Medienverleih
Verleihbedingungen

I. Allgemeines

Der Kreis Paderborn unterhält ein Kreismedienzentrum, das mit audiovisuellen Bildungs- und Unterrichtsmitteln (Diareihen, 16-mm-Filmen, VHS-Videofilmen, CD-ROMs, DVD-Filmen, Online-Medien etc.) ausgestattet ist. Diese Medien werden den Kindergärten, Kindertagesstätten, Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen im Kreisgebiet sowie der Jugend- und Sozialarbeit kostenlos zur Verfügung gestellt.

II. Medienverleih

Es soll eine hohe Verlässlichkeit bei der Medienversorgung, eine Gleichbehandlung aller Nutzer und eine effiziente Verwendung der eingesetzten Steuermittel erreicht werden. Deshalb gelten für den Medienverleih folgende Bedingungen:
  1. Die Schulen benennen einen „Medienbeauftragten“, der sich in besonderer Weise um die Medienbelange an seiner Schule kümmert und sich u. a. als Ansprechpartner des Kreismedienzentrums versteht.
  2. Die Schulen tragen ihre Medienanforderungen zunächst zusammen und geben nach Möglichkeit wöchentlich eine Sammelbestellung auf.
  3. Alle Schulen werden über Kurierdienste ihrer Schulträger beliefert.
  4. Bestellungen für die Kurierdienste können schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Fax bis mittags am Tag vor der Belieferung erfolgen.
  5. Bestellungen für bestimmte Termine sind zwar möglich, Terminzusagen aber in jedem Falle für das Kreismedienzentrum unverbindlich, da sie von der fristgerechten Rückgabe der Medien durch andere Nutzer abhängig sind.
  6. Medien können während der Öffnungszeiten im Thekenverleih des Kreismedienzentrums auch persönlich ausgeliehen werden.
  7. Die Ausleihfrist beträgt 14 Tage. Verlängerungen bedürfen der ausdrücklichen (fern-) mündlichen Zustimmung des Kreismedienzentrums, da nur so Vorbestellungen anderer Nutzer verlässlich berücksichtigt werden können. 
  8. Die Medien dürfen nur mit technisch einwandfreien Geräten von ausgebildeten Personen eingesetzt werden. Das Kreismedienzentrum veranstaltet regelmäßig Ausbildungslehrgänge, zu denen Anmeldungen jederzeit entgegengenommen werden.
  9. Sollte der Nutzer beim Einsatz der Medien diese beschädigen (z. B. Filmriss) oder auf Schäden stoßen, so ist bei der Rückgabe darauf hinzuweisen. Mit Hilfe elektronischer Prüfgeräte bemüht sich das Kreismedienzentrum um eine tadellose technische Beschaffenheit der Medien.
  10. Eine Weitergabe der entliehenen Medien an Dritte ist nicht gestattet.
  11. Die Medien unterliegen den Bestimmungen des Urheberrechts. Sie dürfen z. B. nicht kopiert oder kommerziell genutzt werden. Entsprechende Bestimmungen sind vom Entleiher zu beachten.
  12. Als Vertragspartner des Kreismedienzentrums gilt die Schule bzw. Institution, nicht die ausleihende Einzelperson.
  13. Werden die entliehenen Medien durch unsachgemäße Handhabung oder die Benutzung defekter Vorführgeräte beschädigt, oder gehen sie komplett verloren, so haftet der Vertragspartner (vgl. Ziffer 12) in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
  14. Bei wiederholten oder grob fahrlässigen Verstößen des Entleihers gegen die Verleihbedingungen, z. B. Überschreiten der Ausleihfrist, kann das Kreismedienzentrum den weiteren Verleih sperren oder ihn bei Beschädigung der Medien von einer technischen Inspektion des benutzten Gerätes abhängig machen. 
  15. Mit seiner Bestellung erkennt der Entleiher diese Verleihbedingungen an.
In Vertretung

gez. Köhler
Kreisdirektor