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Pressemeldung vom 22.02.2013

Kreis Paderborn informiert am Donnerstag, 14. März um 17 Uhr im Paderborner Kreishaus über neue Förderbestimmungen im sozialen Wohnungsbau

Kreis Paderborn (krpb). Beim Bau von Häusern oder auch Investitionen in bestehende Immobilien gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten. Die neuen Förderbestimmungen sind am 21. Februar in Kraft getreten. Was genau wird gefördert? Wie beantragt man die Mittel? Antworten auf Fragen rund um die Wohnraumförderung geben die Fachleute des Amtes für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn am Donnerstag, den 14. März um 17 Uhr im Großen Sitzungssaal des Paderborner Kreishauses. Vorgestellt werden die aktuellen Förderprogramme des Landes NRW. Die kostenlose Veranstaltung richtet sich an fachkundige Akteure des Wohnungsmarktes, aber auch an alle, die in naher Zukunft ein Haus bauen, kaufen, barrierefrei oder energetisch modernisieren wollen.

Im vergangenen Jahr flossen fast 9,5 Millionen Euro Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen in den sozialen Wohnungsbau im Kreis Paderborn. Sie wurden zum Bau von 33 Mietwohnwohnungen und 83 Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen sowie in sechs Fällen zur Reduzierung von Barrieren im bestehenden Wohnungsbestand verwandt.

Förderschwerpunkte in diesem Jahr sind weiterhin der Mietwohnungsbau auf angespannten Wohnungsmärkten und die Aufwertung von Wohnquartieren, die in die Jahre gekommen sind. Die Neubauförderung wird nun auf Kommunen mit überdurchschnittlichem Bedarfsniveau konzentriert. „In den kreisangehörigen Kommunen Altenbeken, Bad Lippspringe, Büren, Lichtenau und Salzkotten unterstellt die Landesregierung lediglich ein unterdurchschnittliches Bedarfsniveau. Daher kann hier nur noch im Härtefall eine Neubauförderung gewährt werden“, erläutert Hubert Robrecht vom Amt für Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung Paderborn.

„Häuslebauer“ in den Kommunen Hövelhof und Paderborn erhalten weiterhin eine Grundpauschale von 60.000 Euro und in Paderborn zusätzlich einen Stadtbonus in Höhe von 15.000 Euro. In den übrigen Kommunen beträgt die Grundpauschale 40.000 Euro. Daneben werden je Kind ein Bonus von 5.000 Euro und ein Starterdarlehen in Höhe von 10.000 Euro gewährt.

Der Erwerb von vorhandenem Wohneigentum wird in allen Kommunen – wenn der energetische Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 entspricht oder vergleichbar ist – mit 70 % der Neubauförderung gefördert. Wer eine Gebrauchtimmobilie erwerben möchte, die diesen energetischen Standard nicht erfüllt, aber im Zuge des Erwerbs erheblich energetisch modernisiert werden soll, kann unter Umständen ein Förderdarlehen in Höhe von 80 % der Neubauförderung in Anspruch nehmen.

Fördervoraussetzung ist auch, dass das Haushaltseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Arbeitnehmer kann sogar bei einem Bruttojahreseinkommen von ca. 50.000 Euro noch in den Genuss von Fördermitteln kommen.

„Die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zeigen, dass neben Eigentum auch Mietwohnungen gefragt sind“, erklärt Robrecht weiter. Gerade für Alleinstehende und große Haushalte ab 4 Personen fehlten jedoch entsprechende preisgünstige Wohnungen, insbesondere in Paderborn. Die Förderbestimmungen sehen für die Errichtung von Mietwohnungen zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 1.350,00 Euro je Quadratmeter Wohnfläche vor. Als Gegenleistung muss der Förderempfänger jedoch Mietpreis- und Belegungsbindungen eingehen.

Um eine Anmeldung zur Informationsveranstaltung wird bis zum 7. März gebeten unter 05251 308 421 (Hubert Robrecht, Amt für Bauen und Wohnen). Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Amt für Bauen und Wohnen bieten zudem telefonische oder persönliche Beratungen unter der 05251/308-421, 423 und -426 oder in den Räumlichkeiten in der Aldegreverstraße 16, 33102 Paderborn, an.

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

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