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Pressemeldung vom 16.07.2013

Mietwerterhebung zur Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft in Arbeit - Kreis Paderborn führt ab Mitte Juli schriftliche Befragung bei privaten Vermietern durch -

Kreis Paderborn (krpb). Wohnen ist ein elementares Grundbedürfnis. Deshalb werden die Kosten der Unterkunft im Rahmen der so genannten „Hartz-IV- Leistungen“ vom Kreis Paderborn übernommen, sofern diese angemessen sind. Nur: Was genau ist angemessen? Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts müssen Träger dieser Sozialleistungen ein schlüssiges Konzept erstellen, das praxisnah und transparent anzuwenden ist. Das Paderborner Kreissozialamt erarbeitet derzeit einen Mietwertspiegel, der Auskunft darüber geben soll, wie viel Miete die Bürgerinnen und Bürger im Kreis Paderborn tatsächlich zahlen müssen. Ziel ist es, Richtwerte für die angemessenen Kosten der Unterkunft zu finden. Ab Mitte Juli erhalten private Vermieter Post mit Fragebögen aus dem Paderborner Kreishaus mit der Bitte, sich an der Erhebung zu beteiligen. „Alle Angaben werden anonymisiert ausgewertet. Der Datenschutz ist gewährleistet“, erklärt der stellvertretende Leiter des Paderborner Kreissozialamtes, Herbert Müller.

Der Kreis Paderborn hat das Forschungsinstitut „Analyse und Konzepte“ aus Hamburg mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. Die Gesellschaft hat bereits deutschlandweit für mehr als 40 Kommunen solche Erhebungen durchgeführt und verfügt über langjährige Erfahrungen im Bereich der Wohnungsmarktanalysen.

Die Befragung von Vermietern mit größerem Wohnungsbaubestand (z.B. Wohnungsbaugesellschaften) ist nahezu abgeschlossen. „Weil diese Daten allein für einen repräsentativen Durchschnitt der Mietkosten im Kreis nicht ausreichen, werden wir nun in einem zweiten Schritt die privaten Vermieter mit kleinem Wohnungsbestand anschreiben“, erläutert Müller. Abgefragt werden beispielsweise Quadratmeterzahl und Mietpreis.

Die Erhebung beginnt in den nächsten Tagen. Angeschrieben werden Tausende von Vermietern, die unter statistisch relevanten Gesichtspunkten ausgewählt worden sind. Diese erhalten vom Kreis Paderborn ein Schreiben mit Informationen zur Erhebung sowie den Fragebogen. Ein frankierter Rückumschlag ist beigefügt.

Der Kreis Paderborn bittet die angeschriebenen Bürgerinnen und Bürger, diese Erhebung zu unterstützen und die Fragebögen ausgefüllt an die angegebene Adresse zurückzusenden. Die Teilnahme ist freiwillig.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

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