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Pressemeldung vom 11.07.2012

Bauarbeiten für sichere Radwegeverbindung entlang der K 20 in Borchen gestartet

Die Absperrbarken und Umleitungsschilder in Borchen zeigen: an der Kreisstraße 20 wird sich in den nächsten Wochen einiges tun. Damit Fußgänger und Radfahrer schon bald sicherer unterwegs sind, entstehen auf einer Länge von rund 600 m entlang der K 20 Radwegeverbindungen. Sowohl das Rathaus als auch das Schulzentrum mit dem Sportgelände sind somit schon bald per pedes und per Rad sicherer und besser zu erreichen.

Darauf freuen sind neben Schülern, begeisterten Radsport- und Wanderfreunden auch Landrat Manfred Müller und Borchens Bürgermeister Reiner Allerdissen, die sich vor Ort ein Bild vom Stand der Arbeiten machten. Die Planung spiegelt auch die neuere Rechtsprechung für Radverkehrsplanung wider. "Radfahrer sind gleichberechtigte Verkehrsteilnehmer auf der Straße. Die Markierungen geben dabei Auto- und Radverkehr Orientierung," betont Müller.

So verständigte man sich mit der Gemeinde, auf der nördlichen Fahrbahnseite - also aus Fahrtrichtung Etteln - auf die Herstellung eines 1,85 m breiten Radfahrstreifens. Dieser ist ein für den Radverkehr bestimmter und von der Fahrbahn mit einer weißen durchgezogenen Linie abgetrennter Sonderweg. Erkennbar durch das typische Verkehrszeichen mit einem abgebildeten weißen Fahrrad auf blauem Grund, gilt auf dem Radfahrstreifen für Radfahrer die Benutzungspflicht.

Auf der gegenüberliegenden südlichen Seite verläuft künftig entlang der Kreisstraße zum einen ein 2 m breiter Gehweg für Fußgänger sowie auf der Fahrbahn ein deutlich sichtbarer so genannten Schutzstreifen für Fahrradfahrer, die aus Richtung Alfen radeln. Gehweg und Schutzstreifen sind durch einen Bordstein voneinander getrennt.

Der Schutzstreifen ist zwar kein Radweg im gewöhnlichen Sinne, stellt aber ähnlich wie ein solcher einen „Schutzraum“ für Radfahrer auf der Straße dar. Markierungen auf der Fahrbahn bieten künftig Orientierung für Radsportfreunde und haben darüber hinaus noch eine verkehrsberuhigende Wirkung, da sie die Fahrbahn schmaler machen.

Aufgrund des allgemeinen Rechtsfahrgebots gilt für Radfahrer auch auf dem Schutzstreifen eine Benutzungspflicht. Autofahrer dürfen den Schutzstreifen kurzzeitig befahren. Bei Gegenverkehr aber müssen Autofahrer hinter dem Radfahrer zurück bleiben. Radfahrer auf dem Schutzstreifen dürfen mit dem notwendigen Sicherheitsabstand nur dann überholt werden, wenn es die Verkehrslage zulässt. Das Parken auf dem Streifen ist nicht zulässig.

Voraussichtlich Ende August heißt es an der K 20 in Borchen: „Aufsitzen und in die Pedale treten“.

Die Kosten für die Baumaßnahmen belaufen sich auf 500.000 €, die zu 70 % vom Land getragen werden.


 

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