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Pressemeldung vom 06.03.2015

Frühling: Aufzucht von Jungtieren hat begonnen – Kreis Paderborn erinnert an die Leinenpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten -

Kreis Paderborn (krpb). Lange haben wir auf „Karin“ gewartet. Aber nicht vergebens. Denn laut aktuellen Wetterprognosen vertreibt das Hochdruckgebiet am kommenden Wochenende das Schmuddelwetter und macht Platz für frühlingshafte Temperaturen und jede Menge Sonne.
Was den Menschen freut, ist Schwerstarbeit für die Natur. Erste Zugvögel wie der Kiebitz oder der Große Brachvogel treffen nach und nach ein und halten Ausschau nach geeigneten Nistplätzen. Die kräftezehrende Brutpflege und Aufzucht der Jungen ist eine besonders störungsempfindliche Phase im Lebensrhythmus der Tiere. In diesen Wochen entscheidet sich, ob der Nachwuchs durchkommt oder der Bestand abnimmt.

Der Kreis Paderborn erinnert deshalb auch in diesem Jahr an eine Reihe von Schutzvorschriften. Ganzjährig gilt: In Naturschutzgebieten dürfen die Wege nicht verlassen werden. Hunde sind an der Leine und auf den Wegen zu führen. Wer in Naturschutzgebieten die Wege verlässt oder seine Hunde frei laufen lässt, muss mit einem Bußgeld rechnen.
„Wanderer und Radfahrer, die abseits der Wege unterwegs sind, sowie frei laufende Hunde gefährden den Ablauf von Brut und Aufzucht“, warnt Britta Perschbacher vom Umweltamt des Kreises Paderborn. Naturschutzgebiete seien oft die letzten Rückzugsräume für gefährdete Tierarten. Um ihnen eine Chance zu geben, sollten Störungen durch Mensch und Haustier möglichst vermieden werden. „Die Leinenpflicht mindert für den Menschen nicht die Freude an der Natur, ist aber für die Tierwelt überlebenswichtig“. Und rücksichtsvolles Verhalten erhöhe darüber hinaus die Chance, Tiere in der freien Natur zu Gesicht zu bekommen. Denn bei ausreichendem Abstand zum Menschen verhalten sie sich ungestört.

Für das Wild beginnt bald die Setzzeit. Während der Feldhase bereits ab März bis in den Oktober Nachwuchs erwartet, kommen die Rehkitze erst im Mai zur Welt. An den ersten Tagen noch nicht zur Flucht fähig, hocken diese dicht gedrängt am Wiesen- oder Feldboden. Zwar ist das Muttertier nicht weit entfernt, doch säugt es den Nachwuchs nicht, wenn Hunde in der Nähe sind.
Hundehalter sollten deshalb daran denken, dass auch außerhalb von Naturschutzgebieten die „Kinderstube“ des Wildes keine stöbernden Hunde am Waldrand oder in offenen Wiesen verträgt. „Im schlimmsten Fall werden Rehkitze von ihren Müttern nicht mehr angenommen. Bodenbrütende Vogelarten wie Kiebitz und Brachvogel verlassen ihre Gelege“, erklärt Heiner Bühlbecker vom Kreisordnungsamt. Er bittet deshalb die Hundehalter, ihre Tiere auch außerhalb von Naturschutzgebieten an die Leine zu nehmen. Und auch Katzenbesitzer sollten auf ihren Liebling Acht geben.

Welche Anleinpflichten in einer Kommune darüber hinaus gelten, kann über die zuständigen Ordnungsämter erfragt werden.

Weitere Informationen erhalten Interessierte beim Umweltamt des Kreises Paderborn unter 05251 308-6654 (Britta Perschbacher).

 

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