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Pressemeldung vom 02.02.2011

Bilanz 2010: über 20 Millionen Euro für sozialen Wohnungsbau im Kreis Paderborn

Ab sofort gelten neue Förderbestimmungen


Kreis Paderborn (krpb). Im vergangenen Jahr flossen etwa 21,3 Millionen Euro Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen in den sozialen Wohnungsbau – fast eine Million mehr als ein Jahr zuvor. „Das ist Wirtschaftsförderung pur, denn erfahrungsgemäß lösen solche Summen ein Investitionsvolumen von weit über 50 Millionen Euro aus“, sagt dazu Landrat Manfred Müller. In 2011 werden nach dem Wohnraumförderungsprogramm schwerpunktmäßig der Mietwohnungsbau auf angespannten Wohnungsmärkten und die Aufwertung von Wohnquartieren, die in die Jahre gekommen sind, gefördert.

Die neuen Förderbestimmungen sind zum 27. Januar in Kraft getreten. „Häuslebauer“ im Stadtgebiet Paderborn erhalten eine Grundpauschale von 60.000 Euro und einen Stadtbonus in Höhe von 15.000 Euro. Bei Bauvorhaben in den Kommunen Altenbeken, Bad Lippspringe und Hövelhof wird eine Grundpauschale in gleicher Höhe gewährt. In den übrigen Kommunen beträgt die Grundpauschale 40.000 Euro. Daneben werden je Kind ein Bonus von 5.000 Euro und ein Starterdarlehen in Höhe von 10.000 Euro gewährt.

Der Erwerb von vorhandenem Wohneigentum wird – wenn der energetische Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 entspricht oder vergleichbar ist – mit 70 % der Neubauförderung gefördert. Wer eine Gebrauchtimmobilie erwerben möchte, die den vorgenannten energetischen Standard nicht erfüllt, aber im Zuge des Erwerbs erheblich energetisch modernisiert werden soll, kann unter Umständen ein Förderdarlehen in Höhe von 80 % der Neubauförderung in Anspruch nehmen.

Fördervoraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Arbeitnehmer kann bei einem Bruttojahreseinkommen von 48.000 Euro noch in den Genuss von Fördermitteln kommen.

„Der Traum von den eigenen vier Wänden muss kein Traum bleiben“, sagt Hubert Robrecht vom Amt für Bauen, Wohnen und Immissionsschutz der Kreisverwaltung Paderborn. Im letzten Jahr erhielten insgesamt 203 Familien finanzielle Unterstützung beim Neubau oder Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum. Zusätzlich wurden der Neubau von 49 Mietwohnungen und 8 Wohnheimplätze gefördert und 8 zinsgünstige Darlehen zur barrierefreien Umgestaltung von Wohnungen vergeben. In zwei Fällen wurden Darlehen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohnungen bewilligt.

Der Kreis hat im letzten Förderjahr fast alle Anträge bewilligen können; landesweit gibt es jedoch noch eine hohe Zahl von unerledigten Förderanträgen im Bereich der Eigentumsförderung. Daher lässt sich zurzeit noch nicht absehen, in welchem Umfang Fördermittel für neue Anträge zur Verfügung stehen. Weitere Fragen zur Wohnraumförderung und über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der als zinsgünstige Darlehen gewährten Fördergelder beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Amt für Bauen, Wohnen und Immissionsschutz der Kreisverwaltung Paderborn. Sie bieten hierzu telefonische oder persönliche Beratungen unter 05251/308-421, -422, -423 und -426 oder in den Räumlichkeiten in der Aldegreverstraße 16, 33102 Paderborn, an.

 

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33102 Paderborn

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