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Pressemeldung vom 08.05.2012

Risiken für Grund- und Trinkwasser: Paderborner Kreistag lehnt umstrittene Frackingmethode ab - Landrat Manfred Müller wird negative Stellungnahme an die Bezirksregierung Arnsberg weiterleiten -

Kreis Paderborn (krpb). Die BNK Deutschland GmbH will sich auch im Kreis Paderborn Felder für die Erschließung von Erdgas sichern. Die Bezirksregierung Arnsberg als zuständige Genehmigungsbehörde hatte den Kreis Paderborn um Stellungnahme gebeten. Einstimmig lehnte der Paderborner Kreistag in seiner gestrigen Sitzung das so genannte „Aufsuchen von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten“ aus. Gemeint ist damit die so genannte Fracking-Methode. Fracking kommt aus dem Englischen und kann mit „aufbrechen“ bzw. „aufreißen“ übersetzt werden. Bei dieser Methode wird versucht, den Rohstoff aus großer Tiefe und unter hohem Druck aus dem Gestein herauszulösen. Dabei kommen zum Teil auch Chemikalien zum Einsatz. Die Fachleute sehen in erster Linie das Grund- und Trinkwasser gefährdet. Die Befürchtungen reichen bis hin zu Erdbeben, die bei dieser Form der Erdgasförderung bereits aufgetreten sind.

Dem Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg ist zu entnehmen, dass es bei dem Antrag erst einmal darum geht, sich die Konzession zu sichern. BNK begehrt eine Fläche, die „Falke-South“ genannt wird und Teile des Kreisgebiets mit einschließt. Doch fest steht natürlich auch, dass die Firma weiter geht, wenn sie erst einmal die Konzession in der Tasche hat. Danach kommen Probebohrungen in großer Tiefe bis hin zur eigentlichen Erdgasgewinnung. Für all diese Schritte sind jedoch bergrechtliche Genehmigungen erforderlich.

Im Februar hatte der Kreis alle Städte und Gemeinden und die örtlichen Wasserversorgungsunternehmen ins Paderborner Kreishaus eingeladen. An dieser Veranstaltung nahmen auch Vertretung von BNK Deutschland GmbH teil. Aus Sicht der öffentlichen Wasserversorger gab es erhebliche Bedenken gegen die Erdgasförderung. Zur fachlichen Untermauerung war von diesen ein hydrogeologisches Gutachten eingeholt worden. Dieses kommt zum Ergebnis, dass aufgrund der besonderen geologischen und hydrogeologischen Verhältnisse im Kreis Paderborn grundsätzlich erhebliche Gefährdungspotentiale von der unkonventionellen Erdgasförderung für die öffentliche Wasserversorgung ausgehen.

Auch die Fachämter der Verwaltung sprachen sich gegen das Vorhaben aus. So befinde sich ein Großteil des Kreisgebietes laut Regionalplan in einem so genannten Grundwassergefährdungsgebiet. Danach seien alle Aktivitäten abzulehnen, die Qualität und Quantität des Grundwassers gefährden könnten. Darüber hinaus würden sich in der seitens der Firma gewünschten Gebietskulisse namens Falke-South zahlreiche Wasserschutzgebiete für entsprechende Anlagen zur öffentlichen Wasserversorgung, ein Mineralwasserbrunnen mit seinem Einzugsgebiet, diverse Brunnenanlagen z. B. zur Versorgung Lebensmittel verarbeitender Betriebe, aber auch Vogelschutzgebiete, FFH-Gebiete, Natur- und Landschaftsgebiete befinden. Da verbiete es sich fast von selbst, einer solche Methode zuzustimmen.

Auch das im vergangenen Dezember verabschiedete Klimaschutzkonzept für den Kreis Paderborn sei letztlich nicht mit der Thematik der unkonventionellen Erdgasförderung vereinbar. Der politische Wille des Kreises Paderborn, die Stromversorgung bis 2020 und die gesamte Energieversorgung bis 2050 bilanziell aus erneuerbaren Energien sicherzustellen, sei in dem Konzept ausdrücklich dargelegt. Erreicht werden könne das, indem der CO2-Ausstoß verringert, Energien effizienter genutzt und die erneuerbaren Energien gestärkt würden. Die Förderung eines fossilen Energieträgers, bei dem schon allein das Gewinnungsverfahren voraussichtlich zu einer erheblichen zusätzlichen Emission von CO2-Äquivalenten führt, würde den politischen Beschlüssen und Programmen zum Klimaschutz – auch auf Bundes- und EU-Ebene - zuwider laufen.

Bereits die Fachausschüsse des Kreises hatten sich gegen die unkonventionelle Erdgasförderung ausgesprochen. Nach dem klaren "Nein" des Paderborner Kreistages wird Landrat Manfred Müller die negative Stellungnahme an die Bezirksregierung Arnsberg weiterleiten.

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