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Pressemeldung vom 28.07.2014

Neuer Rettungsdienstbedarfsplan: „Bevölkerung von Delbrück wird auch in Zukunft gut versorgt“

Kreis Paderborn (krpb). Delbrück wird auch in Zukunft gut versorgt. „Aber wir müssen uns an den rechtlichen Bestimmungen orientieren. Dazu hat die Bezirksregierung klare Vorgaben gemacht. Und die gelten für den Kreis und die Stadt Delbrück“, erklärt Landrat Manfred Müller. Durch die Initiative des Kreises sei es gelungen, einen Tagesnotarztstandort in Delbrück einzurichten. Diesen gab es im Rettungsdienstbedarfsplan bislang nicht. Nur „fallweise“ durfte Notarzt Johannes Fahl unterstützend tätig werden. Die Krankenkassen hatten der bisherige Praxis, die Tätigkeit des Notarztes Fahl auf alle Tages- und Nachtstunden auszudehnen, widersprochen. Zumindest für den Notarztstandort im Tagesbetrieb in Delbrück hat sich der Kreis gegen die Krankenkassen durchgesetzt. „Mehr ist rechtlich nicht machbar, das hat die Verfügung der Bezirksregierung gezeigt“, so Müller.

Des Weiteren sehen die Planungen des Kreises vor, zusätzlich zum bereits vorhandenen Rettungswagen (RTW) einen zweiten, vom Kreis betriebenen Rettungswagen tagsüber von 8 bis 20 Uhr – wochentags - mit hauptamtlichen Kräften in Delbrück vorzuhalten. In der Wache wären dann tagsüber ständig zwei RTW besetzt. Die Kräfte müssten im Notfall nicht erst alarmiert werden und zur Wache fahren. In den Nachtstunden stünde den Delbrückern dann künftig der erste Rettungswagen zur Verfügung sowie bei Bedarf weitere aus Hövelhof, Salzkotten und Rietberg.

Kann Delbrück zusätzliche Notarztkapazitäten selbst finanzieren, beispielweise auch mit Hilfe der Privatwirtschaft? Landrat Manfred Müller hatte diese grundsätzliche Frage bei der Bezirksregierung im Vorfeld der anstehenden Diskussion in den Kreisgremien bei der Bezirksregierung juristisch prüfen lassen. Diese betonte in ihrem Schreiben vom Juni 2014 noch einmal, dass der Kreis gleichmäßige Qualitätsstandards für alle Kommunen sicherstellen müsse. Der Kreis sei nicht berechtigt, neben kommunalen Leistungen zusätzliche, privatrechtlich finanzierte Leistungen, in sein System zu integrieren.

Eine eigene Rettungswache, wie von der Stadt Delbrück gewünscht, ist rechtlich nicht zulässig. Das geht aus einer weiteren Stellungnahme der Bezirksregierung hervor. Delbrück biete nicht die notwendigen Voraussetzungen, weil im Ergebnis nicht genügend Krankentransportfahrten anfallen. Dieser Punkt werde bis zur Beratung des Rettungsdienstbedarfsplanes in den Kreisgremien im Herbst noch einmal dem unabhängigen Gutachter und den Krankenkassen vorgelegt. „Die Rechtsauffassung der Bezirksregierung ist vom Kreis Paderborn zu beachten. Auch wenn ich persönlich mir ein anderes Ergebnis hätte vorstellen können“, sagt Landrat Manfred Müller abschließend.

 

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