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Pressemeldung vom 27.03.2014

„Fragt mich nicht, wen ich lieber mag…!!“ - Paderborner Kreisjugendamt berät und hilft bei Trennungen oder Scheidungen –

Kreis Paderborn (krpb). Sie sitzen zwischen zwei Stühlen. Je weiter die Eltern auseinanderrücken, desto größer ist die Gefahr, dass ihre Kinder ins Bodenlose stürzen. Wie gut sie die Trennung oder Scheidung ihrer Eltern verkraften, hängt immer auch von deren Aufmerksamkeit für die Kindesinteressen ab. Doch die Ex-Partner haben erst einmal viel mit sich selbst zu tun. Müssen die Scherben ihrer Ehe aufräumen und sich neu sortieren. „Kinder und Jugendliche, deren Eltern sich trennen, sind immer in irgendeiner Weise in ihrer seelischen Entwicklung gefährdet“, sagt der stellvertretenden Kreisjugendamtsleiter, Günther Uhrmeister. Für sie sei die Trennung oder Scheidung erst einmal ein emotionaler Gau , wenn der Verlust eines Elternteils droht oder die streitenden Eltern die Bedürfnisse der gemeinsamen Kinder aus den Augen verlieren.

Deshalb sind Eltern gut beraten, wenn sie in solchen Konfliktlagen das Jugendamt um Rat fragen. Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und die Beratung bei Trenung und Scheidung zur "Wahrung der Kindesinteressen" zur Pflichtaufgabe der Jugendämter gemacht. "Wir sind frühzeitig, kostenlos, vertrauensvoll und unabhängig als Ratgeber für die Betroffenen da“, erläutert Uhrmeister. Jugendämter seien erste Anlaufstelle für Familien in Krisen. Die Beraterinnen und Berater des Allgemeinen Sozialen Dienstes des Kreisjugendamtes waren im vergangenen Jahr mit steigender Tendenz stark nachgefragt. In 392 Fällen informierte das Familiengericht Paderborn das Paderborner Kreisjugendamt über ein anstehendes Scheidungsverfahren. 800 Kinder waren allein in diesen Verfahren betroffen. Im Jahr davor waren es „nur“ 273 Verfahren , die 550 Kinder betrafen.

Das jeweilige Jugendamt berät und vermittelt bei Streitfragen von Eltern, insbesondere bei Trennung und/oder Scheidung. Daneben schaltet das Familiengericht das zuständige Jugendamt immer dann ein, wenn auf Antrag eines Elternteils das Sorge- oder Umgangsrecht gerichtlich geregelt werden soll. „Das sind also jene Fälle, wo sich die Eltern nicht einigen können, was die Erziehung der Kinder oder der Umgang mit ihnen anbelangt“, erläutert Uhrmeister. Das Paderborner Kreisjugendamt ist zuständig für alle Städte und Gemeinden im Kreis mit Ausnahme der Stadt Paderborn, die über ein eigenes Jugendamt verfügt.

„Alle Fälle sind individuell und es gibt keine Lösungen von der Stange“, berichtet Uhrmeister. Aber die Bitten und Bedürfnisse der betroffenen Kinder seien immer gleich. „Vergesst nie, ich bin ein Kind von euch beiden“ oder „Fragt mich nicht, wen ich von euch beiden lieber mag“, seien Sätze, die sie in der Praxis immer wieder hören. “Wichtig ist, dass der Streit auf der Paarebene bleibt und sich darüber hinaus eine auf Respekt und Wertschätzung aufbauende gemeinsame Verantwortung als Eltern entwickeln kann, die auf Dauer hält. Denn Eltern bleiben immer Eltern, auch wenn sie als Paar getrennte Wege gehen“, bekräftigt Uhrmeister.

Die Berater des Jugendamtes begegnen betroffenen Eltern mit Uhrmeisterviel Verständnis für ihre Sorgen. „Es ist doch klar, dass Emotionen den Blick auf eine notwendige dauerhafte Elternschaft zum Wohle des Kindes erst mal verstellen können“, weiß Uhrmeister. Die Beratung hole die Eltern daher da ab, wo sie stehen. „Wir analysieren in der Diagnostik die Konfliktlage, versuchen zusammen Verletztheiten auszuräumen und helfen den Eltern bei der Bearbeitung der Konflikte und der Entwicklung von Lösungen“, erläutert der stellvertretende Kreisjugendamtsleiter die ersten Schritte der Berater. Das sei ein guter Einstieg, um dann gemeinsam den Blick für die Kinder frei zu bekommen.

Ein wirksames Beratungsinstrument sei auch eine sogenannte „außergerichtliche Elternvereinbarung“. „Wir legen den Eltern ein Papier vor, das alle Bedürfnisse ihrer Kinder im Regelfall erfasst. Der anschließende Prozess der Aushandlung ist schon die halbe Miete, wenn es zu einer ersten gemeinsamen Lösung kommt“, so die Erfahrung des Jugendamtes. Diese außergerichtliche und kostenfreie „Elternvereinbarung“ bei Trennung und Scheidung sei ein guter Ansatz für alle Beteiligten, um aus Energie raubenden Konflikten auszusteigen. „Gebt mich nicht wie ein Paket vor der Haustür des anderen ab“, heißt es da bei der versöhnlichen Ausgestaltung der Umgangskontakte aus Sicht des Kindes. In einer solchen Vereinbarung findet sich auch immer der Satz: „Streitet nicht vor mir und erzählt mir nichts von Dingen, die ich nicht verstehen kann!“

Uhrmeister betont, dass das Jugendamt immer offene Türen habe, wenn Eltern sich nicht einig würden. In der Regel gehe es nach ersten Einzelgesprächen in die Elternberatung. Da müssten dann beide an einen Tisch und vor allem eine Lösung wirklich wollen. „Wir brauchen die Bereitschaft der Eltern, ihre Konflikte auf der Paarebene beiseite zu schieben, um wirklich die Bedürfnisse ihrer Kinder in den Blick nehmen zu können“, betont Uhrmeister. “Wer diesen Willen nicht mitbringt und bei uns nur einen neuen Streitschauplatz eröffnen möchte, in den investieren wir keine Zeit“, zeigt er gleichzeitig die Grenzen der Beratung auf. In solch hartnäckige Fällen, wo Eltern sich als beratungsresistent erweisen würden, sei dann das Familiengericht am Zuge. Das Jugendamt werde dann als Gutachter für die Kindeswohlinteressen an familien- und vormundschaftsgerichtlichen Verfahren beteiligt. Aus Sicht des Jugendamtes sollte das jedoch das letzte Mittel sein. „Wir setzen auf Beratung und Begleitung“, bekräftigt Uhrmeister.

Informationen zu den Beratungsangeboten des Paderborner Kreisjugendamtes telefonisch unter der 05251-308-519, im Internet unter www.kreis-paderborn.de.

Bildunterzeile (Bild rechts):

Günther Uhrmeister, stellvertretender Leiter des Paderborner Kreisjugendamtes

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

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Telefax: 05251 308 - 8888
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