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Pressemeldung vom 02.07.2012

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket: Zuschuss für Schulbedarf kann ab sofort beantragt werden

Kreis Paderborn (krpb). Die Sommerferien stehen vor der Tür, im August beginnt das neue Schuljahr. Damit auch Schülerinnen und Schüler aus Familien mit geringem Einkommen rechtzeitig zum Schulstart alles in der Tasche haben, was sie für den Schulalltag brauchen, wurde das so genannte Schulbedarfspaket geschnürt. Die Gelder für Schulbedarf wie Sportzeug, Stifte und Hefte können ab sofort beantragt werden. Anspruchsberechtigt sind Familien mit Kindern unter 25 Jahren, die Arbeitslosengeld II - Hartz IV -, Sozialhilfe oder Sozialgeld, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Asylbewerberleistungen beziehen.

Kinder aus Familien, die Arbeitslosengeld-II – Hartz IV – beziehen, bekommen die Leistungen des Schulbedarfspakets automatisch über das Jobcenter ausgezahlt. Alle anderen anspruchsberechtigten Familien müssen einen Antrag bei den örtlichen Sozialämtern oder den Wohngeldstellen bei den zehn Städten und Gemeinden stellen, damit das Geld rechtzeitig zum Schulstart auf dem Konto ist.

Das so genannte Schulbedarfspaket für Schülerinnen und Schüler umfasst eine jährliche Summe in Höhe von 100 €, die in zwei Zahlungen aufgesplittet wird. 70 € erhalten die Familien zum 1. August, 30 € fließen zum 1. Februar eines Jahres auf das Konto, damit auch zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres wichtige Schulutensilien besorgt werden können.

Das Ende März 2011 in Kraft getretene Bildungs- und Teilhabegesetz will auch Kindern und Jugendlichen aus Familien mit geringem Einkommen einen Platz in der Gesellschaft sichern. So soll kein Schüler beispielsweise vom Mittagessen oder der Klassenfahrt ausgeschlossen sein, weil zu Hause jeder Euro zweimal rumgedreht werden muss.

Über das Schulbedarfspaket hinaus zählen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets die Übernahme der Kosten für ein- sowie mehrtägige Schul- und Kindergartenausflüge. Übernommen werden zudem notwendiger, angemessener Nachhilfeunterricht, die über einen Euro hinausgehenden Mehrkosten für ein Mittagessen sowie die so genannte Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in Höhe von 120 € jährlich für Mitgliedschaften in Vereinen, Sport- und Musikunterricht.

Auch diese Leistungen aus dem Paket sind für die anspruchsberechtigten Familien antragsabhängig. Das heißt im Klartext: Für jede einzelne Leistung ist für jedes Kind ein gesonderter Antrag bei der Stadt, Gemeinde oder dem Jobcenter zu stellen. Wichtig: Auch die Arbeitslosengeld II-Empfänger, die zwar das Schulbedarfspaket automatisch erhalten, müssen die Leistungen zur Bildung und Teilhabe ebenfalls beantragen.

Bei Fragen und Problemen stehen den betroffenen Familien Sozialarbeiterinnen unterstützend zur Seite. Seit Januar 2012 sind sie in allen Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn vor Ort, beraten Familien, helfen bei der Antragstellung oder vermitteln Kontakte zu Schulen, Ämtern und Vereinen. Die Liste der Ansprechperson steht auf den Seiten des Kreises Paderborn zum Herunterladen bereit.

Auf der Homepage des Jobcenters Paderborn stehen Antragsformulare unter www.jobcenter-paderborn.de zum Download bereit.

Im Kreis Paderborn leben derzeit rund 8000 Kinder und Jugendliche, die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket beziehen können.

Weitere Informationen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erteilen darüber hinaus Koordinatorin Francesca Dunsche vom Sozialamt des Kreises Paderborn ( 05251 308 432), Willi Zenses, Koordinator für die Stadt Paderborn ( 05251 88 16 40), die Sozialämter der Städte und Gemeinden sowie das Jobcenter mit seinen Außenstellen.

Hier die Auflistung der Sozialarbeiterinnen in den Städten und Gemeinden zum Download.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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