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Pressemeldung vom 15.08.2014

Dritte Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes beschäftigt im Herbst die Gremien des Kreises

Der neue Rettungsdienstbedarfsplan des Kreises Paderborn und das ihm zugrunde liegende, unabhängige Gutachten sind von der Bezirksregierung in Detmold bestätigt worden. Dieser sieht zusätzliche Verbesserungen für die Notfallversorgung der Paderborner Bevölkerung vor, die in den vergangenen Wochen zwischen Kreis und Stadt Paderborn als Trägerin einer Rettungswache ausgehandelt worden waren. Geplant sind zwei zusätzliche Rettungswagen (RTW) in den Tages- und Abendstunden, ein Reserve-RTW sowie ein zusätzlicher Krankentransportwagen (KTW) für das Stadtgebiet. Die Krankenkassen als Kostenträger haben sich bereit erklärt, diese zusätzlichen Leistungen zu finanzieren, weil auch der unabhängige Gutachter sie befürwortet. Durch die Etablierung eines zusätzlichen Rettungswagens in Delbrück (von 8 bis 20 Uhr) sowie in Schlangen (7 bis 22 Uhr) auf der Grenze zu Bad Lippspringe können des Weiteren die Einsätze der Paderborner Rettungswache über die Stadtgrenzen hinaus künftig reduziert werden, so dass im Stadtgebiet noch mehr Kapazitäten für die Paderborner Bürgerinnen und Bürger im Notfall zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus hatte die Stadt Paderborn in ihrer Stellungnahme weitere Wünsche vorgetragen und zudem die Qualität und Methodik des Gutachtens hinterfragt, auf dem die Planungen des Kreises basieren. Knackpunkt war zuletzt vor allem die so genannte Spitzenabdeckung. Hier sollte aus Sicht der Stadt die uneingeschränkte Möglichkeit festgeschrieben werden, vorhandene Reservefahrzeuge mit Brandschutzpersonal besetzen und einsatzbereit melden zu dürfen, wenn alle anderen Rettungswagen unterwegs seien. Der zwischen Landrat Manfred Müller und Paderborns damaligen Bürgermeister Heinz Paus ausgehandelte Kompromiss, diesen Punkt bis zur nächsten Fortschreibung „erst einmal ruhen zu lassen“, fand nicht die Unterstützung der Krankenkassen.

Nach dem Gesetz ist in solchen Fällen der Nichteinigung die Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde am Zug. Diese bestätigte jetzt das „Nein“ der Krankenkassen mit Verweis auf die bestehende Rechtslage: Eine regelmäßige Besetzung zusätzlicher RTWs mit Brandschutzpersonal zur Spitzenabdeckung sei nicht zulässig. Dies führe zudem zu einer Schwächung des Brandschutzes. Außerdem würde Brandschutzpersonal dann indirekt über den Rettungsdienst mitfinanziert. Auch müsse die Mitversorgung der Paderborner Randbereiche durch benachbarte Rettungswachen in eine Bedarfsberechnung selbstverständlich einbezogen werden. Eine Planung, die den Versorgungsbereich der Stadt Paderborn autark definiere, würde an tatsächlich vorhandenen zusätzlichen Ressourcen vorbeiplanen und wäre nicht wirtschaftlich, so die Bezirksregierung.

Die Bezirksregierung prüfte sowohl Grundlagen, Methodik und Daten des Gutachtens. Ausgewertet worden waren vom Gutachter 45.212 Datensätze zu 35.153 Ereignissen im Zeitraum April 2011 bis einschließlich März 2012. Das Gutachten entspreche den erforderlichen Maßstäben, gehe von den richtigen Prämissen aus, sei plausibel und als Grundlage für den Rettungsdienstbedarfsplan geeignet, so die Bezirksregierung.

Zum Hintergrund: In Nordrhein-Westfalen sind im Bereich der Notfallrettung die Hilfsfristen und Erreichungsgrade nicht ausdrücklich gesetzlich geregelt. Durch den flächendeckenden Ausbau des Rettungsdienstes haben sich jedoch Standards entwickelt. Nach der Rechtsprechung muss in 90 Prozent der Einsätze das ersteintreffende Fahrzeug innerorts in acht Minuten, im ländlichen Raum in zwölf Minuten am Notfallort sein, um eine bedarfsgerechte Notfallrettung zu gewährleisten. Laut Gutachten wird im Kreis Paderborn ein Erreichungsgrad von 92,95 % erzielt.

Die Festsetzungen der Bezirksregierung sind endgültig. Ermessungsspielräume für weitere Verhandlungen sind somit nicht vorhanden.
Im Herbst beschäftigen sich die Gremien des Kreises mit der dritten Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes. Die vierte Änderung bzw. Fortschreibung haben jedoch sowohl die Bezirksregierung als auch die Paderborner Kreisverwaltung bereits im Blick: Es stehen rechtliche Änderungen im Rettungsdienstgesetz an, die dann bei der Planung zu berücksichtigen sind.

 

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