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Pressemeldung vom 19.03.2015

Kommission Jugendförderung Westfalen-Lippe: Anna Brathun vom Kreisjugendamt Paderborn ist eine Sprecherin des Arbeitskreises der Kreisjugendämter

Kreis Paderborn (krpb). Mit dem Ziel, die Jugendförderung in Nordrhein-Westfalen weiter voranzutreiben, arbeiten seit dem Jahr 2013 NRW-weit 10 Arbeitskreise zusammen. Entsprechend ihrer jeweiligen Jugendamtsform (Stadt-, Kreis-, Kleinstadt- und Großstadtjugendämter) oder aber nach Regionen aufgeteilt, beraten, reflektieren und bearbeiten ihre Mitglieder Themen der Jugendarbeit, gesetzliche Änderungen und Entwicklungen.
Regelmäßigen Kontakt sowohl untereinander als auch zur Landespolitik halten die Arbeitskreise über ihre Sprecher. Denn diese, jeweils zwei aus jedem Arbeitskreis, bilden zwei Kommissionen: die „Kommission Jugendförderung Westfalen-Lippe“ und die „Kommission Jugendförderung Rheinland“.

Neue Ideen und Vorschläge für die kommunale Jugendförderung kommen künftig auch aus Paderborn. Anna Brathun vom Kreisjugendamt wurde jetzt als eine von zwei Sprechern des Arbeitskreises der Kreisjugendämter gewählt. Gemeinsam mit Ede Friedrichs vom Kreisjugendamt Unna wird sich die Diplom-Sozialarbeiterin künftig in der „Kommission Jugendförderung Westfalen-Lippe“ engagieren.

„Diese überregionale Kommunikations- und Arbeitsebene ermöglicht den Jugendämtern, in einen systematischen Dialog über Themen, Herausforderungen und Schwerpunkte der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und erzieherischem Kinder- und Jugendschutz einzusteigen“, erklärt Brathun.
Darüber hinaus formulieren die Kommissionsmitglieder Bedarfe und Wünsche aus den Jugendämtern zur Weiterleitung an die Politik.

Rund 15 bis 20 Teilnehmer arbeiten in einem Arbeitskreis zusammen. Im Zuständigkeitsbereich des Landesjugendamtes Westfalen-Lippe gibt es 4 Arbeitskreise. Im Zuständigkeitsbereich des Landesjugendamtes Rheinland sind es 6 Arbeitskreise.
Ihre 8 bzw. 12 Sprecher bilden die jeweilige Kommissionen.

 

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2  Kommentare

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    Helmut Fleischmann
    21.03.2015 17:34 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    bei der "Überschrift" habe ich erwartet, dass Frau Brathun als Sprecherin mal etwas sagt bzw. zu lesen gibt, wie die Jugend von Westfalen-Lippe gefördert wird ? Was, wer, wie, wann wird gefördert?

    Auf diesen Kommentar antworten
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    Kreis-Paderborn Logo
    Kreis Paderborn
    23.03.2015 16:10 Uhr

    Der Arbeitskreis der Kreisjugendämter sowie die Kommission Jugendförderung sind Gremien, in denen Themen auf struktureller Ebene diskutiert und bearbeitet werden. Die Themen gehen über die praktische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen hinaus, haben aber durchaus auch Einfluss auf diese.
    Es geht beispielsweise um die Qualitätssicherung/-weiterentwicklung in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, um die tarifliche Eingruppierung von pädagogischen Fachkräften in Jugendeinrichtungen, die Aufstellung/Erarbeitung von Kinder- und Jugendförderplänen, um die Unterstützung und Schulung von Ehrenamtlichen, um Datenerhebungen in der Jugendarbeit, Sicherung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie der Fachkräfte, die in diesem Feld tätig sind, etc.
    Durch die Gremien erhalten die Jugendämter die Möglichkeit, in einen systemischen Dialog über Themen, Entwicklungen, Herausforderungen und Schwerpunkte der Bereiche (§ 11 – 14 SGB VIII): Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendverbandsarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz einzusteigen. In diesem Zusammenhang werden auch Bedarfe und Wünsche an die Landespolitik weitergegeben, was durchaus Auswirkungen auf die „praktische“ Jugendarbeit hat. Denn auf Landesebene werden entsprechende Gelder für die Jugendarbeit zur Verfügung gestellt, z.B. über den Kinder- und Jugendförderplan des Landes.

    Sie interessieren sich darüber hinaus für direkte Fördermaßnahmen in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen sowie Vereinen und Verbänden?! Diese Frage beantworten wir gerne für den Zuständigkeitsbereich unseres Kreisjugendamtes Paderborn.

