Pressemeldung vom 14.12.2012

Naturschutzgebiet „Rabbruch und Osternheuland“ wird neu ausgewiesen - Pläne liegen ab dem 17. Dezember in der Paderborner Kreisverwaltung aus -

Kreis Paderborn (krpb). Seit 1987 bzw. seit 1992 bestehen die Naturschutzgebiete „Rabbruch“ und „Osternheuland“, die zu den Feuchtwiesen-Schutzgebieten im westlichen Kreisgebiet Paderborn gehören. Die Bezirksregierung Detmold hat nun das Verfahren zur Neufestsetzung als Naturschutzgebiet „Rabbruch und Osternheuland“ eingeleitet. Die Pläne können ab dem 17. Dezember in der Paderborner Kreisverwaltung eingesehen werden.

Geschützt sind unter anderem zum Teil gefährdete Wat- und Wiesenvögel und Pflanzengesellschaften der feuchten Grünlandbereiche mit repräsentativem Artenspektrum. Dazu gehören Nass- und Feuchtgrünland, Feuchtbrachen, Grabenröhrichte, Seggenrieder, Ufergehölze, Kopfweiden und Laubwaldbestände. Ferner befindet sich das Naturschutzgebiet innerhalb des Vogelschutzgebiets „Hellwegbörde“ (DE-4415-401) und des FFH-Gebietes „Rabbruch und Osternheuland“ (DE-4317-302).

Betroffene und interessierte Bürger haben die Möglichkeit, den Entwurf in der Zeit vom 17. Dezember 2012 bis 1. Februar 2013 im Umweltamt des Kreises Paderborn, Zimmer 807, Aldegreverstr. 10 – 14, Paderborn, montags – freitags in der Zeit von 8.30 – 12.00 Uhr und donnerstags zusätzlich von 14.00 – 18.00 Uhr oder nach Terminvereinbarung einzusehen. Telefonische Auskünfte geben Ulla Engelhardt-Gröne und Anette Radoy unter den Rufnummern 05251/308-919 und 308-807.

Daneben ist die Einsichtnahme auch bei der Bezirksregierung Detmold und beim Kreis Soest möglich.

Die bevorstehende Auslegung der Unterlagen ist am 12.12.2012 öffentlich bekanntgemacht worden. Damit tritt eine Veränderungssperre ein, die bewirkt, dass vom Zeitpunkt der Bekanntmachung an bis zum Inkrafttreten der neuen Verordnung, längstens drei Jahre lang, alle Änderungen im geplanten Naturschutzgebiet verboten sind; die im Zeitpunkt der Bekanntmachung ausgeübte rechtmäßige Bewirtschaftungsform bleibt unberührt. 

Die entsprechende Karten steht hier zum Download bereit.