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Pressemeldung vom 24.04.2014

Wählerisch sein am Superwahlsonntag: Am 25. Mai finden gleichzeitig Europawahl und Kommunalwahlen statt

Kreis Paderborn (krpb). Am Superwahlsonntag, den 25. Mai, finden gleichzeitig die Europawahl und die Kommunalwahlen statt: 228.224 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger des Kreises Paderborn können ihre Stimme für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments abgeben. 242.926 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger im Kreisgebiet entscheiden per Kreuz auf dem jeweiligen Stimmzettel, wer künftig in den Rathäusern der zehn Städte und Gemeinden und im Paderborner Kreishaus ihre Interessen vertritt.

Der Wähler muss sich konzentrieren, bis zu fünf Stimmzettel bekommt er am Wahlsonntag ausgehändigt. Für die Wahl des achten Europäischen Parlaments erhält er einen Stimmzettel: Da bei der Europawahl keine Direktmandate vergeben werden, muss er sich für eine Partei entscheiden. Auf den Stimmzettel darf somit nur ein Kreuz gesetzt werden.
In acht kreisangehörigen Städten und Gemeinden (ausgenommen Bad Lippspringe und Bad Wünnenberg) werden im Rahmen der Kommunalwahl vier Stimmzettel ausgehändigt: Gewählt wird die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister, die Ratsfrauen oder Ratsherren der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, die künftigen Kreistagsmitglieder sowie die Landrätin oder der Landrat. Der Wähler muss sich somit vier Mal entscheiden. Die vier Stimmzettel unterscheiden sich farblich zur besseren Orientierung. Auf jeden Stimmzettel darf nur ein Kreuz gesetzt werden.

In den Städten Bad Lippspringe und Bad Wünnenberg wird der Bürgermeister erst in 2015 gewählt.

Wer darf wählen?

Bei den Kommunalwahlen ist jeder Deutsche sowie Ausländer aus einem EU-Staat wahlberechtigt, der das 16. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens 16 Tagen seinen (Haupt-)Wohnsitz in der Stadt oder Gemeinde hat oder sich dort gewöhnlich aufhält. Im Kreis Paderborn leben 9.010 EU-Ausländer, die bei der Kommunalwahl ihre Stimme abgeben bzw. Kreuze setzen dürfen.

Bei den Europawahlen zwischen dem 22. und 25. Mai (in Deutschland am 25. Mai) darf in der gesamten EU erst ab 18 Jahren gewählt werden. Weitere Voraussetzung ist u.a. ein Aufenthalt von mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem Mitgliedstatt der EU. Das ist auch der Grund für die Differenz bei den Wahlberechtigten im Kreis Paderborn.
Ein Deutscher, der im Ausland lebt, oder ein Ausländer, der in Deutschland wählt, muss sich entscheiden, ob er für sein Herkunftsland, oder das Land, in dem er lebt, wählen möchte. Das Wahlrecht darf somit nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Will man als EU-Ausländer im Land seines Wohnsitzes abstimmen, sind dafür ggf. entsprechende Anträge erforderlich. Bislang sind 491 wahlberechtigte EU-Ausländer in den Wählerverzeichnissen eingetragen.

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab heute, also dem 24. April, verschickt.


Wer wird für wie lange gewählt?


Gewählt ist derjenige Landrat oder Bürgermeister, der mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht von mehreren Bewerbern niemand diese Stimmenmehrheit, findet am 15. Juni 2014 die wieder eingeführte Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen statt. Gewinner der Stichwahl ist, wer von den gültigen Stimmen die höchste Stimmenzahl erhält. Kandidiert von vornherein nur ein Bewerber, so ist er gewählt, wenn die Mehrheit der Wähler sich für ihn entschieden hat.


