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Pressemeldung vom 09.04.2013

Bildungs- und Teilhabepaket: Damit es „klick“ macht

Nachhilfe auch ohne Versetzungsgefahr möglich!
- Anträge können gestellt werden -

Kreis Paderborn (krpb). Mathematik ist nicht unbedingt Maximilians Lieblingsfach. Doch seit der Schüler zur Nachhilfe geht, hat es endlich „Klick“ gemacht. Maximilian weiß jetzt, wie es geht mit der Bruchrechnung. Einen blauen Brief braucht der Schüler nun nicht mehr befürchten.
Damit die unbeliebte Post auch bei anderen Kindern und Jugendlichen nicht im familiären Briefkasten landet, hilft das Bildungs- und Teilhabepaket weiter. Gefördert werden Familien mit geringem Einkommen.Neben Kosten für Ausflüge im Kindergarten oder einem Jahresbeitrag für die Teilnahme an Kursen oder Vereinsmitgliedschaften, umfasst es auch die Nachhilfe und Lernförderungen von Kindern und Jugendlichen.
Die Kriterien für die Lernförderung wurden im Rahmen der Aufsicht des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW und im Einvernehmen mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung und dem Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport im vergangenen Jahr geöffnet und gelockert. „Jetzt kann noch deutlich mehr Schülerinnen und Schülern dabei geholfen werden, die Grammatikregeln oder Matheformeln besser zu verstehen“, erklärt Francesca Dunsche, Koordinatorin der aufsuchenden Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes vom Sozialamt des Kreises Paderborn. Und wer weiß: Vielleicht steht ja schon bald unter der Deutscharbeit eine Zwei.
Während anfangs ausschließlich diejenigen Schülerinnen und Schüler Nachhilfestunden in Anspruch nehmen konnten, deren Versetzung konkret gefährdet war, gibt es jetzt bereits Zugang zur Lernförderung, wenn der Dreisatz noch nicht sitzt oder die Englischvokabeln einfach nicht in den Kopf wollen. „Wir möchten den Kindern und Jugendlichen die Angst nehmen, den Anschluss an die Mitschüler zu verlieren“, so Dunsche. „Und das, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist“.
Gefördert wird laut Aussage des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW bei Jugendlichen auch die Erreichung eines höheren Lernniveaus, das der Verbesserung der Chancen auf dem Ausbildungsmarkt oder der weiteren Entwicklung im Beruf dient.
Um die Bezahlung der Nachhilfelehrerinnen und –lehrer müssen sich die Familien nicht kümmern. Die Abrechnung kann direkt zwischen den Nachhilfelehrern und der kostengewährenden Stelle beim Jobcenter oder Sozialamt der Städte und Gemeinden erfolgen.

Hilfe und Unterstützung bei der Umsetzung können auch die Lehrerinnen und Lehrer in den Schulen leisten. „Denn sie müssen anhand eines entsprechenden Formulars den Bedarf der Jungen und Mädchen bestätigen und angeben, wenn die bestehenden Angeboten zur Lernförderung an der Schule bereits ausgeschöpft oder nicht ausreichend sind“, so Dunsche.

Um Studierende in einen bestehenden „Nachhilfepool“ aufzunehmen, kooperieren die Sozialarbeiterinnen als vermittelnde Kontaktpersonen mit dem Zentrum für Bildungsforschung und Lehrerbildung (PLAZ) der Universität Paderborn. Bürgerinnen und Bürger, die darüber hinaus ihr Wissen in Englisch, Erdkunde oder Biologie weitergeben möchten, erhalten weitere Informationen von Francesca Dunsche vom Sozialamt des Kreises Paderborn unter 05251 308-432.

Auch bei Fragen und Problemen helfen die Koordinatorin und die Sozialarbeiterinnen in den Städten und Gemeinden jederzeit weiter. Schülerinnen, Schüler, ihre Eltern sowie Lehrerinnen und Lehrer erreichen die Fachfrauen in den Büros vor Ort. Wo genau, zeigt diese Auflistung. Auch der Antrag zur Lernförderung steht im Internet zum Download bereit.

Hintergrund:
Seit dem 1. April 2011 bietet das Bildungs- und Teilhabepaket Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, deren Eltern Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, neue Möglichkeiten der Bildung und Teilhabe. Kein Schüler soll vom Mittagessen oder der Klassenfahrt ausgeschlossen sein, weil das Geld zu Hause vorne und hinten nicht reicht.

Wird beispielsweise ein gemeinschaftliches Mittagessen in einer Kindertagesstätte oder der Schule angeboten, werden die Kosten abzüglich eines Eigenanteils übernommen. Die Kosten für Ausflüge im Kindergarten oder der Schule sowie Klassenfahrten werden in voller Höhe finanziert. Außerdem stehen jedem schulpflichtigen Kind oder Jugendlichen pro Jahr 100 € für Schulmaterial zur Verfügung. Zudem wird ab der Geburt ein Jahresbeitrag von max. 120 € für die Teilnahme an Kursen oder Vereinsmitgliedschaften gewährt.

Alle Leistungen können parallel beantragt werden!

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
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