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Pressemeldung vom 26.11.2010

Rechtzeitig vor dem Jahreswechsel einen neuen Ausweis beantragen:

Vor 2001 ausgestellte Parkausweise für schwerbehinderte Menschen verlieren Ende Dezember ihre Gültigkeit


Kreis Paderborn (krpb). Schwerbehinderte Menschen sollten sich in diesen Tagen ihren Parkausweis ganz genau anschauen. Ist er vor dem 1. Januar 2001 ausgestellt, verliert er mit Ablauf des 31. Dezember 2010 seine Gültigkeit. „Der alte Parkausweis mit blauer Vorder- und weißer Rückseite berechtigt ab dem kommenden Jahr nicht mehr zur Inanspruchnahme von Parkerleichterungen“, betont der Leiter des Straßenverkehrsamtes des Kreises Paderborn, Josef Hardes. Ab dem 1. Januar berechtigen nur noch EU-einheitliche Parkausweise mit EU-Emblem und Foto des Inhabers zum Parken auf gekennzeichneten Flächen. „Um Missbrauch vorzubeugen, wird der neue Ausweis, im Gegensatz zum alten Dokument, mit einem Bild des Inhabers versehen“, ergänzt Hardes. Auf eine Formel gebracht: Alle Ausweise mit Lichtbild gehen in Ordnung und dürften nach dem Januar 2001 ausgestellt sein. Schwerbehinderte mit alten Ausweisen sollten rechtzeitig vor dem Jahreswechsel den neuen EU-Parkausweis beantragen.

Der neue Ausweis wird vom Straßenverkehrsamt des Kreises Paderborn mit Sitz an der Talle 7 ausgegeben. Für Antragsteller mit Wohnsitz in Paderborn oder Delbrück sind die dortigen Stadtverwaltungen zuständig. Die Beantragung kann auch durch einen Bevollmächtigten erfolgen. Mitzubringen sind lediglich der Behindertenausweis, der alte Parkausweis sowie ein Passbild. Der alte Parkausweis wird bei der Übergabe des Neuen einbehalten.

Wer ab dem 1. Januar ohne Parkausweis oder mit dem alten, dann ungültigen Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Die Zulassungsstelle des Straßenverkehrsamtes des Kreises Paderborn ist montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12 Uhr, zusätzlich dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr geöffnet.

Telefonische Auskünfte erteilen Nina Lütkemeier und Stefanie Marten unter 05251 140 139 und Winfried Stenzel unter 05251 140 141.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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