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Pressemeldung vom 26.06.2015

Kreis Paderborn droht 11,2 Millionen Euro zu verlieren: Landrat Manfred Müller fordert gerechte Verteilung der Investitionsmittel des Bundes in NRW

- Landrat weist Vorstoß des Städtetages entschieden zurück -

Kreis Paderborn (krpb). Eigentlich schien alles in trockenen Tüchern zu sein. Der Bund will finanzschwachen Kommunen 3,5 Milliarden Euro an Investitionsmitteln zur Verfügung stellen. Davon entfallen 1,1 Milliarden Euro auf Nordrhein-Westfalen. Die kommunalen Spitzenverbände waren sich einig, dass die Gelder möglichst schnell und komplikationslos ausgezahlt werden sollten. Jetzt fordert der Städtetag einen neuen Verteilungsschlüssel. Dieser hätte zur Folge, dass zwei Drittel des NRW-Anteils an die kreisfreien Städte fließen würde. Mitglieder des Städtetages bekämen nach Berechnungen des Landkreistages NRW sogar 76 Prozent der Gesamtsumme. Ein Schelm, der dabei Böses denkt? 27 von 31 Kreisen hätten das Nachsehen, darunter der Kreis Paderborn. Gegenüber der ursprünglich angedachten Verteilung würden der Kreis und seine zehn Städte und Gemeinden insgesamt 11,2 Millionen Euro verlieren. „Geht gar nicht. Das akzeptieren wir auf keinen Fall“, sagt Landrat Manfred Müller. Ziel müsse es sein, die Gelder gerecht zu verteilen. Auch auf dem Lande würden Straßen und Schulen gebraucht.

Zuständig für die Verteilung ist das Land NRW. Nach dem Vorschlag des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW (MIK NRW) sollten die Mittel im Verhältnis der Bedürftigkeit und der Finanzstärke der Kommunen verteilt werden. Als Basis sollten die Schlüsselzuweisungen der Jahre 2011 bis 2015 dienen. Bereits bei dieser Verteilung würden etwa 55 Prozent der Mittel kreisfreien Städten zufallen, während der kreisangehörige Raum, in dem 60 Prozent der Menschen leben, nur etwa 45 Prozent erhalten würde. Aus Sicht des Landkreistages NRW und des Städte- und Gemeindebundes NRW wäre dieses Modell jedoch tragfähig und verfassungsrechtlich abgesichert.

Der jetzt vom Städtetag ins Feld geführte Vorschlag zur Verteilung der Mittel basiert auf drei Säulen: Ein Drittel soll über einen GFG-Schlüsselzuweisungsmaßstab, ein Drittel über einen Arbeitslosenschlüssel und ein Drittel über einen Kassenkreditschlüssel erfolgen. Bei Säule 2 und 3 käme noch einmal eine Bedingung dazu: Nur jene Kommunen würden etwas bekommen, deren Anteil an den entsprechenden Verteilungrößen „Arbeitslose“ und Kassenkredite“ über dem Landesdurchschnitt liegen. „Das funktioniert so nicht“, sagt Kreiskämmerer Ingo Tiemann. Beispiel „Arbeitslose“: Diese würden bereits im Soziallastensatz nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) berücksichtigt. Also würde die Zahl der Arbeitslosen hier doppelt berücksichtigt. Beispiel „Kassenkredit“: Viele Städte hätten ihre Investitionskredite zur Zinsoptimierung in Kassenkredite verwandelt. Dieses örtliche Zinsmanagement sage somit nicht viel über die Bedürftigkeit einer Kommune aus. Unterm Strich strebe der Städtetag eine einseitige Verteilung an, die nicht auf rechtssicheren Füßen stehe. Der vom MIK beabsichtigte Schlüssel sei nachvollziehbar, ausdifferenziert und rechtssicher. „In diese Richtung muss es gehen. Der ländliche Raum darf nicht abgehängt werden“, bekräftigt Müller.

Am Rande des gestrigen Empfangs des britischen Botschafters anlässlich des Besuchs der Queen in Berlin habe er die Thematik beim CDU-Oppositionsführer Armin Laschet angesprochen. Dieser habe ihm bereits seine Unterstützung signalisiert.

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