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Pressemeldung vom 29.07.2014

Bilanz der Jugendgerichtshilfe: Sieben Prozent der Jugendlichen und Heranwachsenden werden straffällig - Jugendkriminalität im Kreis Paderborn stagniert seit 2010 -

Kreis Paderborn (krpb). Die gute Nachricht vorweg: Die Jugendkriminalität im Kreis Paderborn stagniert seit 2010 auf etwa gleichbleibendem Niveau. Doch immer noch werden rund sieben Prozent der Jugendlichen und Heranwachsenden im Alter von 14 bis 20 Jahren straffällig. So musste sich die Jugendgerichtshilfe des Kreises Paderborn im vergangenen Jahr um 778 Straftäter (764 in 2012) kümmern mit dem Ziel, die jungen Menschen wieder auf Kurs zu bringen. An der unrühmlichen Spitze der Straftaten stehen Diebstähle, gefolgt von Verkehrsdelikten und Körperverletzungen. Diese Reihenfolge war auch in den Vorjahren zu beobachten.

Im Jugendstrafrecht gilt, anders als im Erwachsenenstrafrecht, vorrangig das Prinzip „Erziehung statt Strafe“. Deshalb haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe pädagogische Maßnahmen entwickelt, die von sozialen Trainingskursen über Verkehrserziehungskursen bis hin zu Anti-Aggressionstraining reichen.

Von den 778 Straftätern im vergangenen Jahr nahmen 56 an Verkehrserziehungskursen des Kreisjugendamtes teil. 121 Jugendliche beschäftigten sich in sozialen Trainingskursen mit den Themen Gewalt und Drogen.
„Verhindert werden sollen kriminelle Karrieren“, sagt der stellvertretende Kreisjugendamtsleiter, Günther Uhrmeister. Die jungen Menschen sollen rechtzeitig noch die Kurve kriegen. Daher werden auch Hintergründe im persönlichen und sozialen Umfeld der Straftäter ausgemacht, um gegensteuern zu können. „Das klappt auch in den meisten Fällen. Nur 15 Prozent aller Straftäter sind tatsächlich auch Mehrfachtäter“, bilanziert Uhrmeister. 75 Prozent, also der größte Teil aller Jugendstrafverfahren, könne nach einem erzieherischen Gespräch oder anderen Auflagen, die das Jugendamt vermittelt, ohne weitere Gerichtsverhandlung eingestellt werden. 25 Straftäter waren im vergangenen Jahr allerdings am Ende der Fahnenstange angelangt. Sie müssen nun mit Jugendstrafen rechnen, die meistens noch zur Bewährung ausgesetzt werden. 13 junge Menschen mussten tatsächlich hinter Gitter.

Bezogen auf das Kreisgebiet, mit Ausnahme der Stadt Paderborn, führt Bad Lippspringe die Quote der Jugendstraffälligkeit mit 8,3 Prozent an. Der Kreisdurchschnitt bewegt sich bei 7,12 Prozent. In der Kurstadt stieg die Jugendkriminalität mit 1,8 Prozent noch einmal gegenüber dem Vorjahr an. Dem gegenüber gibt es einen leichten Rückgang in Bad Wünnenberg, Borchen, Büren und Lichtenau. Delbrück und Salzkotten sowie Hövelhof verzeichnen nur geringe Zuwächse. In Altenbeken steigerte sich die Jugendkriminalität von 5,83 Prozent auf nunmehr 8,08 Prozent. Damit liegt die Eggegemeinde knapp hinter Bad Lippspringe. „Die Erfahrung zeigt, dass Ausreißer sich jedoch im folgenden Jahr wieder angleichen“, sagt Uhrmeister.

Hintergrund: Die Jugendgerichtshilfe ist eine Leistung der Jugendhilfe für Jugendliche (14 - 17 Jahre) und Heranwachsende (18 - 20 Jahre), die eine Straftat begangen haben. Ziel der Jugendgerichtshilfe ist die Befähigung junger Menschen, ihr Leben in dieser Gesellschaft legal zu gestalten. Angedockt ist diese beim Jugendamt.
Im Jugendgerichtsverfahren sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Paderborner Kreisjugendamtes als Gutachter zur Bewertung der individuellen Lebenssituation und Entwicklungsgeschichte eines Straftäters beteiligt und erläutern psychologische und pädagogische Hintergründe. Erarbeitet wird im Anschluss ein Entscheidungsvorschlag für das Jugendgericht, das erzieherische und soziale Aspekte beinhaltet.
Zuständigkeitsgebiet des Paderborner Kreisjugendamtes sind die Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn mit Ausnahme der Stadt Paderborn, die über ein eigenes Jugendamt verfügt.

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Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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