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Pressemeldung vom 20.04.2015

Bilanz der Jugendgerichtshilfe: Jugendkriminalität im Kreis Paderborn leicht gesunken

Kreis Paderborn (krpb). „Die Jugendkriminalität im Kreis Paderborn ist im Vergleich zum Jahr 2013 leicht gesunken“, so lautet die aktuelle Bilanz der Jugendgerichtshilfe des Kreises Paderborn. Die Jugendkriminalitätsrate lag im Jahr 2014 bei 6,67 Prozent (2013: 7,12 %).

720 Jugendliche und Heranwachsende aus den neun Städten und Gemeinden des Kreises Paderborn (ohne Stadt Paderborn) wurden im vergangenen Jahr bei einer Straftat erwischt. Das sind 58 Straftäter weniger als im Jahr 2013.
Gegen die jungen Menschen wurde in insgesamt 889 Fällen (2013: 965 Fälle) ermittelt.
638 Verfahren wurden eingestellt, 285 davon waren an Auflagen wie Sozialstunden, Verkehrserziehungskurse und andere erzieherischen Maßnahmen gebunden. In den übrigen Verfahren ließ sich ein anfänglicher Tatverdacht nicht erhärten, so dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellte.
An der Spitze der Delikte stehen nach wie vor Diebstähle (156), gefolgt von Verkehrsdelikten (152) und Körperverletzungen (150).

Das Interesse junger Menschen an den so genannten harten Drogen wie Heroin oder LSD war im vergangenen Jahr weniger ausgeprägt. Verharmlost wird jedoch der Konsum von Cannabis. Der vermeintlich harmlose Joint kann das Gehirn schädigen und damit die geistige Leistungsfähigkeit einschränken sowie psychische Probleme nach sich ziehen.
87 Personen wurden im vergangenen Jahr im Zusammenhang mit Drogendelikten auffällig. 75 Drogentäter traten nur einmal, 2 Täter mit mehr als 250 Delikten in Erscheinung. Gegen die Wiederholungstäter wurden Bewährungsstrafen verhängt.

Zur Bekämpfung der (Drogen-) Kriminalität junger Menschen arbeiten seit dem vergangenen Jahr die Polizei, die Jugendgerichtshilfen von Stadt und Kreis Paderborn und die Staatsanwaltschaft im „Haus des Jugendrechts Paderborn“ an der Ferdinandstraße zusammen. Gemeinsam haben die Fachleute in dieser Zeit eine neue Form deliktbezogener Gruppenarbeit auf den Weg gebracht. Angebunden an den Allgemeinen Sozialdienst (ASD) der Justiz wurde „FreD“ ins Leben gerufen, ein pädagogisches Instrument zur Frühintervention bei jungen Drogenkonsumenten. Im Rahmen einer sozialpädagogischen Gruppenarbeit müssen sich die jungen Menschen mit ihrem Fehlverhalten auseinander setzen.
Zwei Mitarbeiter des ASD der Justiz wurden für diese Arbeit durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe geschult.

„Anders als im Erwachsenenstrafrecht gilt im Jugendstrafrecht vorrangig das Prinzip: Erziehung statt Strafe“, erklärt Kreisjugendamtsleiter Hermann Hutsch.
Gezielte erzieherische Maßnahmen, die auf das Fehlverhalten junger Menschen zugeschnitten sind, sollen dazu beitragen, die Jugendlichen wieder auf den richtigen Weg zu bringen. 112 junge Straftäter haben im Berichtsjahr an sozialen Trainingskursen, Verkehrserziehungskursen oder sozialpädagogischen Gruppenarbeiten teilgenommen.
Nach wie vor gehören auch die Ableistung von Sozialdiensten und die Zahlung von Geldbußen zu den Weisungen und Auflagen nach dem Jugendgerichtsgesetz. „Durch diese erzieherischen Maßnahmen und Auflagen sollen vor allem Wiederholungstaten verhindert werden“, so Hutsch.

Auch freiheitsentziehende Maßnahmen wie Wochenendarrest, Dauerarrest, die Verhängung von mehrmonatigen Jugendstrafen werden immer wieder verhängt. So mussten im vergangenen Jahr 14 Personen (2013: 13) tatsächlich längere Haftstrafen von mindestens 6 Monaten antreten.
20 Personen (2013: 27 Personen) wurden zu einer Strafe auf Bewährung verurteilt.

Hintergrund: Die Jugendgerichtshilfe ist eine Leistung der Jugendhilfe für Jugendliche (14 - 17 Jahre) und Heranwachsende (18 - 20 Jahre), die eine Straftat begangen haben. Ziel der Jugendgerichtshilfe ist die Befähigung junger Menschen, ihr Leben in dieser Gesellschaft legal zu gestalten. Angedockt ist diese beim Jugendamt.
Im Jugendgerichtsverfahren sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Paderborner Kreisjugendamtes als Gutachter zur Bewertung der individuellen Lebenssituation und Entwicklungsgeschichte eines Straftäters beteiligt und erläutern psychologische und pädagogische Hintergründe. Erarbeitet wird im Anschluss ein Entscheidungsvorschlag für das Jugendgericht, das erzieherische und soziale Aspekte beinhaltet.
Zuständigkeitsgebiet des Paderborner Kreisjugendamtes sind die Städte und Gemeinden des Kreises Paderborn mit Ausnahme der Stadt Paderborn, die über ein eigenes Jugendamt verfügt.

 

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