffice 6.0 (mittlerweile Version 7.0) kostenfrei zur Verfügung und unterstützte durch diese großzügige Lizenzpolitik die Medienbildung in NRW. Aus Mitteln, die den Kommunen vom Land für zusätzliche Lehrerfortbildung nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz zur Verfügung gestellt worden waren, organisierte die Stadt Paderborn in Absprache mit dem e-team ein umfassendes externes Angebot im HNF. In den Workshops stand die Schulung der Office-Programme StarWriter, StarCalc, StarImpress etc. im Vordergrund.

In diesem Zusammenhang besonders zu begrüßen ist, dass sowohl alle Schüler/-innen als auch alle Lehrer/-innen StarOffice zu Hause uneingeschränkt nutzen können und dadurch ein wichtiger Beitrag zur Chancengleichheit geleistet wird. Dateien, die in der Schule erstellt werden, können auch am häuslichen Arbeitsplatz weiter bearbeitet werden und umgekehrt.

4.5 Information und Kommunikation

Etwa ab 1998 wurde die Kommunikation per E-Mail populärer und fand erst in den darauf folgenden Jahren mehr und mehr Eingang in Schule und Unterricht. Bereits in der Anfangsphase wurde im Rahmen des SaN-Projekts damit begonnen, über die Kreisbildstelle Paderborn Informationen zusätzlich per E-Mail auszutauschen, Dateien als Anlage zu versenden, Mailinglisten einzurichten und für die entsprechenden Informations- und Kommunikationszwecke zu strukturieren. So wurden mit Unterstützung durch die Universität Paderborn so genannte „SaN-Hochstift-Listen“, strukturiert nach Schulformen und Schulträgern, für die Kreise Paderborn und Höxter aufgebaut, in die sich durch entsprechende Information und aktives Bewerben in den zahlreichen Lehrerfortbildungsveranstaltungen zahlreiche an Medien interessierte Lehrer/-innen aufnehmen ließen.

Parallel zu den bereits seit nahezu zwei Jahrzehnten existierenden schriftlichen Medieninformationen der Kreisbildstelle, die traditionell ein eigener Kurierdienst bis 2003 an die Schulen transportierte, ist im Bereich der Medienberatung und Lehrerfortbildung damit begonnen worden, zunächst mit den Projektleitern, später zunehmend auch mit anderen interessierten Lehrer/-innen per E-Mail zu kommunizieren. Einladungen zu den Workshops erfolgen zwar weiterhin auf dem gewohnten „Dienstweg“ über die Schulleitung, erreichen aber zugleich unmittelbar die Interessenten, die diese direkte und schnelle Ansprache als sehr positiv bewerten. Hier hat sich herausgestellt, dass die Bereitschaft und Häufigkeit, in den eigenen E-Mail-Briefkasten zu schauen, mit einer intensiveren Nutzung dieser Kommunikationsmöglichkeit proportional zunimmt. So können nicht nur Abfragen, Ankündigungen und Einladungen auf diese Weise effizienter organisiert, sondern die „Vergessensquote“ bei langfristigeren Maßnahmen durch systematische Erinnerungsmails auch deutlich reduziert werden.

Seit August 1999 ist die Kreisbildstelle Paderborn auch im Internet präsent. Die Seiten wurden zunächst auf einem BSCW-Server beim Landesinstitut in Soest gespeichert, bevor im Mai 2002 der Umzug auf einen kreiseigenen Server erfolgte. Mit dem XVI. Workshop am 22. November 1999 begann das SaN-Moderatorenteam erstmalig, Informationen für die Teilnehmer über die Internetseiten der Kreisbildstelle in geeigneter Form, z. B. über Tagesordnungen verlinkt, für die Teilnehmer/-innen zur Verfügung zu stellen. Dieses Angebot ist kontinuierlich an die Bedürfnisse der Nutzer angepasst und erweitert worden.

