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Pressemeldung vom 06.12.2012

Noch mehr U 3-Betreuung: Paderborner Kreisjugendhilfeausschuss beschließt Versorgungsquote von 38 Prozent

Kreis Paderborn (krpb). Das Betreuungsangebot für Kinder unter 3 Jahren soll im Kreisjugendamtsbezirk Paderborn (alle Städte und Gemeinden mit Ausnahme der Stadt Paderborn) weiter ausgebaut werden. Der Paderborner Kreisjugendhilfeausschuss unter Vorsitz von Maria Beckmann-Junge beschloss in seiner jüngsten Sitzung, die Versorgungsquote auf 38 Prozent zu erhöhen. Ab dem kommenden Kindergartenjahr 2013/2014 stehen damit den Eltern insgesamt 1.562 Krippenplätze in 96 Kindergärten (33 Prozent) und 205 Plätzen in der Tagespflege (5 Prozent) zur Verfügung.


Ab dem 1. August 2013 müssen die Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Tageseinrichtung oder in der Kindertagespflege für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres erfüllen. Die Zeit drängt. Bereits jetzt sind 60 Prozent der Einrichtungen komplett ausgebaut. Weitere neun Prozent befinden sich im Ausbau. Für das letzte Drittel wurden Zuwendungsanträge gestellt. Doch fehle hier allerdings noch die Förderzusage seitens des Landesjugendamtes, heißt es in der Vorlage an die Mitglieder des Kreisjugendhilfeausschusses. Insgesamt bestehe eine unsichere Finanzsituation hinsichtlich der Ausschüttung von Bundes- und Landesmitteln. 


Bewegt werden enorme Summen allein beim Um- und Ausbau der Einrichtungen. Für die Kleinsten müssen beispielsweise Ruhe-, Schlaf- und/oder Wickelräume geschaffen werden. Rund 20,5 Millionen Euro kostet der gesamte Ausbau der U3-Betreuung im Paderborner Kreisgebiet. In den Jahren 2008 bis 2012 wurden hierfür bereits 16,4 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die noch fehlenden 4,1 Millionen sind bereits im Haushalt 2013 veranschlagt.


Hinzu kommen die Betriebskosten: Die Betreuung von Kindern unter drei Jahren ist naturgemäß kostenintensiver. Allein der Kreisanteil für die laufenden Betriebskosten der Kindertageseinrichtungen steigt noch einmal von 14,4 auf rund 15,3 Millionen Euro pro Jahr. 


Hintergrund: Das Kinderförderungsgesetz (KiFöG) regelt den Ausbau des qualitativen und quantitativen Förderangebots für Kinder unter drei Jahren. So sollen bis 2013 für 35 Prozent dieser Kinder im Bundesdurchschnitt Plätze geschaffen werden. Das Land NRW sieht eine Ausbauquote von 32 Prozent vor. Der Paderborner Kreisjugendhilfeausschuss hat diesen Zielwert von 32 Prozent erstmalig in 2008 beschlossen und jetzt aktuell auf 38 Prozent erhöht. Der stufenweise Ausbau des Angebots dient dazu, den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab einem Jahr ab 2013/2014 erfüllen zu können. Dieser kann sowohl durch einen Platz in einer Kindertageseinrichtung als auch in der Kindestagepflege abgedeckt werden. Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe müssen jährlich zum 31. Dezember den jeweils erreichten Ausbaustand feststellen. Das dient auch dazu, die Planzahlen dem tatsächlichen angemeldeten Bedarf der Eltern anzupassen. Hier kommt auf die Träger der öffentlichen Jugendhilfe und damit auch auf das Paderborner Kreisjugendamt eine neue Herausforderung zu: Noch ist nicht absehbar, wie sich die vom Bund geplante Einführung des Betreuungsgeldes zum 1. August 2013 auswirken wird.

 

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