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unseres Jugendamtes bieten unter anderem Fortbildungsangebote für Jugendgruppenleiter (JuLeiCa-Ausbildung) sowie ehrenamtliche Personen in der Kinder- und Jugendarbeit an. Zu Beginn eines jeden Jahres erscheint ein Fortbildungsheft, das rund 20 verschiedene Qualifizierungskurse über das Jahr vorstellt. Diese qualifizieren und bilden Jugendgruppenleiter und Ehrenamtliche in ihrer praktischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen weiter. Die Teilnahme an diesen Fortbildungsveranstaltungen ist kostenlos. Die Kosten trägt der Kreis Paderborn als besonderen Beitrag zur Förderung der Jugendarbeit und zur Stärkung des Ehrenamtes.

    Über die „Richtlinien des Kreises Paderborn zur Förderung im Bereich der Jugendhilfe“ haben Jugendgruppen, Vereine und Verbände die Möglichkeit der Unterstützung. Es können z.B. Ferienfreizeiten, sportliche und freizeitorientierte Angebote, Jugendpflegematerial, Gruppenleiterschulungen usw. finanziell bezuschusst werden. Die Richtlinien sowie die konkreten Voraussetzungen der Förderung können auf der Internetseite des Kreises Paderborn unter www.kreis-paderborn.de eingesehen werden.
    Gerne beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dazu auch telefonisch oder persönlich.

    Des Weiteren gibt es für junge Menschen Ferienfreizeiten, Internationale Jugendbegegnungen, Angebote an Schulen im Bereich Soziales Lernen, Rechtsradikalismus, Sucht oder Medien sowie geschlechtsspezifische Angebote. Diese werden durch das Kreisjugendamt organisiert, durchgeführt und anteilsmäßig finanziert.

    Ebenfalls werden für Jugendgruppen verschiedene Materialien und Geräte (Zelte, Spiel- und Sportgeräte, Buttonmaschine etc.) zum kostenlosen Verleih zur Verfügung gestellt. Eine vollständige Auflistung ist ebenfalls auf unserer Internetseite einsehbar.
    Gegen Zahlung einer Nutzungsgebühr können Jugendgruppen auch zwei Jugendzeltplätze nutzen.

    In jeder Kommune im Kreis Paderborn gibt es ein Haus der offenen Tür. Diese offene Kinder- und Jugendarbeit ist ein niederschwelliges und wohnraumnahes Angebot der Jugendhilfe und richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen im Alter von 6 – 27 Jahren. Durch diese Angebote der offenen Freizeitgestaltung werden Kinder und Jugendliche direkt unterstützt und gefördert. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit ist aber erst durch die Finanzierung durch Kreis- und Landesmittel sowie das Engagement der Städte und Gemeinden und kirchlichen Träger möglich.
    Der Kreis Paderborn unterstützt darüber hinaus als öffentlicher Träger der Jugendhilfe die Träger der offenen Kinder- und Jugendarbeit durch Beratung und Förderung, sorgt dafür, dass die Einrichtungen mit ausreichend Fachpersonal „versorgt“ sind, achtet auf eine adäquate Ausstattung der Räumlichkeiten, schafft verlässliche Grundlagen der Einrichtung der Unterstützung und Finanzierung durch Beschlüsse und verfolgt den Bedarf.

    Das Kreisjugendamt fördert und stärkt die Arbeit der Gruppen und Verbände nach § 74 SGB VIII. Es stellt die ideelle, fachliche und finanzielle Unterstützung von Verbänden, Vereinen, Gruppen und Initiativen der Jugend sicher. Dies erfolgt z.B. u.a. durch einen Zuschuss der Personalkosten der hauptamtlichen Jugendreferenten.

    Bei Interesse senden wir Ihnen gerne auch ein Exemplar des 3. Kinder- und Jugendförderplans sowie den dazugehörigen Richtlinien zur Förderung der Jugendhilfe zu. Dieser gibt einen sehr guten Überblick über alle Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten sowie Angebote. Vielleicht interessiert Sie darüber hinaus auch der Jahresbericht der Häuser der offenen Türen sowie der Jahresbericht des Jugendamtes?! Diese Dokumente können auf unserer Internetseite eingesehen werden, ebenso das Fortbildungsprogramm.
    Weitergehende Fördermöglichkeiten sind selbstverständlich auch im Kinder- und Jugendförderplan des Landes und des Bundes nachzulesen.

    Sollten Sie weitere Fragen zum Thema haben, hilft Ihnen Anna Brathun vom Kreisjugendamt Paderborn gerne weiter. Sie erreichen die Kollegin telefonisch unter 05251 308 – 5121.

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