Mittlerweile steht den Schulen im Kreis Paderborn ein mehrfach gegliedertes, übersichtlich strukturiertes Informationssystem im Netz zur Verfügung: Medieninformationen werden auch weiterhin in schriftlicher Form verschickt, digital erfolgt der Versand parallel über die offiziellen NRW-E-Mail-Adressen der Schule und über die vorhandenen Mailinglisten. Auf dieses Weise wird beispielsweise über das komplette Lehrerfortbildungsangebot im Bereich der neuen Medien informiert, das wiederum über eine monatsweise gegliederte, übersichtliche Tabelle, dem so genannten Lehrerfortbildungskalender, jederzeit einzusehen ist. Detailliertere Informationen und Erläuterungen zu den einzelnen Angeboten können über die entsprechenden Links direkt aufgerufen werden.

Erlasse, Konzepte, Informationen und Materialien aus und für Planungen, Beratungsrunden, Konferenzen, Lehrerfortbildungsveranstaltungen, Tagungen etc. stehen außerdem im Bereich „Medienberatung“ unter der Rubrik „Informationen und Materialien“ zur Verfügung und ermöglichen den Interessenten, bestimmte Inhalte in digitalem Format nachzusehen, für die eigene Arbeit herunterzuladen und zu nutzen.

Die gesamte Organisation der Lehrerfortbildungsveranstaltungen im Medienbereich erfolgt seit Jahren über die Kreisbildstelle: von der Planung, dem ersten Angebot des Themas über Anmeldung (persönlich, telefonisch, schriftlich per Fax oder E-Mail), Kommunikation bei konkreten Nachfragen, notwendigen terminlichen oder inhaltlichen Abweichungen, Vorbereiten der Anmelde-/Teilnehmerlisten bis hin zum Ausstellen und Versenden von Teilnahmebescheinigungen. In diesem Zusammenhang hat es sich als äußerst nützlich erwiesen, dass in der Kreisbildstelle als Geschäftsstelle des e-teams zusätzlich auch wohlbekannte Ansprechpartner aus dem Bereich der Verwaltung mit täglicher, umfangreicher Präsenz und Öffnungszeit in den Räumlichkeiten zur Verfügung stehen, die bei den Lehrerinnen und Lehrern im Zusammenhang mit den traditionellen Bereichen Medienberatung und -verleih vertraut sind.

5 Perspektive

Bei allen Überlegungen, wie der sinnvolle und angemessene Einsatz von Bildungsmedien zukünftig sichergestellt und unterstützt werden kann, muss stets berücksichtigt werden, wie im Sinne eines vernetzten Systems die erforderlichen Aufgaben flexibel, arbeitsteilig und effizient durchgeführt werden können. In enger Verzahnung aller an diesem Prozess Beteiligten sind organisatorische, technische und pädagogische Fragen gemeinsam zu bearbeiten und zu lösen. Hierbei handelt es sich um eine Herausforderung für die gesamte Informationsgesellschaft, und es gilt, sie in enger Kooperation zu meistern.

Dennoch wird im Einzelfall auch künftig immer mal wieder zu klären sein, zu welchen Anteilen diese Aufgaben vom Land und den Schulträgern geleistet werden können, wer also welche Ressourcen zur Verfügung stellt. Die kommunalen Medienzentren sollten hier weiterhin ihre Kompetenz mit einbringen und den Schulen und anderen Bildungseinrichtungen vor Ort alle notwendigen Hilfestellungen bieten.

Durch die Verstärkung und Bündelung der personellen Ressourcen im Rahmen der e-nitiative.nrw und der Anbindung der e-teams an die kommunalen Bildstellen und Medienzentren ist eine Symbiose zwischen staatlichen und kommunalen Aufgaben gelungen, von denen die Schulen im Bereich der Medienberatung und Fortbildung unmittelbar und intensiv profitieren können. Mit Schaffung der lokalen e-teams wird die Idee der lokalen Unterstützung und Verzahnung von Land und Kommune konsequent umgesetzt: Die Bezirksregierung beauftragt Moderatoren, die im e-team die Medienberater in den Aufgabenbereichen unterstützen, die nach klassischer Sichtweise dem Aufgabenanteil des Landes zuzuordnen sind.

