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Pressemeldung vom 12.05.2011

Brand in der Senne: Biologische Station führt Monitoring durch

Kreis Paderborn (krpb). Die vom Brand in der Senne betroffenen Flächen werden von der Biologischen Station Senne in den kommenden Wochen verstärkt in den Blick genommen. „Sie werden das Monitoring der Brandflächen sowohl in floristischer als auch faunistischer Hinsicht übernehmen“, erklärt Landrat Manfred Müller. Hauptaufgabe der Biologischen Station Kreis Paderborn - Senne ist die Betreuung von Naturschutzgebieten, FFH- und Vogelschutzgebieten im Kreis Paderborn und im Landschaftsraum Senne in den Kreisen Gütersloh und Lippe sowie in der kreisfreien Stadt Bielefeld. Die Betreuung der Schutzgebiete erfolgt in enger Abstimmung mit den unteren Landschaftsbehörden der Kreise und mit dem Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Detmold. „Damit haben die Fachleute das Geschehen im Blick, die sowieso vor Ort sind. Zusätzliche Kosten entstehen nicht“, so Müller.

Dem Feuer zum Opfer gefallen war eine Fläche von 4 km². „Das sind rund 3 Prozent der Gesamtfläche. „Ein solcher Brand zur Brutzeit ist zwar sehr bedauerlich, aber für die Natur keine Katastrophe. Die Natur wird sich regenerieren“, bekräftigt Umweltdezernent Martin Hübner. „Der Kreis Paderborn geht nicht davon aus, dass diese Feuer absichtlich gelegt wurden", so Hübner weiter. Die Ursache sei nach wie vor unklar, die Kostenfrage jedoch eindeutig geregelt. Der Truppenübungsplatz Senne befindet sich im Eigentum des Bundes. Die Kostenfrage von Brandeinsätzen ist in § 40 FSHG (Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung) eindeutig geregelt. Danach haben die Gemeinden und Kreise die Kosten für die ihnen nach dem FSHG obliegenden oder übernommenen Aufgaben zu tragen. Zu diesen Kosten zählt auch der Anspruch der Arbeitgeber auf Erstattung der Arbeitsentgelte oder Dienstbezüge für die ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr durch die Gemeinde (§ 12 FSHG). Gleiches gilt für Selbständige. Hinzu kommt der Anspruch der Feuerwehrleute auf Ersatz ihrer Auslagen. Dies erfolgt in der Regel im Rahmen einer pauschalen Aufwandentschädigung pro Einsatz, die von den Städten/Gemeinden durch Satzung festgelegt wird. Das heißt: Brandschutz ist Aufgabe der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, der auch von ihr zu finanzieren ist. „Das gilt natürlich nur für Einsätze vor der eigenen Haustür“ erläutert Ordnungsamtsleiter Herbert Temborius. Die Tatsache, dass der stellvertretende Wehrführer der Gemeinde Hövelhof den Einsatz geleitet habe, bedeute selbstverständlich nicht, dass die Gemeinde Hövelhof die gesamten Kosten zu tragen habe.

Das Land fördert den Feuerschutz und die Hilfeleistung (§ 3 FSHG). Dies erfolgt über den Anteil der Städte/Gemeinden und des Kreises an der Investitionspauschale aus der Feuerschutzsteuer. So betrug die gesamte Förderung des Landes aus der Feuerschutzsteuer für den Kreis Paderborn im Jahre 2010 einschließlich des Kreisanteils 898.198,13 €. Die Gemeinde Hövelhof erhielt insgesamt hiervon 48.929,19 €.

Die Kosten des jetzigen Sennebrandes können noch nicht beziffert werden, da bislang weder die Einsatzberichte der Feuerwehren noch irgendwelche Erstattungsansprüche von Arbeitgebern oder Kosten der überörtlichen Hilfe vorliegen.

 

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