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Pressemeldung vom 03.02.2012

7,4 Millionen Euro flossen 2011 in den sozialen Wohnungsbau - Ab sofort gelten neue Förderbestimmungen -

Kreis Paderborn (krpb). Im vergangenen Jahr flossen 7,4 Millionen Euro Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen in den sozialen Wohnungsbau im Kreis Paderborn. Die Fördergelder wurden zur Errichtung von 31 Mietwohnwohnungen, 24 Wohnheimplätzen für Menschen mit Behinderungen und 45 Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen sowie in 5 Fällen zur Reduzierung von Barrieren im bestehenden Wohnungsbestand verwandt. „Für die Bewilligung von Anträgen, die in diesem Jahr gestellt werden, stehen deutlich mehr Fördermittel zur Verfügung“, sagt Hubert Robrecht vom Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn.

In 2012 sind nach dem aktuellen Wohnraumförderungsprogramm Förderschwerpunkte weiterhin der Mietwohnungsbau auf angespannten Wohnungsmärkten und die Aufwertung von Wohnquartieren, die in die Jahre gekommen sind.

Die neuen Förderbestimmungen sind am 19.01.2012 in Kraft getreten. „Häuslebauer“ im Stadtgebiet Paderborn erhalten auf Darlehensbasis eine Grundpauschale von 60.000 Euro und einen Stadtbonus in Höhe von 15.000 Euro. Bei Bauvorhaben in den Kommunen Bad Lippspringe und Hövelhof wird eine Grundpauschale in gleicher Höhe gewährt. In den übrigen Kommunen beträgt die Grundpauschale 40.000 Euro. Daneben werden je Kind ein Bonus von 5.000 Euro und ein Starterdarlehen in Höhe von 10.000 Euro gewährt.

Der Erwerb von vorhandenem Wohneigentum wird – wenn der energetische Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 entspricht oder vergleichbar ist – mit 70 % der Neubauförderung gefördert. Wer eine Gebrauchtimmobilie erwerben möchte, die den vorgenannten energetischen Standard nicht erfüllt, aber im Zuge des Erwerbs erheblich energetisch modernisiert werden soll, kann unter Umständen ein Förderdarlehen in Höhe von 80 % der Neubauförderung in Anspruch nehmen.

Fördervoraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Arbeitnehmer kann bei einem Bruttojahreseinkommen von 48.000 Euro noch in den Genuss von Fördermitteln kommen.

Die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zeigen, dass neben Eigentum auch Mietwohnungen gefragt sind. Gerade für Alleinstehende oder 2-Personen-Haushalte fehlen entsprechende preisgünstige Wohnungen, und zwar insbesondere in Paderborn. Die Förderbestimmungen sehen für die Errichtung von Mietwohnungen zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 1.250,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vor. Als Gegenleistung muss der Förderempfänger Mietpreis- und Belegungsbindungen eingehen.

Weitere Fragen zur Wohnraumförderung und über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der als zinsgünstige Darlehen gewährten Fördergelder beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Amt für Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung Paderborn. Sie bieten hierzu telefonische oder persönliche Beratungen unter 05251/308-421, 423 und -426 oder in den Räumlichkeiten in der Aldegreverstraße 16, 33102 Paderborn, an.

 

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Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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