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09. Dezember 2016

18 Milliarden Überschuss im Bundeshaushalt: Landrat Manfred Müller fordert Entlastung der Kommunen bereits in 2017

Dem Bund stehen im kommenden Jahr 18 Milliarden Mehreinnahmen zur Verfügung als ursprünglich geplant.

Landrat des Kreises Paderborn Manfred Müller 
Landrat des Kreises Paderborn Manfred Müller

In den kommunalen Haushalten sieht es anders aus: „Die Kreise haben die Hauptlast der immer höher werdenden Sozialkosten zu tragen“, sagt Landrat Manfred Müller. In einem Schreiben an Bundeskanzlerin Angela Merkel, Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, Ministerpräsidentin Hannelore Kraft sowie die Fraktionsvorsitzenden im Bundestag und die örtlichen Bundestagsabgeordneten fordert der Paderborner Landrat deshalb, die von Bundestag und Bundesrat Ende November 2016 beschlossene Entlastung der Kommunen aus dem Gesamtpaket von 5 Milliarden Euro um ein Jahr vorzuziehen. Rund 8,5 Millionen Euro würden dann bereits in 2017, und nicht wie geplant erst in 2018, in die Städte und Gemeinden fließen.

Die Höhe der bundesrechtlich geregelten Sozialkosten entwickle sich dynamischer als die kommunalen Einnahmen, wodurch die Kreise immer wieder gezwungen seien, die Kreisumlage zu erhöhen, argumentiert der Landrat. Allein in diesem Jahr ergebe sich für den Kreishaushalt eine Mehrbelastung von 5,5 Millionen Euro durch den Anstieg der Landschaftsumlage des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL). Dieser wiederum müsse die stark wachsenden Ausgaben im Bereich der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen schultern.

Bei den Sozialausgaben sei ein Ende der Kostenspirale nicht in Sicht: Durch das zu erwartende neue Bundesteilhabegesetz rechne der LWL als Kostenträger mit neuen beträchtlichen finanziellen Belastungen, die dann wiederum an die Kreise und damit auch den Kreis Paderborn durchgereicht würden. „Selbstverständlich wollen wir alle gemeinsam die Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen verbessern“, betont Landrat Manfred Müller. Die Inklusion sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die sich daraus ergebenden Kosten könnten jedoch nicht allein von den Kommunen geschultert werden.

Die jetzt schon absehbaren Kostensteigerungen durch die Pflegestärkungsgesetze II und III und weitere Änderungen im Bereich des Sozialhilferechts schlügen sich ebenfalls bereits im kommenden Jahr in den kommunalen Haushalten nieder. „Ich bitte Sie deshalb dringend, das in Ihren Möglichkeiten liegende zu tun, die beschlossene Entlastung um ein Jahr vorziehen“, heißt es abschließend im Schreiben.

Hintergrund

Mit Blick auf die Kostensteigerungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen, die in NRW jährlich über 200 Millionen Euro ausmachen, hatten Union und SPD in ihrem Koalitionsvertrag im Dezember 2013 eine Entlastung der Kommunen in Höhe von insgesamt 5 Milliarden Euro vereinbart. Die Auszahlung wurde in Stufen vereinbart. In 2018 sollen nach jetzigem Planungsstand die verbleibenden 2,5 Milliarden an die Kommunen überwiesen werden.

18 Milliarden Überschuss im Bundeshaushalt

 
 
 

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