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Pressemeldung vom 16.10.2012

Allerheiligen, Volkstrauertag und Totensonntag als stille Feiertage besonders geschützt

Kreis Paderborn (krpb). „Im November sind der Allerheiligentag, der Volkstrauertag und der Totensonntag durch das Gesetz über die Sonn- und Feiertage als stille Feiertage besonders geschützt“. Darauf macht Landrat Manfred Müller auch in diesem Jahr aufmerksam.
Neben den bekannten Verboten an Sonn- und Feiertagen, insbesondere den Beschränkungen für Veranstaltungen während der Hauptzeit der Gottesdienste, sind an diesen stillen Feiertagen zusätzlich verboten:

Allerheiligen
01.11.2012
und
Totensonntag
25.11.2012 Volkstrauertag
18.11.2012
1. Märkte, gewerbliche Ausstellungen und ähnliche Veranstaltungen, 5 – 18 Uhr 5 – 13 Uhr
2. sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und –Leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden, 5 – 18 Uhr 5 – 13 Uhr
3. der Betrieb von Spielhallen und ähnlichen Unternehmen sowie die gewerbliche Annahme von Wetten, 5 – 18 Uhr 5 – 13 Uhr
4. musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb, 5 – 18 Uhr 5 – 18 Uhr
5. alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz. 5 – 18 Uhr 5 – 18 Uhr


Weitere Informationen zu den Regelungen an Sonn- und Feiertagen bei den jeweiligen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden oder unter 05251 308 736 oder 716 (Ordnungsamt der Kreisverwaltung Paderborn).

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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