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Pressemeldung vom 20.06.2012

"Verkehrssicherheit beginnt immer im Kopf" - Sicheres Radeln "mit Wahlrecht" in Scharmede: Landrat Manfred Müller und Salzkottens Bürgermeister Michael Dreier erläutern die Aufhebung der Benutzungspflicht für Radwege

Kreis Paderborn (krpb). Radweg oder Fahrbahn? Beides ist nach der neuen Rechtsprechung möglich. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Leipzig (BVerwG) ist die Radwegebenutzungspflicht für jeden einzelnen Radweg zu überprüfen. Nur so wirklich verstanden haben das weder die Radfahrer noch Autofahrer. „Deshalb wird die Thematik sehr emotional diskutiert. Hier muss noch viel Informationsarbeit geleistet werden“, sagt Landrat Manfred Müller. Am Beispiel Scharmede demonstrieren der Landrat und Salzkottens Bürgermeister Michael Dreier, was gemeint ist und wie es funktioniert.

In Scharmede wurde vor Jahren ein Rad-Gehweg zwischen Kirche und Bahnhof gebaut, der bisher in beide Fahrtrichtungen von Radfahrern benutzt werden musste. Das o.a. Urteil verpflichtet die Kommunen, sämtliche Radwege zu überprüfen. Nur noch bei besonderen Gefahrenlagen darf eine so genannte Radwegebenutzungspflicht angeordnet werden. Für diesen Radweg trifft das nicht zu. Der Kreis Paderborn hat deshalb "pflichtgemäß" die Benutzungspflicht aufgehoben. Radfahrer in Fahrtrichtung Bahnhof haben deshalb ab sofort die Wahl: Sie können entweder weiterhin auf dem bereits vorhandenen Fuß- und Radweg oder aber auf der Fahrbahn fahren. Verdeutlicht wird dieses Wahlrecht durch Piktogramme und Richtungspfeile, die auf dem ehemals benutzungspflichtigen Radweg aufgebracht worden sind.

Für die Gegenrichtung vom Bahnhof zur Kirche ist auf der Fahrbahn ein so genannter Schutzstreifen angelegt worden. Dieser Schutzstreifen ist zwar kein Radweg, aber ähnlich wie ein Radweg ein "Schutzraum" für Radfahrer auf der Straße. Radfahrer müssen diesen Streifen aufgrund des Rechtsfahrgebots nutzen. Autofahrer dürfen ihn kurzzeitig befahren. Bei Gegenverkehr müssen Autofahrer hinter dem Radfahrer zurück bleiben. Radfahrer auf dem Schutzstreifen dürfen mit dem notwendigen Sicherheitsabstand nur dann überholt werden, wenn es die Verkehrslage zulässt. Das Parken auf dem Schutzstreifen ist nicht zulässig.

Studien und Erfahrungen hätten gezeigt, dass Radfahrer auf der Fahrbahn gesehen werden und damit einem bis zu 80 % geringerem Unfallrisiko ausgesetzt seien, so Landrat Manfred Müller. Unfallgefahren lauerten insbesondere auch in innerstädtischen Bereichen an den vielen Einmündungen und Ausfahrten. Radfahrer hätten eben keine Knautschzone. Radwege, die in beide Richtungen benutzungspflichtig waren und für die nach den Kriterien des neuen Gerichtsurteils " zu schmal " gebaut sind, hätten sich als Gefahrenquelle erwiesen. Gerade die in Gegenrichtung fahrenden Radfahrer, „also die „legalen Geisterfahrer“, seien einem erheblichen Gefährdungspotential ausgesetzt, bekräftigt Salzkottens Bürgermeister Michael Dreier, der deshalb die Regelung ausdrücklich begrüßt. Auch in Thüle soll deshalb bald ein Schutzstreifen auf die Fahrbahn aufgebracht werden.

"Diese Schutzstreifen bieten nicht nur Orientierung für den Radfahrer sondern haben zudem auch noch eine verkehrsberuhigende Wirkung, weil sie die Fahrbahn schmaler machen", erläutert Kreisstraßenbauamtsleiter Helmut Sprink. So verringerte sich z. B. innerhalb der Ortsdurchfahrt von Oberntudorf nach der Markierung von Schutzstreifen das immer wieder als zu hoch bemängelte Geschwindigkeitsniveau um rund 10 km/h.

Doch „Verkehrssicherheit beginnt immer im Kopf“, betont Landrat Manfred Müller. Durchsetzen müsse sich die Erkenntnis, dass Fahrräder Fahrzeuge seien und deshalb auf die Fahrbahn gehören. Und: Radfahrer und Autofahrer seien gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer. „Miteinander statt gegeneinander“ lautet dann auch das Motto der Kampagne von Kreis und Stadt Paderborn zur Verbesserung der Radfahrsicherheit, die vor einigen Wochen gestartet ist und aufklären sowie für mehr „Vorsicht, Rücksicht und Umsicht im Straßenverkehr“ werben will, betont der Koordinator der Kampagne, Hans-Joachim Meier. Insgesamt 12 Scouts, die von der Kreispolizeibehörde Paderborn ausgebildet worden sind, werden ab sofort im Kreisgebiet unterwegs sein, um über die neuen Regelungen zu informieren und um Verständnis füreinander zu werben.

Mehr Informationen zur Kampagne "Radfahrsicherheit" unter www.radfahrsicherheit-paderborn.de.

 

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