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Pressemeldung vom 28.02.2011

"Macht den Karneval nicht kaputt"

Landrat Manfred Müller kündigt umfangreiche Kontrollen an


Kreis Paderborn (krpb). Für die einen ist es die schönste Zeit des Jahres. Für die anderen einfach nur ein willkommener Grund, sich besinnungslos zu besaufen. Das Paderborner Kreisjugendamt, die Kreispolizeibehörde, Ordnungsämter, Veranstalter und Karnevalsvereine sorgen sich auch in diesem Jahr um einen unbeschwerten, störungsfreien Karneval. Ihr gemeinsamer Appell in Richtung jener Besucher, die sich einfach "nur abschießen" wollen, lautet: „Macht den Karneval nicht kaputt“. Scharmede geht dabei mit gutem Beispiel voran. "Zu blau macht unsexy", lautet der Slogan einer Kampagne mit dem Ziel, Zwischenfälle mit volltrunkenen Jugendlichen wie in den vergangenen Jahren zu vermeiden. Umfangreiche Kontrollen im Vorfeld und bei den Veranstaltungen selbst sollen dazu beitragen, das insbesondere bei Jugendlichen im Trend liegende „Vorglühen“ und „Komasaufen“ in den Griff zu bekommen. Das Paderborner Kreisjugendamt hat in den vergangenen Wochen über die Schulen Elternbriefe verteilt, die über die wichtigsten Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes informieren. Landrat Manfred Müller kündigt zudem umfangreiche Kontrollen an.

Während der Umzüge und den sich anschließenden Feierlichkeiten wird „intensiv kontrolliert und konsequent durchgegriffen“, sagt der Landrat, zugleich Chef der Kreispolizeibehörde. Taschen, Rücksäcke und Bollerwagen von Jugendlichen unter 18 Jahren werden durchgesehen. Alkoholische Getränke, die von unter 16-Jährigen mitgeführt werden, werden beschlagnahmt und vernichtet. Das Gleiche gilt für branntweinhaltige Getränke, die von unter 18-Jährigen mitgebracht werden. Sollten Minderjährige bereits alkoholisiert sein, werden die Erziehungsberechtigten durch Polizei oder Jugendamt darüber in Kenntnis gesetzt und zur Abholung ihrer Kinder aufgefordert. „Eltern haben eine Vorbildfunktion und sollten mit ihren Söhnen und Töchtern im Vorfeld reden und klare Grenzen ziehen“, betont Kreisjugendamtsleiter Hermann Hutsch. Karneval könne jedoch nur gemeinsam gelingen. "Man muss nicht der Vater oder die Mutter sein, um Jugendliche mit Schnapsflaschen in der Hand anzusprechen", sagt Hutsch. Auch müsse nicht alles erlaubt werden, was das Gesetz so her gibt.

Das Kreisjugendamt Paderborn und die Kreispolizeibehörde erinnern noch einmal an die wichtigsten Bestimmungen:

Ohne Begleitung eines Erziehungsberechtigten ist eine Teilnahme an öffentlichen Tanzveranstaltungen unter 16 Jahren nicht erlaubt. Jugendliche ab 16 dürfen bis Mitternacht dabei sein.

Der Verkauf von Alkohol an unter 16-Jährige ist generell verboten. Bier, Wein und Sekt sind ab 16 Jahren laut Gesetz erlaubt. „Doch letztlich entscheiden die Erziehungsberechtigten, was geht und was nicht", betont Hutsch. Branntweinhaltige Alkoholika wie Schnäpse, Liköre, Rum und Whisky sind erst ab 18 erlaubt. Das gilt auch für Alcopops, die zwar wie Limonade aussehen und schmecken, aber Hochprozentiges beinhalten. Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren dürfen in der Öffentlichkeit nicht rauchen. Tabakwaren und Zigaretten nicht an Kunden unter 18 verkauft werden. Die Verantwortung für die Einhaltung dieser Bestimmungen tragen sowohl die Eltern als auch die Veranstalter und das Verkaufspersonal.

Wer genauer wissen möchte, was das Jugendschutzgesetz erlaubt und was nicht, kann sich an das Kreisjugendamt, Ina Gerken , 05251 308 614 oder das Kommissariat Kriminalitätsvorbeugung/ Opferschutz der Polizei, Kriminalhauptkommissar Peter Gall, 05251 306 3901, wenden.

Informationen rund um das Thema „Jugendschutz“ sind auch auf den Internetseiten des Kreises Paderborn unter www.kreis-paderborn.de, Jugendamt, und der Kreispolizeibehörde Paderborn unter www.polizei-paderborn.de zu finden.

Anschrift

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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