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Pressemeldung vom 28.04.2011

Kampf gegen Alkoholmissbrauch: Landrat Manfred Müller kündigt Kontrollen am Freien Stuhl in Westenholz an „Auch Eltern sind in der Pflicht“

Kreis Paderborn (krpb). Der Kampf gegen Alkoholmissbrauch am Freien Stuhl in Westenholz wird auch in diesem Jahr fortgesetzt: Landrat Manfred Müller kündigt umfangreiche Kontrollen und ein konsequentes Eingreifen der Behörden am ersten Maifeiertag an. „Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz werden knallhart geahndet“, sagt Müller, zugleich Chef der Kreisverwaltung und Kreispolizeibehörde Paderborn. Doch auch die Eltern als Erziehungsberechtigte seien in der Pflicht. "Betrunkene Jugendliche müssen gleich wieder umkehren oder von Eltern oder Angehörigen abgeholt werden“, warnt der Behördenchef.

Der freie Stuhl in Westenholz hatte sich in den vergangenen Jahren zum Brennpunkt entwickelt. Sturztrunkene Jugendliche, die im Rettungswagen landeten, hatten vor allem in 2006 Schlagzeilen gemacht. Eine Ordnungspartnerschaft wurde eingerichtet. Mit Erfolg: So sind wieder Familien unterwegs und Gruppen, in denen der Alkohol nicht die Hauptrolle spielt, so die Bilanz des Landrats.

Die Kreispolizei Paderborn, das Paderborner Kreisjugendamt und Ordnungsamt der Stadt Delbrück werden deshalb auch in diesem Jahr vor Ort sein. So wie in den vergangenen Jahren werden rund um das Gebiet Straßensperren errichtet, kein Auto kommt durch. Halte- und Parkverbote sowie umfangreiche Verkehrs- und Alkoholkontrollen stehen ebenfalls auf dem Plan.

Damit der Maifeiertag nicht im Rettungswagen endet, appelliert Müller auch an die Eltern, hinzusehen. Zu empfehlen sei beispielsweise neben dem Gespräch auch der Blick in den Bollerwagen oder den prall gefüllten Rucksack des Nachwuchses. „Eltern sollten wissen, wo ihre Kinder sich aufhalten und auch erreichbar sein, wenn was sein sollte“, ergänzt Ina Gerken vom Paderborner Kreisjugendamt.

In den vergangenen Wochen wurden bereits Briefe an die Eltern über die Schulen verteilt. Darin wird an die elterliche Verantwortung erinnert und die Konsequenzen einer Aufsichtspflichtverletzung aufgezeigt. „Grundsätzlich sollte jeder Erwachsene reagieren, wenn Jugendliche Alkohol trinken oder in der Öffentlichkeit rauchen“, sagt Kreisjugendamtsleiter Hermann Hutsch. „Die Ab- und Weitergabe von Alkohol und Tabakwaren an Minderjährige ist kein Kavaliersdelikt, sondern stellt eine erhebliche Ordnungswidrigkeit dar, die durch hohe Geldbußen geahndet werden kann“, so Hutsch weiter. Der Kreisjugendamtsleiter betont, dass nicht die Jugendlichen selbst, sondern jeder Erwachsene, der Minderjährigen Zugang zu Alkohol und Nikotin verschafft, sich strafbar macht und mit empfindlichen Strafen rechnen muss.

Zur Erinnerung noch einmal die wichtigen Vorschriften: Der Verkauf von Alkohol ist an unter 16-Jährige generell verboten. An unter 18-Jährige ist der Verkauf von branntweinhaltigen Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum und Whisky nicht gestattet. Das gilt auch für Alcopops, die zwar wie Limonade aussehen und schmecken, aber hochprozentig sind.

Jugendlichen unter 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt. Der Verkauf von Tabakwaren und Zigaretten an Kunden unter 18 Jahren ist verboten.

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33102 Paderborn

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