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Pressemeldung vom 11.03.2014

14,9 Millionen Euro flossen 2013 in den sozialen Wohnungsbau - Ab sofort gelten neue Förderbestimmungen -

Kreis Paderborn (krpb). Im vergangenen Jahr flossen 14,9 Millionen € Euro Fördergelder des Landes Nordrhein-Westfalen in den sozialen Wohnungsbau im Kreis Paderborn. Die Fördergelder wurden zur Errichtung von 9 Mietwohnungen, 239 Wohnheimplätze für Studierende, 48 Wohnheimplätze für Menschen mit Behinderungen und 32 Eigenheime bzw. Eigentumswohnungen errichtet sowie in zwei Fällen zur Reduzierung von Barrieren im bestehenden Wohnungsbestand verwandt.

Im Jahr 2014 sind Förderschwerpunkte nach dem aktuellen Wohnraumförderungsprogramm weiterhin der Mietwohnungsbau auf angespannten Wohnungsmärkten und die Aufwertung von Wohnquartieren, die in die Jahre gekommen sind. Darüber hinaus ist es Ziel, Haushalte mit mindestens einem Kind oder einer schwerbehinderten Person bei der Bildung von Wohneigentum zu unterstützen.
Die neuen Förderbestimmungen sind am 23. Januar 2014 in Kraft getreten.

Laut den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen wird der Neubau von selbstgenutztem Wohneigentum in den Kommunen Bad Wünnenberg, Borchen, Delbrück, Hövelhof und Paderborn gefördert.
Da in den übrigen Kommunen derzeit ausreichend Bestandsimmobilien vorhanden sind, ist in Altenbeken, Bad Lippspringe, Büren, Lichtenau und Salzkotten eine Neubauförderung nur in Härtefällen möglich.
„Häuslebauer“ in Hövelhof und Paderborn erhalten auf Darlehensbasis eine Grundpauschale von 63.000 Euro, in Paderborn zusätzlich einen Stadtbonus in Höhe von 15.000 Euro.
In Bad Wünnenberg, Borchen und Delbrück beträgt die Grundpauschale 43.000 Euro. Daneben werden je Kind ein Bonus von 5.000 Euro und ein Starterdarlehen in Höhe von 10.000 Euro gewährt.

Der Erwerb von vorhandenem Wohneigentum wird – wenn der energetische Standard der Wärmeschutzverordnung 1995 entspricht oder vergleichbar ist – mit 70% der Neubauförderung gefördert. Wer eine Gebrauchtimmobilie erwerben möchte, die den vorgenannten energetischen Standard nicht erfüllt, aber im Zuge des Erwerbs erheblich energetisch modernisiert werden soll, kann unter Umständen ein Förderdarlehen in Höhe von 80% der Neubauförderung in Anspruch nehmen.

Fördervoraussetzung ist, dass das Haushaltseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Ein Vier-Personen-Haushalt mit einem Arbeitnehmer kann bei einem Bruttojahreseinkommen von ca. 50.000 € noch in den Genuss von Fördermitteln kommen.
Die Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt zeigen, dass neben Eigentum auch Mitwohnungen gefragt sind. Gerade für Alleinstehende und Haushalte ab vier Personen fehlen entsprechende preisgünstige Wohnungen, insbesondere in Paderborn. Die Förderbestimmungen sehen für die Errichtung von Mietwohnungen im Kreis Paderborn zinsgünstige Darlehen in Höhe von bis zu 1.500 € je Quadratmeter Wohnfläche vor.
Daneben können Zusatzdarlehen u.a. für die Schaffung kleiner Wohnungen, den Einbau eines Aufzuges oder den Bau eines Passivhauses in Anspruch genommen werden. Für diese Zusatzdarlehen sind auf Antrag Tilgungsnachlässe in Höhe von bis zu 50% möglich.
Als Gegenleistung muss der Förderempfänger Mietpreis- und Belegungsbindungen eingehen.

Ferner fördert das Land investive Maßnahmen im Wohnungsbestand, insbesondere zur Reduzierung von Barrieren, zur Erneuerung von selbst genutztem denkmalgeschützten, denkmalwerten und/oder städtebaulich und baukulturell erhaltenswerten Wohngebäuden sowie zur Verbesserung der Energieeffizienz.

Zu den Fragen der Wohnraumförderung und über die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der als zinsgünstige Darlehen gewährten Fördergelder beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Amt für Bauen und Wohnen der Kreisverwaltung Paderborn. Sie bieten hierzu telefonische oder persönliche Beratungen unter 05251 308 421 und -426 oder in den Räumlichkeiten in der Aldegreverstr. 16, in Paderborn, an.

 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

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