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23. Oktober 2015

Nächtliches Blinken von Windkraftanlagen nur noch bei Bedarf?

- Christian Bork informiert über bedarfsgerechte Befeuerung von Windkraftanlagen am Mittwoch, 28. Oktober, um 18 Uhr im Großen Sitzungssaal des Paderborner Kreishauses -

Nächtliches Blinken von Windkraftanlagen nur noch bei Bedarf? Dieser Frage wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Natur, Umwelt und Klimaschutz am Mittwoch, 28. Oktober, um 18 Uhr im Großen Sitzungsaal des Paderborner Kreishauses nachgegangen.  © Daniel Kühne / Fotolia  
Nächtliches Blinken von Windkraftanlagen nur noch bei Bedarf? Dieser Frage wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Natur, Umwelt und Klimaschutz am Mittwoch, 28. Oktober, um 18 Uhr im Großen Sitzungsaal des Paderborner Kreishauses nachgegangen.

© Daniel Kühne / Fotolia

Kreis Paderborn (krpb). Die nächtliche „Disko-Dauerbeleuchtung“ von Windrädern nervt die Menschen im Paderborner Land. Jetzt könnte es eine Lösung geben. Mit Beschluss des Bundesrates zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen vom 1. September 2015 dürfen Windkraftanlagen vom Grundsatz her bedarfsgerecht befeuert werden. Bedarfsgerecht heißt, dass nur beim Anflug von Flugzeugen die Anlagen blinken, ansonsten bleibt es dunkel. Genehmigen muss diese bedarfsgerechte Befeuerung die Luftfahrbehörde, für den Kreis Paderborn ist das die Bezirksregierung mit Sitz in Münster. Doch die Rechtslage ist komplex. Derzeit kann der Kreis Paderborn als Genehmigungsbehörde für Windkraftanlagen diese nicht zwingend vorschreiben. Wie sieht die rechtliche Lage im Einzelnen aus? Was ist der Stand der Technik? Antworten auf diese Fragen gibt auf Einladung des Kreises Paderborn Christian Bork, Operations Manager des Unternehmen The Tower Company aus Langen im Rahmen der nächsten Sitzung des Ausschusses für Natur, Umwelt und Klimaschutz am Mittwoch, 28. Oktober, um 18 Uhr im Großen Sitzungsaal des Paderborner Kreishauses. Die Sitzung ist öffentlich.

Zum Stichtag 15. September 2015 waren im Kreis Paderborn 574 Windenergieanlagen in Betrieb. 340 davon sind über 100 m hoch und damit kennzeichnungspflichtig. Jene 290 Windräder, die sich außerhalb der Schutzzone des Paderborner Regionalflughafens befinden, könnten nach Einschätzung der Paderborner Kreisverwaltung durch geeignete und zugelassene Radarsysteme bedarfsgerecht befeuert werden. Allerdings müssten sämtliche Eigentümer sich einig sein, die anfallenden Investitionskosten zu tragen. Bei dem derzeit einzig zugelassenen System „airspex“ belaufen sich die Kosten (nach Angaben im Internet) auf ca. 700.00 bis 800.000 Euro pro Windfarm mit ein bis 15 Anlagen und deren Ausstattung mit vier bis fünf dieser Systeme. „Ich unterstütze alle Initiativen, die geeignet sind, den nächtlichen Sternenhimmel im Kreis Paderborn wieder in den ursprünglichen Zustand zu bringen“, sagt dazu Landrat Manfred Müller in einer Sitzungsvorlage als Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion für den Ausschuss am kommenden Mittwoch. Das nächtliche Blinken störe die Menschen. Und es passe nicht in die Kulturlandschaft. „Über die kommunalen Spitzenverbände werde ich mich auch weiterhin bei den zuständigen Bundesministerien dafür einsetzen, dass die mögliche Optimierung der Befeuerung zum Stand der Technik erklärt wird und damit dann zwingend von allen Windkraftbetreibern umgesetzt wird“, heißt es abschließend in der Sitzungsvorlage, die hier eingesehen werden kann.

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