Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)
Pressemeldung vom 13.01.2012

Bildungs- und Teilhabepaket: „Wir zeigen Gesicht“

Familien mit geringem Einkommen im Kreis Paderborn haben ab sofort Ansprechperson vor Ort

Kreis Paderborn (krpb). Der Name des Gesetzes ist zugleich Programm: Das Ende März 2011 in Kraft getretene Bildungs- und Teilhabegesetz will auch Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen einen Platz in der Gesellschaft sichern. So soll kein Schüler vom Mittagessen oder der Klassenfahrt ausgeschlossen sein, weil zu Hause jeder Euro zweimal rumgedreht werden muss. Bezahlt wird beispielsweise auch die Mitgliedschaft in Musik- und Sportvereinen, damit kein Kind aus finanziellen Gründen außen vor bleibt. Kreis und Stadt Paderborn wollen diese finanziellen Leistungen jetzt in die Fläche tragen. „Wir zeigen Gesicht“, sagt dazu Kreissozialdezernent Michael Beninde. Ab sofort sind in allen Städten und Gemeinden Sozialarbeiterinnen vor Ort, die Familien beraten, bei der Antragstellung behilflich sind und Kontakte vermitteln.

"In unserem Alltag erfahren wir immer wieder, dass viele Familien sich scheuen, um Hilfe zu bitten“, erläutert Sozialamtsleiter Gerhard Menne. Deshalb habe man sich entschieden, in die Fläche zu gehen. Denn es gehe nicht nur um reine Informationsvermittlung sondern auch um Vertrauen. „Das muss man erst einmal aufbauen und erreicht man am besten im persönlichen Gespräch“, sagt Menne.

Der Bund hatte über die Länder zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt: Für den Kreis Paderborn sind das erst einmal rund eine Million Euro pro Jahr, befristet auf drei Jahre. Das Land NRW regelte in einem Erlass, wie es sich die Verteilung vorstellt: Zielgruppenorientiert und am Ort des wirklichen Bedarfs sollen die Gelder ankommen. Wie man das macht, ist den Kommunen frei gestellt. Mit „aufsuchender Sozialarbeit“ lässt sich das Konzept des Kreises Paderborn umschreiben. In jeder Stadt oder Gemeinde sollen die Sozialarbeiterinnen vor Ort das Gespräch mit den Familien suchen und dabei auch auf die bereits vorhandenen, regionalen Strukturen zurückgreifen. Also den Kontakt zu Schulen, Ämtern und Vereinen suchen. Angestrebt wird auch die Zusammenarbeit mit Geschäftsleuten und potenziellen Sponsoren, die beispielsweise bei der Beschaffung von Sportbekleidung oder Musikinstrumenten behilflich sind. Denn solche Dinge sind nicht im Leistungspaket des Bildungs- und Teilhabegesetzes enthalten.

„Wir haben uns zunächst die Problemlagen vor Ort angeschaut“, erläutert Sozialdezernent Beninde die Vorgehensweise des Kreises. Indikatoren zur Personaleinsatzplanung waren die Anzahl der Minderjährigen, die Anzahl der SGB II-Bezieher unter 25 Jahren – in eigenen Haushalten oder in Haushalten von Eltern, die SGB II beziehen -, die Zahl der Wohngeldempfänger unter 25 – wieder differenziert nach im eigenen Haushalt oder bei den Eltern lebend – und ein vorhandener Migrationshintergrund. Danach entschied man sich, insgesamt 10,5 Vollzeitstellen zu schaffen, um den „Lebensort der Kinder“ zu erreichen, wie es im Konzept heißt. Gesteuert wird die „aufsuchende Sozialarbeit“ vom Kreis Paderborn in Zusammenarbeit mit der Stadt Paderborn, die ihren Bereich selbständig betreut, weil sie ein eigenes Sozial- und Jugendamt hat und gleichzeitig auch noch Schulträger ist. Mit im Boot ist auch der Kreissportbund, der aufgrund seiner vielen Kontakte zu Vereinen dabei helfen kann, örtliche Netzwerke zu nutzen und Kontakte aufzubauen. Der Kreis Paderborn hat eine Koordinatorin eingestellt, die Ansprechpersonin ist bei schwierigen und komplexen Einzelfällen. Francesca Dunsche hat ihr Büro im Kreissozialamt im Paderborner Kreishaus und unterstützt die Sozialarbeiterinnen vor Ort auch bei der Kontaktaufnahme zu wichtigen und überregionalen Kooperationspartnern.


Hintergrund: Durch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabegesetztes sollen Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Dazu entwickelt der Kreis Paderborn ein Rahmenkonzept, das darauf aufbaut, die Familien vor Ort aufzusuchen. Um Schwerpunkte setzen zu können, wurden Belastungsfaktoren ermittelt. Dabei konzentrierte man sich in erster Linie auf unter 25-Jährige, die Leistungen nach dem SGB II oder Wohngeld erhalten. Im Kreis Paderborn sind das rund 5.429. Entwickelt worden war das Konzept unter Beteiligung des Jobcenters Paderborn sowie des Jugendamtes, Amtes für Schule, der Psychologischen Beratungsstelle für Schule, Jugend und Familie und des Kreissozialamtes. Die Trägerversammlung des Jobcenters Paderborn hatte dem Konzept im August 2011 zugestimmt, das dann vom Paderborner Kreistag in seiner Sitzung am 4. Oktober 2011 beschlossen worden war.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“