Reform der Kommunalwahl


Die Landesregierung hatte beschlossen, dass die Bürgermeister und Räte sowie Landräte und Kreistage wieder gleichzeitig an einem Tag gewählt werden. Der einheitliche Termin soll Kosten sparen und die Wahlbeteiligung erhöhen. So ganz problemlos war das jedoch nicht. Bürgermeister und Landräte, die regulär bis 2015 gewählt waren, konnten sich bis November 2013 überlegen, ob sie ihre Amtszeit freiwillig um ein Jahr verkürzen. Im Kreis Paderborn hatten der Landrat und acht Bürgermeister sich dafür entschieden.
Damit die Wahl- und Amtsperioden sowie die Wahltermine der Räte bzw. der Bürgermeister und Landräte wieder gekoppelt sind, beträgt die Dauer der Wahlperiode bzw. Amtszeit der jetzt im Mai 2014 gewählten Vertretungen einmalig 6 ½ Jahre. Die Wahlperiode endet somit am 31. Oktober 2020. Ab 2020 werden Bürgermeister und Landräte dann wieder einheitlich am Tag der Kommunalwahl für die Dauer von fünf Jahren gewählt.


Repräsentative Wahlstatistik


Wie bei der letzten Kommunalwahl wird wiederum eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Die Erhebung erfolgt nur bei der Kreistagswahl und bei der Europawahl. Im Kreis Paderborn werden insgesamt acht Stimmbezirke (Büren, Delbrück, Paderborn, Lichtenau und jeweils zwei in Bad Lippspringe und Salzkotten) in die Wahlstatistik mit einbezogen.
Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über die Wahlbeteiligung und das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen (Jungwähler, mittlere Altersgruppen, ältere Generation, Frauen, Männer). Ferner kann mit ihr die Struktur der Wähler und Nichtwähler analysiert werden. Darüber hinaus können Parteipräferenzen von Bevölkerungsgruppen untersucht werden. In den betroffenen Stimmbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck (links oben) für Frauen und Männer nach fünf Altersgruppen verwendet. Bei der Europawahl sind es jeweils sechs Altersgruppen. Der Wahlbenachrichtigung kann entnommen werden, ob in dem jeweiligen Stimmbezirk die repräsentative Wahlstatistik durchgeführt wird.

Wenn man am Wahlsonntag keine Zeit hat

Wer am Wahltag verreist ist oder keine Zeit hat, muss dennoch nicht auf die Wahl verzichten. Auf den Internetseiten der Städte und Gemeinden können online die Briefwahlunterlagen angefordert werden. Außerdem kann jeder Wahlberechtigte direkt mit seinem Personalausweis in das Rathaus an seinem Wohnsitz gehen und sich dort gleich vor Ort die Unterlagen geben lassen und seine Kreuze setzen.

Wer seine Wahlunterlagen per Post verschickt, sollte das nicht auf den letzten Drücker tun. Um sicher zu gehen, sollten mindestens zwei Tage für den Postweg einkalkuliert werden. Wer spät dran ist, sollte daher den Wahlbrief direkt beim Rathaus einzuwerfen. Dies ist bis spätestens 16 Uhr noch am Wahltag, dem 25. Mai, möglich. Für die Europawahl ist das bis 18 Uhr möglich.

Wenn man am Wahlsonntag plötzlich erkrankt

Wer am Wahltag plötzlich erkrankt, ist dennoch nicht von der Wahl ausgeschlossen. Die Briefwahlunterlagen können in diesem Fall noch am Wahltag bis 15 Uhr bei der jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung abgeholt werden. Dazu ist der abholenden Person neben dem Wahlscheinantrag eine schriftliche Vollmacht mitzugeben, aus der hervorgeht, dass diese berechtigt ist, für den Erkrankten die Wahlunterlagen abzuholen. Nach der Stimmabgabe kann der Wahlbrief dann durch eine Person des Vertrauens bis spätestens 16 Uhr zurück zur Gemeindeverwaltung gebracht werden. Der Stimmzettel für die Europawahl muss spätestens bis 18 Uhr da sein. Aber ausreizen sollte man diese Fristen besser nicht.

Weitere Informationen zu den Wahlen finden Sie hier.

 

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