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Pressemeldung vom 13.07.2012

Tag des Betreuungsrechts im Paderborner Kreishaus erwies sich als Besuchermagnet

Damit mein Wille geschehe
- Tag des Betreuungsrechts im Paderborner Kreishaus erwies sich als Besuchermagnet

Kreis Paderborn (krpb). Ben ist 23. Als sein Motorrad auf regennasser Straße ins Schleudern gerät, verliert er die Kontrolle. Ben kommt mit schwersten Verletzungen ins Krankenhaus. Wer gibt den Ärzten jetzt die Einwilligung zu vielleicht lebensgefährlichen Operationen? Wer öffnet Bens Post, überweist seine Rechnungen? „Die Eltern, oder seine Geschwister. Vielleicht auch die Freundin“, könnte man meinen. Weit gefehlt. So etwas muss man regeln. Selbst die engsten Familienangehörigen sind nicht automatisch berechtigt, den Alltag eines Verunglückten, schwer Erkrankten oder altersbedingt schwer beeinträchtigten Menschen zu regeln. „In guten Tagen all das regeln, wozu wir in schlechten Tagen nicht mehr in der Lage sind“ – unter diesem Motto stand deshalb auch der Tag des Betreuungsrechts, zu dem Landrat Manfred Müller und der Direktor des Amtsgerichts Paderborn, Günter Köhne, eingeladen hatten. Sie „trafen den Nerv der Zeit“, wie es Radio Hochstift-Moderatorin Stefani Josephs formulierte. Der Saal reichte kaum, um die vielen Besucher zu fassen. Immer wieder mussten Stühle dazu geholt werden. Am Ende waren es gut 200 Menschen, die sicLandrat Manfred Müller und Amtsgerichtsdirektor Günter Köhneh informieren wollten, wie man sicherstellen kann, dass der eigene Wille geschieht, auch wenn man selbst nicht mehr in der Lage ist, diesen zu äußern.

In einem zweiten Themenblock ging es um freiheitsentziehende Maßnahmen in der Pflege. Reinhard van Loh, Einrichtungsleitung und stellvertretende Pflegedienstleitung des Bethesda-Seniorenzentrums in Gronau an der niederländischen Grenze, hielt ein leidenschaftliches Plädoyer für Alternativen zu Bauchgurt und Bettgitter. „Gibt es etwas Würdeloseres, als einen Menschen zu fesseln“, fragte er in den Raum. „Ich bin so vehement dagegen, weil ich mich selbst in 15 oder 20 Jahren sehe. Ich will das nicht“, betonte er, zumal es Alternativen gebe. Das Konzept seiner Einrichtung wird mittlerweile bundesweit nachgefragt.

Da die Themen Tod und Erkrankung immer noch von den meisten, vor allem jüngeren Menschen, ausgeblendet werden, wissen viele schlicht nicht Bescheid. „Wir möchten informieren, damit Menschen bis zum Tod selbstbestimmt und würdevoll leben können. Und dafür brauche es eine Ermächtigung, damit andere für die betroffene Person handeln kann, wenn sie es selbst nicht mehr kann“, sagte Landrat Manfred Müller zu Beginn der Veranstaltung. Stefan Amsbeck von der Betreuungsstelle des Kreises Paderborn und Rita Moneke erklärten, was bei einer Vorsorgevollmacht zu beachten ist, was genau eine Betreuungsverfügung regelt und ob eine Patientenverfügung erforderlich ist. „Eine Vorsorgevollmacht ist eine absolute Vertrauenssache“, betonte Amsbeck. In ihr sei geregelt, was die Person des Vertrauens, die man selbst bestimme, dürfe und was nicht, vom Öffnen der Post über Bankgeschäfte bis hin zur Auswahl eines Pflegeheimes. Selbstverständlich müsse nicht alles verfügt werden. Der Vollmachtgeber könne sich auch entscheiden, nur Teilbereiche zu regeln, z.B. die Vertretung gegenüber Behörden oder Krankenkassen. Aber Achtung: "Die meisten Banken, Sparkassen und Behörden erkennen eine solche Vollmacht nur an, wenn die Unterschrift von der Betreuungsbehörde oder einem Notar beglaubigt wurde. Einige Banken bestehen immer noch auf den eigenen Bank- und Depotvollmachten." warnt Amsbeck. Wer niemanden kennt, dem er so weitreichend vertrauen kann, „ist mit einer Betreuungsverfügung auf der richtigen Seite“, erläuterte Rita Moneke vom Paderborner Amtsgericht. Man schlägt eine Person vor, die vom Gericht bestellt wird. Und anders als bei der Vorsorgevollmacht wird der gesetzlich bestellte Bevollmächtigte in seinen bzw. ihren Entscheidungen regelmäßig vom Betreuungsgericht kontrolliert.

