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Pressemeldung vom 26.03.2014

Frühling: Aufzucht von Jungtieren hat begonnen

Kreis Paderborn erinnert an die Leinenpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten

Kreis Paderborn (krpb). Winter geht irgendwie anders. Das dachte sich wohl auch der Rotmilan. Als einer der ersten Frühlingsboten zog er bereits Ende Januar seine Kreise über dem Paderborner Land. Die ersten Kraniche reisten ebenfalls Ende Januar in Richtung Norden zu ihren Brutrevieren. Auch viele heimische Vögel sind bereits dabei, Nester für die Jungen zu bauen. Frühling heißt für sie alle Schwerstarbeit. Die kräftezehrende Brutpflege und Aufzucht der Jungen ist eine besonders störungsempfindliche Phase im Lebensrhythmus der Tiere. In diesen Wochen entscheidet sich, ob der Nachwuchs gesichert werden kann oder zurückgeht. „Spaziergänger, die abseits der Wege unterwegs sind, sowie frei laufende Hunde gefährden den sensiblen Kreislauf der Natur“, warnt Vera Vogt vom Umweltamt des Kreises Paderborn. Außerdem gibt es eine Reihe von ganzjährig geltenden Schutzvorschriften: In Naturschutzgebieten dürfen Hunde nicht frei herumlaufen, müssen also angeleint werden. Wanderer dürfen nur gekennzeichnete Wege nutzen. Wer in Naturschutzgebieten die Wege verlässt oder seine Hunde frei laufen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen. „In unserer intensiv genutzten Landschaft sind Naturschutzgebiete oft die letzten Rückzugsräume für gefährdete Tierarten. Deshalb ist ihr Schutz hier besonders wichtig“, wirbt Vogt um Verständnis.

Die Tiere haben viel zu tun. Die besetzten Reviere müssen gegen Artgenossen verteidigt, Nester gebaut, Eier gelegt und bebrütet werden. Meist herrscht Arbeitsteilung: Der auf dem Nest sitzende, brütende Vogel wird von seinem Partner mit Futter versorgt. Werden sie dabei immer wieder gestört, beispielsweise durch frei laufende Hunde, geben sie das Brüten mitunter auf oder sind nicht erfolgreich. Besonders gefährdet sind die am Boden brütenden Vogelarten. Kiebitz und Großer Brachvogel sind Beispiele für in Wiesen und Weiden am Boden brütende Arten, Wiesenweihen und Lerchen brüten dagegen am Boden von Ackerflächen.

„Hundehalter sollten daran denken, dass auch außerhalb von Naturschutzgebieten die „Kinderstube“ des Wildes keine stöbernden Hunde am Waldrand oder in offenen Wiesen verträgt“, sagt Heiner Bühlbecker vom Paderborner Kreisordnungsamt. Allein dieses Stöbern könne dazu führen, dass die Rehkitze nicht mehr von der Ricke angenommen würden und Bodenbrüter ihre Gelege und Jungvögel verlassen. Diese Jungtiere hätten dann auf sich allein gestellt keine Chance, zu überleben.

Feldhasen (im zeitigen Frühjahr) und Rehkitze (etwa ab Mitte Mai) werden ebenfalls eine leichte Beute und können auch schon durch das Hetzen zu Tode kommen. Bühlbecker bittet deshalb die Hundehalter, ihre Tiere auch außerhalb von Naturschutzgebieten an die Leine zu nehmen. Auch Katzen können zur Gefahr werden. Nicht umsonst sage eine Volksweisheit: „Die Katze lässt das Mausen nicht“. Dies gelte leider auch für das Fangen von Singvögeln, Junghasen und Kaninchen, so Bühlbecker.

Für Rückfragen steht Vera Vogt von der unteren Landschaftsbehörde unter der Telefonnummer 05251 308-980 gerne zur Verfügung.


 

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