I. Allgemeines
Der Kreis Paderborn unterhält ein
Kreismedienzentrum, das mit audiovisuellen Bildungs- und Unterrichtsmitteln
(Diareihen, 16-mm-Filmen, VHS-Videofilmen, CD-ROMs, DVD-Filmen, Online-Medien
etc.) ausgestattet ist. Diese Medien werden den Kindergärten, Kindertagesstätten,
Schulen und außerschulischen Bildungseinrichtungen im Kreisgebiet
sowie der Jugend- und Sozialarbeit kostenlos zur Verfügung gestellt.
II. Medienverleih
Es soll eine hohe Verlässlichkeit
bei der Medienversorgung, eine Gleichbehandlung aller Nutzer und eine effiziente
Verwendung der eingesetzten Steuermittel erreicht werden. Deshalb gelten
für den Medienverleih folgende Bedingungen:
-
Die Schulen benennen einen
„Medienbeauftragten“,
der sich in besonderer Weise um die Medienbelange an seiner Schule kümmert
und sich u. a. als Ansprechpartner des Kreismedienzentrums versteht.
-
Die Schulen tragen ihre Medienanforderungen
zunächst zusammen und geben nach Möglichkeit wöchentlich
eine Sammelbestellung auf.
-
Alle Schulen werden über Kurierdienste
ihrer Schulträger beliefert.
-
Bestellungen für die Kurierdienste
können schriftlich, telefonisch, per E-Mail oder Fax bis mittags am
Tag vor der Belieferung erfolgen.
-
Bestellungen für bestimmte Termine
sind zwar möglich, Terminzusagen aber in jedem Falle für das
Kreismedienzentrum unverbindlich, da sie von der fristgerechten Rückgabe
der Medien durch andere Nutzer abhängig sind.
-
Medien können während der
Öffnungszeiten
im Thekenverleih des Kreismedienzentrums auch persönlich ausgeliehen
werden.
-
Die Ausleihfrist beträgt 14 Tage.
Verlängerungen bedürfen der ausdrücklichen (fern-) mündlichen
Zustimmung des Kreismedienzentrums, da nur so Vorbestellungen anderer Nutzer
verlässlich berücksichtigt werden können.
-
Die Medien dürfen nur mit technisch
einwandfreien Geräten von ausgebildeten Personen eingesetzt werden.
Das Kreismedienzentrum veranstaltet regelmäßig Ausbildungslehrgänge,
zu denen Anmeldungen jederzeit entgegengenommen werden.
-
Sollte der Nutzer beim Einsatz der Medien
diese beschädigen (z. B. Filmriss) oder auf Schäden stoßen,
so ist bei der Rückgabe darauf hinzuweisen. Mit Hilfe elektronischer
Prüfgeräte bemüht sich das Kreismedienzentrum um eine tadellose
technische Beschaffenheit der Medien.
-
Eine Weitergabe der entliehenen Medien
an Dritte ist nicht gestattet.
-
Die Medien unterliegen den Bestimmungen
des Urheberrechts. Sie dürfen z. B. nicht kopiert oder kommerziell
genutzt werden. Entsprechende Bestimmungen sind vom Entleiher zu beachten.
-
Als Vertragspartner des Kreismedienzentrums
gilt die Schule bzw. Institution, nicht die ausleihende Einzelperson.
-
Werden die entliehenen Medien durch
unsachgemäße Handhabung oder die Benutzung defekter Vorführgeräte
beschädigt, oder gehen sie komplett verloren, so haftet der Vertragspartner
(vgl. Ziffer 12) in Höhe des Wiederbeschaffungswertes.
-
Bei wiederholten oder grob fahrlässigen
Verstößen des Entleihers gegen die Verleihbedingungen, z. B.
Überschreiten der Ausleihfrist, kann das Kreismedienzentrum den weiteren
Verleih sperren oder ihn bei Beschädigung der Medien von einer technischen
Inspektion des benutzten Gerätes abhängig machen.
-
Mit seiner Bestellung erkennt der Entleiher
diese Verleihbedingungen an.
In Vertretung
gez. Köhler
Kreisdirektor

|