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Geflügelgrippe im Delbrücker Raum: Subtyp H7 nachgewiesen

Keine Geflügelgrippe in der Sperrzone: Proben negativ

Kreis Paderborn (krpb). Der Ausbruch der Geflügelpest auf einem Hof im Delbrücker Raum ist jetzt amtlich festgestellt worden: Das Friedrich-Loeffler-Institut hat dem Kreis Paderborn soeben bestätigt, dass es sich um den Subtyp H 7 handelt. Das Virus wird als niedrig ansteckend eingestuft.

Dennoch können die Landwirte im Delbrücker und Hövelhofer Raum erst einmal durchatmen: Proben aus den zwei Beständen in der Sperrzone rund um den Betrieb, in dem der Influenz A-Virus, Subtyp H 7 jetzt nachgewiesen wurde, sind negativ.

Auf dem betroffenen Hof waren am 31. Mai vorsorglich 8000 Legehennen und 5000 Junghennen getötet worden. Um den betroffenen Betrieb wird jetzt für drei Wochen ein Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer gezogen. In der Sperrzone befinden sich die beiden gewerbliche Tierhalter mit ca. 30.000 Tieren, die beprobt worden waren – mit negativem Ergebnis. Für das Sperrgebiet treten mit der neuen Allgemeinverfügung eine ganze Reihe von Schutzmaßnahmen in Kraft. Geflügel darf weder an- noch ausgeliefert werden. Eier müssen vernichtet werden. Der Stall darf nur mit Schutzkleidung betreten werden. Fahrzeuge müssen desinfiziert werden. Der vollständige Text der neuen Allgemeinverfügung steht hier.

Die so genannte „Stand still“-Anordnung im Gebiet der Stadt Delbrück und der Gemeinde Hövelhof läuft um Mitternacht aus. Ab Samstag, 4. Juni darf alles Geflügel - mit Ausnahme natürlich des im Sperrbezirks befindlichen Geflügels - wieder transportiert werden.

Hühner, Trut-, Perl- und Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse in Delbrück und der Gemeinde Hövelhof müssen allerdings auch weiterhin im Stall bleiben. Diese müssen nach wie vor „in geschlossenen Ställen oder unter einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung zu halten“, heißt es im Text der Allgemeinverfügung.

Der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Klaus Bornhorst, betont, dass jeder Geflügelhalter für die Gesundheit seiner Tiere Sorge zu tragen und alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen hat. Dazu zählen z.B. das Tragen von Schutzkleidung im Stall und die Beachtung der Hygienebestimmungen.

„Unser Ziel ist und bleibt es, eine Verschleppung der Seuche zu verhindern“, sagt der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen" , Dr. Klaus Bornhorst. Denn gefährdet ist die Hochburg der Geflügelzucht im Kreis Paderborn: Insgesamt 753 Geflügelhalter mit 1,5 Millionen Stück Geflügel sind allein im Raum Delbrück und Hövelhof registriert.

Die Symptome der Geflügelgrippe sind in erster Linie plötzliche Todesfälle, hochgradige Apathie der Tiere, ein drastischer Abfall der Legeleistung und Schwellungen im Kopfbereich.

Der Erreger wird von infizierten Tieren weitergegeben, kann aber auch durch Produkte wie Eier und Geflügelfleisch oder durch Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Gebieten übertragen werden. Deshalb wird um die betreffenden Betriebe eine Sperrzone eingerichtet. Vor dem Verzehr von Geflügelfleisch und Produkten muss niemand Angst haben. Die Geflügelgrippe ist eine Erkrankung der Tiere.

Alles Geflügel muss angezeigt werden. Das gilt auch für Hobbyhalter. Alle Tierhalter, die nicht im Besitz einer solchen Registrierung sind, werden dringend aufgefordert, das jetzt ganz schnell nachzuholen.


Informationen für Tierhalter über tierseuchenrechtliche Schutzmaßnahmen und Fragebogen zur Tierhaltung

Weitere Informationen zur Tierseuchenkasse im Internet unter www.lwk.nrw.de

Detaillierte und umfassende Informationen gibt auf der Seite des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen



 

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