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Pressemeldung vom 23.03.2011

"Viele gute Plätze für die Kleinsten - verlässliche Betreuungsangebote für die Eltern"

Landrat Manfred Müller und Kreisjugendausschussvorsitzende Maria Beckmann-Junge stellen Kindergartenbedarfsplan 2011/2012 vor


Kreis Paderborn (krpb). Im Kindergartenjahr 2011/2012 werden im Kreisjugendamtsbezirk Paderborn (alle Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Paderborn) insgesamt 5.514 Kindergartenplätze in insgesamt 94 Einrichtungen zur Verfügung stehen. Das Kontingent für die Kleinsten wurde noch einmal um 137 Plätze aufgestockt. Damit stehen für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren insgesamt 930 Kindergartenplätze zur Verfügung. Gegenüber dem Kindergarten Jahr 2008/2009 sind das doppelt so viele. „Zusammen mit dem Angebot der Tagespflege von zusätzlich 139 Plätzen erreichen wir unser Teilziel beim Ausbau der Plätze für Kinder unter drei Jahren mit 26 Prozent voll. Den Rechtsanspruch für Kinder ab drei Jahren erfüllen wir komplett. Die Eltern im Kreisgebiet können auf ein verlässliches Betreuungsangebot setzen“. Dieses erfreuliche Fazit zogen Landrat Manfred Müller und die Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses des Kreises Paderborn, Maria Beckmann-Junge, bei der Vorstellung des Kindergartenbedarfsplanes 2011/2012, der im jüngsten Jugendhilfeausschuss beschlossen wurde.

Beide betonen, dass ausreichend qualitativ gute Betreuungsplätze anzubieten und zu schaffen im Kreis Paderborn schon seit vielen Jahren einen besonderen Stellenwert habe. „Daher liegt das heutige Angebot an Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 3-6 Jahren bei 99,5%“, bekräftigt Beckmann-Junge. Ausschlaggebend für diese positive Entwicklung sei auch die enge Kooperation zwischen Trägern, Trägerverbänden, den Städten und Gemeinden sowie den Kindergartenleitungen. „Wir ziehen alle an einem Strang – für unsere Familien hier im Kreis Paderborn“, so Beckmann-Junge.

Der Kindergartenbedarfsplan muss laut Gesetz einmal pro Jahr aufgestellt werden, um ein auf den Bedarf der Eltern abgestimmtes Angebot sicherstellen und natürlich auch finanzieren zu können. Erarbeitet wurde das 188 Seiten starke Werk vom Jugendamt des Kreises Paderborn, das für die Planung verantwortlich zeichnet. Die darin verarbeiteten Daten basieren auf den jüngsten Anmeldezahlen in den Kindertageseinrichtungen. Im Anschluss werden dann Gruppenformen und Betreuungszeiten je Kind festgelegt.

Das Kinderbildungsgesetz (KiBiZ) hatte in 2008 eine schwierige Geburt. Die Eltern im Kreisgebiet schätzen jedoch von Anfang die Möglichkeit, erstmals zwischen einem Betreuungsanfang zwischen 25, 35 und 45 h wählen zu können und machten davon reichlich Gebrauch. Insbesondere die Ganztagsbetreuung erwies sich als der Renner. Hier stieg die Nachfrage in den vergangenen vier Jahren um 11 Prozent. Dieser Trend setzt sich weiter fort: Nahezu ein Drittel der Eltern mit einem Kind unter drei Jahren buchte einen Betreuungsumfang von 45 Stunden. Im Schnitt bleiben 43 Prozent der Kindergartenkinder über Mittag. Immer mehr Eltern bevorzugen bereits für die Kleinsten einen Kindergartenplatz. Die erreichten Versorgungsquoten schwanken zwischen 13 Prozent in Delbrück und 34 Prozent in Bad Wünnenberg. Besonders in Lichtenau (von 19 auf 30 Prozent) und Bad Wünnenberg (von 27 auf 34 Prozent) stieg die Nachfrage nach einem Kindergartenplatz für unter Dreijährige deutlich an. Der Kreis Paderborn verfügt zudem über ein gut funktionierendes Netz in der Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren. Mit 139 verfügbaren Plätzen in Paderborner Familien ist das Angebot nahezu konstant geblieben. Auch hier ist die Nachfrage von 54 auf 76 Plätze angestiegen. „Junge Frauen und Männer möchten Familie und Beruf miteinander vereinbaren. Wir müssen auch im Blick haben, dass die Zahl der Alleinerziehenden steigt. In der Regel sind das die Frauen. Und genau die brauchen ein gesichertes Betreuungsangebot und die Chance, auf finanziell eigenen Füßen stehen zu können und nicht in Hartz VI abzurutschen“, sagt Beckmann-Junge.

Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist naturgemäß kostenintensiver. Allein der Kreisanteil für die laufenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen steigt noch einmal von 13,8 auf rund 14,3 Millionen Euro pro Jahr.

Die Qualität der pädagogischen Fachkräfte ist jedoch der wichtigste Baustein für die Arbeit mit Kindern. „Uns, der kommunale Ebene, liegt die qualitative Weiterentwicklung der Erzieherinnen ganz besonders am Herzen“, betont Beckmann-Junge. „Wir erleben, dass die Erzieherinnen hoch motiviert sind und die Fortbildungsangebote sehr gut angenommen werden. Das ist die beste Förderung für unsere Jüngsten“, so Beckmann-Junge.

Manfred Müller und Maria Beckmann-Junge bekräftigten, dass der Kreis Paderborn auch weiterhin seine Qualitätsoffensive für Kindergärten fortsetzen und Fortbildungsveranstaltungen und Fachkongresse anbieten werde, um die Einrichtungen in ihrer Arbeit vor Ort zu unterstützen. Der Ausbau von Kindertageseinrichtungen zu Familienzentren schreite weiter voran. Aktuell gibt es bereits 19 Familienzentren. Diese bieten neben Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern eine umfassende Familienförderung in Kooperation mit anderen Akteuren vor Ort. Also eine umfassende Unterstützung aus einem Guss, von der auch die anderen Kindertageseinrichtungen partizipieren. Dazu gibt es Zuschüsse vom Land NRW, die allerdings begrenzt sind. Jährlich kann deshalb nur eine bestimmte Anzahl von Einrichtungen das Gütesiegel „Familienzentrum“ erwerben und in den Genuss der Förderung von 12.000 Euro pro Jahr kommen.

Alle Zahlen und Angaben beziehen sich auf den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Paderborn. Das sind die Städte und Gemeinden im Kreisgebiet mit Ausnahme der Stadt Paderborn.

Hintergrund:

Mit Wirkung zum 1. August 2008 hat das Kinderbildungsgesetz (KiBiz) das Gesetz für Tageseinrichtung für Kinder (GTK) abgelöst und dient als neue gesetzliche Grundlage für den Bereich der Elementarpädagogik. Geregelt sind darin die finanzielle Förderung, die zu beachtenden Rahmenbedingungen, Qualitätsanforderungen und Aspekte der Bildung. Auf Grundlage des KiBiz werden im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung einmal jährlich die zu betreuenden Kinder in den Kindertageseinrichtungen ermittelt. Die Planungsergebnisse und Festlegung der Einrichtungsbudgets werden im Bedarfsplan für Kindertageseinrichtungen hinterlegt, der am 10. März 2011 vom Jugendhilfeausschuss des Kreises Paderborn beschlossen wurde. Verantwortlich für die Planung zeichnet das Jugendamt des Kreises Paderborn, zuständig für die Städte und Gemeinden des Kreises mit Ausnahme der Stadt Paderborn. Diese verfügt über ein eigenes Jugendamt.

Diese „Verantwortung vor Ort“ hat sich als positiv herausgestellt. Sie trägt zu einer guten Zusammenarbeit und Vernetzung aller beteiligten Akteure vor Ort bei.

Gründe für die Einführung des neuen Kinderbildungsgesetzes waren

der demographischer Wandel und zurückgehende Kinderzahlen
die Entstehung neuer Förderbedarfe von Kindern und ihren Familien im Rahmen zunehmender Globalisierung
Aufgaben im Bereich der Migration
steigende Nachfrage nach institutioneller Betreuung von Kindern unter drei Jahren
der Wunsch von Eltern nach flexiblen Öffnungszeiten im Sinne von Vereinbarkeit von Familie und Beruf
alarmierende PISA Ergebnisse
Entwicklung eines Rechtsrahmens, um sich den gesellschaftlichen Veränderungen besser anpassen zu können.

Das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) regelt den Ausbau des qualitativen und quantitativen Förderangebots für Kinder unter drei Jahren. So sollen bis 2013 für 35 Prozent dieser Kinder im Bundesdurchschnitt Plätze geschaffen werden. Das Land NRW sieht eine Ausbauquote von 32 Prozent vor. Der Kreis Paderborn hat diesen Zielwert von 32 Prozent in 2008 beschlossen und jetzt aktuell auf 34 Prozent erhöht. Der stufenweise Ausbau des Angebots dient dazu, den Rechtsanspruch ab 2013/2014 erfüllen zu können. Denn dann haben Kinder ab einem Jahr einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Dieser kann sowohl durch einen Platz in einer Kindertageseinrichtung als auch in der Kindestagepflege abgedeckt werden. 


 

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