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Pressemeldung vom 18.02.2014

Jugendschutz an den karnevalistischen Tagen

Jugendschutzkontrollen mit Konsequenzen an den Karnevalstagen

Ende des Monates bevölkern die Karnevalisten unsere Straßen und treffen sich zu den traditionellen Karnevalsumzügen. An den närrischen Tagen steht das fröhliche und bunte Treiben im Vordergrund.

Zu dieser Zeit werden vermehrt Jugendschutzkontrollen durchgeführt. Die Vorschriften des Jugendschutzes gelten das ganze Jahr, aber besonders zu Karneval werden diese Bedingungen zum Schutz der Minderjährigen noch wesentlicher. Gerade an die¬sen Tagen ist der Umgang mit Alkohol schwierig. Zur Vorbeugung von zu hohem Alkoholkonsum bei Jugendlichen veröffentlicht der Kreis Paderborn wesent¬liche Tipps für Eltern und Erzieher auf seiner Internetseite. die Eltern sind in dieser Zeit als Vorbilder gefragt und müssen ihren jugendlichen Kindern klare Grenzen aufzeigen und konsequent und präsent mit den Jugendlichen umgehen.

Regeln und Konsequenzen werden auch bei den diesjährigen Jugendschutzkontrollen zu den Karnevalstagen erfolgen. Diese Kontrollen sollen jeglichen Alkoholmissbrauch von Jugendlichen verhindern.

"Während den Karnevalstagen werden wir wie in den letzten Jahren mit der Polizei, den Ordnungsbehörden und dem Jugendamt präsent sein. Unsere Mitarbeiter werden intensiv kontrollieren und konsequent durchgreifen", so Landrat Manfred Müller. Für stark alkoholisierte Jugendliche ist die Feier sofort vorbei. Sie müssen von ihren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abgeholt werden.

Der Karnevalsumzug in Scharmede wird nach einem ruhigen Verlauf im letzten Jahr wieder um 14:01 Uhr stattfinden. Startpunkt ist der Kreisverkehr am Netto-Markt. Von dort geht es die Bahnhofstraße entlang bis zur Kirche, über die Scharmeder Straße und die Straße „Zur Laake“ zur Schützenhalle.

Beim Karnevalsumzug in Scharmede am Karnevalssonntag werden die Kontrollen verschärft. Taschen, Rucksäcke und Bollerwagen von Jugendlichen werden durchgesehen und alkoholische Getränke beschlagnahmt bzw. vernichtet. Auf der gesamten Zugstrecke in Scharmede gilt für den Sonntag ein Glasverbot.

Dem Karnevalsverein Blau-Weiss 1974 e.V. Scharmede wurde als Veranstalter eine Sondernutzungsgenehmigung für die Straßen-flächen und die öffentlichen Flächen an der Schützenhalle ausgestellt. „Durch die Sondernutzungsgenehmigung können wir vom Hausrecht Gebrauch machen und unterbinden, dass Getränke mit auf das Gelände gebracht werden. Außerdem können stark alkoholisierte Besucher, Krachmacher, Inhaber von Spirituosen abgewiesen werden“, so der 1. Präsident Raimund Schlüter.

Der Kreis Paderborn, die Stadt Salzkotten, die Kreispolizeibehörde und der Karnevalsverein Scharmede haben bereits vor drei Jahren gemeinsam die Kampagne "zu blau macht unsexy" ins Leben gerufen. Hier geht es besonders darum, Zwischenfälle mit volltrunkenen Jugendlichen zu vermeiden. Die Kampagne zielt auf einen bewussten Umgang mit Alkohol ab.

"Scharmede wirbt seit drei Jahren bewusst mit einem familienfreundlichen Karneval. Ausfallerscheinungen durch volltrunkene Jugendliche sollen unterbunden werden. Wir werden mit den angekündigten Kontrollen alles dafür tun“, so Salzkottens Bürgermeister Michael Dreier.

Sollten sich Zugbeteiligte nicht an das Spirituosenverbot halten, die Musik nicht in der vereinbarten Lautstärke abspielen oder anderweitig gegen die Regeln des Karnevalsvereins verstoßen, werden sie für das kommende Jahr vom Umzug ausgeschlossen. “Wir haben die Regeln im letzten Jahr noch einmal verschärft und sehen uns nun auf einem guten Weg“, so Landrat Manfred Müller, der sich wie alle Verantwortlichen einen harmonischen Karnevalsumzug in Scharmede und allen weiteren Städten im Kreisgebiet wünscht.

Auf der Internetseite des Kreises Paderborn können Eltern Tipps und Ratschläge einsehen. Eltern sollten klare Absprachen treffen und ihren Kindern die Folgen vom sogenanntem Koma-Saufen aufzeigen.

Zur Erinnerung noch einmal die wichtigsten Vorschriften des Jugendschutzgesetzes:

Der Verkauf von Alkohol ist an unter 16-Jährige generell verboten. An unter 18-Jährige sind der Verkauf und die Ausgabe von branntweinhaltigen Alkoholika, also Hochprozentigem wie Schnaps, Liköre, Rum und Whiskey nicht gestattet. Jugendliche unter 18 Jahren ist das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt. Der Verkauf von Zigaretten und Tabakwaren an Kunden unter 18 Jahren ist verboten.

Weitere Infos rund um das Thema Jugendschutz und Alkoholmissbrauch: www.kreis-paderborn.de


 

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