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Pressemeldung vom 23.11.2011

Für Florian und Marie da sein – Kreisjugendamt Paderborn sucht engagierte Männer und Frauen zur Übertragung einer Vormundschaft - ehrenamtliches Engagement für Kinder und Jugendliche

Kreis Paderborn (krpb). Florian* (*Name geändert) ist 10 Jahre alt und lebt seit einem Jahr in einer Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung. Seinen Vater hat Florian nie richtig kennengelernt, der Junge lebte bei seiner Mutter. Doch allein für ihren Sohn zu sorgen und darauf zu achten, dass es ihm gut geht, überforderte die Mutter. Sie flüchtete in den Alkohol. Und Florian? Der schwänzte die Schule, spielte lieber am Computer oder sah fern, war schließlich sogar für einige Tage allein und unbeaufsichtigt Zuhause.

Wenn Eltern wie Florians Mutter aufgrund von Krankheit, Abwesenheit oder Erziehungsunfähigkeit die Verantwortung für ihr Kind und die gesetzliche Vertretung nicht sicherstellen können, bestellt das Familiengericht einen Vormund oder Pfleger, der die Verantwortung für den Sprössling übernimmt, Entscheidungen trifft. „Unter gewissen Voraussetzungen kann diese Aufgabe jeder Erwachsene übernehmen und als Einzelvormund dafür sorgen, dass es den Kindern und Jugendlichen gut geht“, erklärt Kreisjugendamtsleiter Hermann Hutsch.

Genauso wünscht es auch der Gesetzgeber. Natürliche Personen, Familienangehörige oder ehrenamtlich Tätige sollen laut Gesetz für das Mündel sorgen und es vertreten.

Für den Zehnjährigen und rund 180 weitere Kinder hat derzeit jedoch erst einmal das Kreisjugendamt Paderborn von Amtswegen die Vormundschaft, denn

ein Einzelvormund aus dem familiären Umfeld, dem Bekanntenkreis oder eine außenstehende Person fand sich bisher nicht. „Für Kinder wie Florian, suchen wir engagierte und verantwortungsvolle Männer oder Frauen, die Nähe und Vertrauen zu einem Kind herstellen, die elterliche Sorge übernehmen und als Freund und Ratgeber fungieren möchten“, ergänzt Edith Rehmann-Decker, zuständige Mitarbeiterin im Kreisjugendamt Paderborn.

Männer und Frauen, die sich für dieses Ehrenamt interessieren, sollten volljährig sein und in gesicherten, finanziellen Verhältnissen leben. Nach Überprüfung der beruflichen und familiären Verhältnisse trifft das Familiengericht die abschließende Entscheidung über die Bestellung des Vormunds.

Eltern haben Rechte und Pflichten. Wenn sie diese nicht wahrnehmen können, entscheidet ein Vormund beispielsweise, welche Schule sein Schützling besucht. Auch unterzeichnet er den Ausbildungsvertrag oder gibt im Ernstfall die Einwilligung zu einer Operation. Einzelvormünder halten Kontakt zwischen dem Minderjährigen, den Pflegeeltern bzw. Heimerzieherinnen, zwischen Schule, Jugendamt und anderen Behörden.

„Wir möchten den Kindern und Jugendlichen jemanden zur Seite stellen, der ihre Interessen wahrnimmt“, betont Kreisjugendamtsleiter Hermann Hutsch. „Dafür suchen wir Menschen mit Herz“.

Und sollte es Fragen, Probleme und schwierige Entscheidungen geben, hilft das Kreisjugendamt gern weiter, gibt Rat und Unterstützung. Darüber hinaus finden zum Erfahrungsaustausch regelmäßige Treffen der Einzelvormünder statt.

Vielleicht steht auch Florian schon bald ein engagierter Einzelvormund zur Seite. In seinem neuen Zuhause fühlt sich der Junge schonmal richtig wohl. Alle vier Wochen bekommt er Besuch von seiner Mutter.

Interessierte Personen, die eine Vormundschaft übernehmen möchten, können sich an Edith Rehmann-Decker    ( 05251 308 502) oder Björn Schmidt ( 05251 308 504) vom Kreisjugendamt Paderborn wenden.


Hintergrund:

Unter gewissen Voraussetzungen kann jeder Erwachsene durch das Familiengericht zum Vormund bestellt werden. Wenn möglich, bestimmt das Gericht jemanden aus dem familiären Umfeld, dem Bekanntenkreis oder eine außenstehende Person, die bislang noch keinen Bezug zu dem Kind hatte, aber bereit und in der Lage ist, Verantwortung zu übernehmen. Findet sich jedoch keine vertrauensvolle Einzelperson, die diese verantwortungsvolle Aufgabe für ein Mädchen oder Jungen übernimmt, wird ein Mitarbeiter des Jugendamtes bestimmt.

Oftmals ist dieser für mehrere Kinder und Jugendliche gleichzeitig verantwortlich. Doch gibt der Gesetzgeber einem geeigneten Einzelvormund den Vorrang.
Dieser verpflichtet sich beim Familiengericht durch Handschlag an Eides statt, die Vormundschaft gewissenhaft zu führen.

Das Kreisjugendamt Paderborn betreute im Jahr 2010 220 Kinder. Darüber hinaus wurden zusätzliche Einzelvormundschaften von Personen und Institutionen außerhalb des Jugendamtes geführt. In 12 Fällen übernahmen ehrenamtliche Einzelvormünder, in vier Fällen Verwandte die Vormundschaft. Fünfmal wurden Vereine, zehnmal Pflegeeltern und 16mal Berufsvormünder als Einzelvormund bestellt.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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