Mit dem „e-team-Erlass“ stellt die Landesregierung die Arbeit der e-teams auch für die Jahre 2004 und 2005 sicher. Die kommunalen Spitzenverbände haben in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass sie die e-teams als Unterstützung der Schulen vor Ort für unverzichtbar halten.9

Da es einzelne Schulen und Bildungseinrichtungen auch künftig in keinem Fall leisten können, ein vielfältiges, breites Medienangebot vorzuhalten und zu organisieren, ist die Komplementärfunktion im Rahmen eines vertikal gegliederten Systems kommunaler Bildstellen und Medienzentren wichtig und notwendig. In dem gesamten Leistungsspektrum ist eine Mehrstufigkeit erforderlich und ökonomisch geboten, ausgehend von Leistungen der Schulen bis hin zu bundesweiten Angeboten. Ein ausschließlich schulischer Ansatz würde ein zu hohes Maß an technischer und pädagogischer Kompetenz voraussetzen, ein rein zentraler Ansatz könnte dagegen weder Ortsnähe noch andere Belange der Region berücksichtigen.

Für eine regionale Lösung auf der Organisationsebene der Kreise und kreisfreien Städte spricht darüber hinaus auch der Aspekt der sozialen Gerechtigkeit. Schon lange ist festzustellen, dass die Schere zwischen armen und reichen Gemeinden/Städten sich weiter auseinander entwickelt und mittlerweile eine nicht unerhebliche Anzahl von Kommunen in Nordrhein-Westfalen Haushaltssicherungskonzepten unterworfen ist. Eine pauschale Finanzierung, z. B. über die Kreisumlage, gewährleistet in hohem Maß, dass auch in finanzschwächeren Gemeinden an sich notwendige Medieneinsätze durchgeführt und damit Bildungschancen stärker ausgeglichen werden können. Die Einführung nutzerabhängige Entgelte mit der Zielsetzung, den einzelnen Medieneinsatz präzise nachzuhalten, um ihn den jeweiligen Städten und Gemeinden bzw. direkt den Schulen detailliert in Rechnung zu stellen, würde einen erheblichen, zusätzlichen bürokratischen Aufwand und für den Schulalltag ein unnötiges Hindernis bedeuten.

Kontinuität und Intensität des Engagements von Landrat oder Oberbürgermeister, Kreistag, Stadt- oder Gemeinderat, Schul- oder Kulturausschuss, der Verwaltung und nicht zuletzt des Personals waren bisher ausschlaggebend für ein durchaus differierendes Erscheinungsbild der kommunalen Bildstellen und Medienzentren. Auch hat die Mitwirkung und Unterstützung aller Lehrerinnen und Lehrer, die „ihre“ Institution nutzen und auf Entscheidungen direkt und indirekt kommunalpolitisch Einfluss nehmen können, einen wesentlichen Anteil.

Diese Kräfte gilt es für die erfolgreiche Bewältigung der Zukunftsaufgaben zu bündeln.

6. Literatur und weitere Informationen
 
1. Kröger, G.: „Rund um das kommunale Medienzentrum: zwischen Stadt und Land im Kreis Paderborn“, in: Keil, R./Schubert, D. (Hrsg): Lernstätten im Wandel, Innovation und Alltag in der Bildung, Münster 2006
2. Schulverwaltungsgesetz (SchVG). in: BASS 2003/2004, 1/11
3. http://www.kreis-paderborn.de/kmz/san/ws17.htm
4. Gemeinsame Erklärung der Landesregierung NRW, des Landkreistages NRW, des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes und des Städtetages NRW, 02.11.1999
5. Landkreistages Nordrhein-Westfalen: „Positionspapapier zu Kreismedienzentren und Kreisbildstellen“, EILDIENST LKT NW Nr. 10/Oktober 2001 – 40 40-04 – S. 383 - 387
6. „Unterstützung für das Lernen mit Medien, Runderlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 08.03.2001
7. vgl.: Bezirksregierung Detmold: „Regionales Handlungskonzept mit der „e-nitiative.nrw“ - Fortschreibung 2001, S. 17f
8. Haenisch, H. (Landesinstitut für Schule, Soest): Was Lehrkräfte benötigen, um ihren Unterricht zu verändern, in: SchulVerwaltung NRW, Nr 5/2004, S. 136
9. vgl.: Fortführung der e-nitiative - Netzwerk für Bildung, Runderlass des Ministeriums für Schule, Wissenschaft und Forschung vom 6. Februar 2004