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Pressemeldung vom 23.03.2012

Lebendige Gewässer im Kreis Paderborn: Öffentliche Abschlussveranstaltung am Mittwoch, 28. März um 16 Uhr im Großen Sitzungssaal des Paderborner Kreishauses

Kreis Paderborn (krpb). Im März 2010 ist der Bewirtschaftungsplan des Landes NRW mit dem Maßnahmenprogramm zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie aus dem Jahr 2000 verbindlich eingeführt worden. Ein wesentlicher Baustein ist das Programm: Lebendige Gewässer.

Ein wichtiges Instrument dieses Programms ist die Aufstellung von Umsetzungsfahrplänen, in denen später denkbare wasserwirtschaftliche Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Gewässer benannt werden.

Im Kreis Paderborn erfolgte die Erstellung der Entwürfe der Umsetzungsfahrpläne durch zwei Kooperationen, einmal für das Einzugsgebiet der Alme und einmal für das Teileinzugsgebiet Lippe/Ems. Fachbehörden, Fachstellen, Kommunen, ehrenamtlich Tätige und der Wasserverband Obere Lippe erarbeiteten die Entwürfe gemeinsam, auch die Öffentlichkeit wurde beteiligt.

Im Rahmen der Abschlussveranstaltung am Mittwoch, den 28. März 2012 um 16 Uhr im Großen Sitzungssaal des Paderborner Kreishauses wird das Planungsbüro NZO-GmbH aus Bielefeld die abgestimmten Entwürfe der Öffentlichkeit vorstellen. Anschließend werden diese an die Bezirksregierung Detmold übergeben.

Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.

Die Umsetzungsfahrpläne werden später eine Übersicht über die bisher durchgeführten sowie die bis 2027 vorgesehenen Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und –unterhaltung geben.

Über das Umweltministerium erhält die EU bis Ende des Jahres 2012 die gebündelten NRW-weiten Informationen.

Weitere Informationen zum Programm „Lebendige Gewässer“ auch im Internet unter www.flussgebiete.nrw.de

Hintergrund: Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist am 22. Dezember 2000 in Kraft getreten. Sie ist für alle Mitgliedstaaten bindend und will einen Gewässerschutz auf hohem Niveau sicherstellen. Im Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen sind die Vorgaben der WASSERRAHMENRICHTLINIE in die nationalen Gesetzesgrundlagen eingearbeitet. Ziel ist es, bis spätestens 2027 alle natürlichen Gewässer in einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu bringen.

Weitere Informationen im Internet unter http://wrrl-wol.de/kreis_paderborn_umsetzungsfahrplaene/

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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