Eine Patientenverfügung eröffnet in gesunden Tagen die Chance, schriftlich festzulegen, welche medizinischen Maßnahmen man für sich möchte und welche nicht. Das sollte aber nicht allein im heimischen Wohnzimmer geschehen sondern im Gespräch mit dem Hausarzt. Außerdem raten die Fachleute, eine solche Verfügung regelmäßig zu erneuern.

Bei der Betreuungsstelle des Kreises kann kostenlos eine Broschüre angefordert werden, die nicht nur alle drei Instrumente der Vorsorge leicht verständlich erläutert sondern auch Vordrucke beinhaltet, die man nutzen kann. Ratsam ist es zudem, auf einer kleinen Karte zu vermerken, welche Vollmachten wem erteilt wurden und wo aufbewahrt liegen. Dieses Kärtchen ist ebenfalls in der Broschüre des Kreises heraustrennbar zu finden und sollte immer im Portemonnaie oder Handtasche mitgeführt werden. Unter der 05251 308-821, - 298, - 822 oder – 823 können die Broschüren angefordert und gern auch Termine mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Betreuungsstelle des Kreises Paderborn vereinbart werden.

Claudia Schultze, Richterin am Amtsgericht Paderborn, informierte über die rechtlichen Grundlagen der freiheitsentziehenden Maßnahmen. Darunter fallen z.B. die Unterbringung in einer Anstalt oder einem Heim, die so genannte mechanische Fixierung durch Bettgurt und Gitter oder auch die chemische mittels Medikamenten. Das Gericht prüfe sehr sorgfältig jeden einzelnen Fall, betonte Schultze. Stets müssten die grundgesetzlich verankerten Rechte des Menschen auf persönliche Freiheit und Menschenwürde gegen die Vorteile wie Schutz durch anders nicht abwendbare Gefahren, geprüft werden, sagte sie. Die Richterin ist seit rund 10 Jahren mit diesen Fällen befasst und sie sprach sich mit Herzblut dafür aus, alles zu versuchen, damit Menschen mobil bleiben und in Würde altern können. In diese Richtung ging auch der Vortrag von Anita Helbing-Übelacker, Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie LWL, die ebenfalls dafür warb, immer individuelle Alternativen zu prüfen. Denn „die Menschenwürde ist unser höchstes Gut“, betonten beide Referentinnen.

Das genau war das Startsignal von Reinhard van Loh. In seiner Einrichtung wird seit mehr als fünf Jahren überhaupt nicht mehr fixiert. „Wir leben nicht in Wattebäuschen. Stürze im Alter sind normal“, sagte van Loh. Kein Heim müsse Angst davor haben, in Haftung genommen zu werden, wenn jemand hinfällt. „Wir informieren die Angehörigen gleich bei ihreReinhard van Lohm ersten Besuch, dass Stürze normal sind und deshalb passieren können“. Auch Amtsgerichtsdirektor Günther Köhne beruhigte die anwesenden Betreuer und Heimleiter an diesem Punkt. Es müsse immer schuldhaftes Verhalten in solchen Situationen nachgewiesen werden können. Er könne sich nicht an einen einzigen Fall erinnern. „Still ruht der See“, so Köhne.

Es sind oft die ganz einfachen Dinge: ABS-Socken für ältere Menschen, Niedrigbetten, aus denen alte Menschen nicht tief stürzen können, „unser Hausmeister hat ne gute Flex“, so van Loh, Matten, um Stürze abzufangen, Vorhänge vor Haustreppen, die demente Menschen als Hindernis einordnen und deshalb meiden, Aromatherapie für jene, die Ängste haben….Van Loh sprühte nur so vor Ideen. Ein Patient in seiner Einrichtung, der immer wieder stürzte, „sieht aus wie ein Skater“, so van Loh. Am Kopf, Hüften und Knien seien Schutzpolster angebracht. Aus dem Badezimmer hat er eine Wellnessoase gemacht, mit einfachsten Möbeln und Mitteln. „Ich möchte, dass Sie sich auf den Weg machen“, wandte sich Reinhard van Loh an die Zuhörer und sagte abschließend jenen Satz, den Menschen in der Lebensmitte noch aus Kindheitstagen kennen: „Was Du nicht willst, das man dir tu, das füg auch keinem anderen zu“.


Vorträge am Tag des Betreuungsrechts:

Instrumente der Vorsorge - Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenvollmacht

Rechtsgrundlagen für freiheitsentziehende Maßnahmen

Ein Konzept zur Vermeidung / Minimierung von Fixierungen, Sturzereignissen






 

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