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Pressemeldung vom 01.08.2011

Wie kann ich helfen? - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erschienen - Kreisverwaltung Paderborn, Stadtverwaltung und Betreuungsvereine informieren

Kreis Paderborn (krpb). Vor Unfällen, Krankheiten oder seelischen Krisen ist niemand gefeit. Jedem gesunden erwachsenen Menschen kann es passieren, plötzlich auf eine Betreuung angewiesen zu sein. Doch wer ist dann berechtigt, Unterschriften zu leisten oder Entscheidungen zu treffen, die beispielsweise die Gesundheit, das Vermögen oder die Lebensgestaltung des Betroffenen regeln? Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln, erhalten durch das Betreuungsrecht die notwendige Unterstützung.

Doch wer darf eigentlich die rechtliche Betreuung übernehmen? Und welche Rechte und Pflichten gelten für die ehrenamtlichen, sozial engagierten Betreuer?

Ein neuer Leitfaden fasst für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer ab sofort das zusammen, was für ihre verantwortungsvolle Aufgabe wichtig ist, nennt Ansprechperson und Anlaufstellen.

Entwickelt hat ihn die Arbeitsgemeinschaft rechtliche Betreuung Stadt und Kreis Paderborn bestehend aus den Betreuungsbehörden, den Betreuungsvereinen der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Paderborn e.V., der Diakonie im Kirchenkreis Paderborn e.V., dem SKM - Kath. Verein für soziale Dienste in Paderborn e.V. in Zusammenarbeit mit den Amtsgerichten Paderborn und Delbrück.

Die Broschüre dient „als roter Faden, an dem sich ehrenamtliche Betreuer entlang hangeln und orientieren können“, betonen die Verantwortlichen. „Er soll helfen, die vielfältigen Erfordernisse der rechtlichen Betreuung zu erkennen und umzusetzen“.

Bereits 1992 schaffte der Gesetzgeber die damals fast 100 Jahre alten Regelungen zur Vormundschaft von Volljährigen ab und ersetzte sie durch das Betreuungsrecht. Die Begriffe Mündel und Vormund verschwanden aus den Regelungen und wurden durch Begriffe wie Betreuter und Betreuer ersetzt.

Grundsätzlich vertritt jeder volljährige Bürger seine Interessen selbst. Ist er aus gesundheitlichen Gründen dazu nicht in der Lage und hat für den Fall dieser krankheitsbedingten Hilfsbedürftigkeit keiner Vertrauensperson eine rechtsverbindliche Vollmacht erteilt, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer.

Oftmals sind es nahe Angehörige oder ehrenamtlich engagierte Menschen, die diese Aufgabe übernehmen. In den vom Gericht festgelegten Aufgabenbereichen wie beispielsweise der Gesundheitsfürsorge oder Vermögenssorge können sie als Betreuer tätig sein. So vertreten sie den Betroffenen gegenüber Ärzten und Pflegeeinrichtungen, können Ansprüche gegenüber Ämtern, Behörden und Krankenkassen geltend machen sowie Leistungen einfordern und Anträge stellen.

Besondere Lebenssituationen des Betroffenen erfordern bestimmte Handlungsabläufe. Was ist zu beachten, wenn die betreute Person in ein Altenheim aufgenommen werden muss? Woran sollte bei einer Wohnungsauflösung gedacht werden? Und welche ärztlichen Behandlungen sind genehmigungspflichtig?

Acht Checklisten sind dem neuen Leitfaden beigefügt. Sie beantworten erste offene Fragen der Betreuer, sind Erinnerungsstütze und Wegweiser.

Der ehrenamtliche Betreuer erhält auf Wunsch Beratung, Hilfe und Unterstützung durch die Betreuungsgerichte, -vereine und –behörden. Und auch Fortbildungsveranstaltungen werden von offizieller Seite angeboten.

Bereits jetzt im Kalender eintragen können sich interessierte Männer und Frauen die Veranstaltungsreihe "Das Ehrenamt als Rechtliche(r) Betreuer(in) - Eine gesellschaftliche Aufgabe ". Diese bietet die Arbeitsgemeinschaft in Zusammenarbeit mit der VHS Paderborn vom 22. September bis 20. Oktober an fünf Abenden im Gebäude der VHS, Marienplatz 11a, in Paderborn an.

Anmeldungen sind über die VHS möglich.


Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer erhalten den neuen "Leitfaden" bei den Betreuungsbehörden von Stadt und Kreis Paderborn (Sozialamt des Kreises Paderborn, Riemekestraße 51,  05251 308- 823, Jugendamt der Stadt Paderborn, Am Hoppenhof 33,  05251 88 -1569) sowie bei der Bestellung zum Betreuer bei den Amtsgerichten Paderborn und Delbrück.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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