Zum Inhalt (Access key c)Zur Hauptnavigation (Access key h)Zur Unternavigation (Access key u)

19. November 2015

Landkreisversammlung des LKT NRW mit Finanzminister Walter-Borjans

Delegierte verabschieden Positionspapier zur Flüchtlingspolitik und fordern „Schwarze Null“ für die Kommunen

NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans war Hauptredner der Landkreisversammlung des LKT NRW (v.l.n.r.: Erster Vizepräsident Dr. Ansgar Müller, Kreis Wesel, Präsident Thomas Hendele, Kreis Mettmann, Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans, Zweiter Vizepräsident Frank Beckehoff, Kreis Olpe, Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein) 
NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans war Hauptredner der Landkreisversammlung des LKT NRW (v.l.n.r.: Erster Vizepräsident Dr. Ansgar Müller, Kreis Wesel, Präsident Thomas Hendele, Kreis Mettmann, Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans, Zweiter Vizepräsident Frank Beckehoff, Kreis Olpe, Hauptgeschäftsführer Dr. Martin Klein)

NRW-Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans war Hauptredner der Landkreisversammlung in Düsseldorf. Zu der Mitgliederversammlung des Landkreistages Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) waren die Delegierten aus den Kreisen, der Städteregion Aachen, den beiden Landschaftsverbänden und dem Regionalverband Ruhr gekommen, um mit dem Finanzminister zu diskutieren. Im Fokus der Diskussion stand dabei die Unterbringung, Versorgung und Integration von Flüchtlingen sowie deren Finanzierung.

Präsident Landrat Thomas Hendele (CDU), Kreis Mettmann, formulierte eine klare Forderung: „Wir brauchen eine Schwarze Null für die Kommunen bei der finanziellen Bewältigung des Flüchtlingszustroms.“ Die Kreise und Kommunen in NRW bewiesen derzeit immer wieder auf´s Neue intensives und erfolgreiches Management. Gerade in Anbetracht der seit Jahren bestehenden strukturellen Unterfinanzierung kommunaler Haushalte könne es aber nicht sein, dass den Kommunen noch zusätzliche Kosten für originär staatliche Aufgaben aufgebürdet würden. Das Gemeindefinanzierungsgesetz NRW weise bereits eine deutliche Schieflage zulasten der Kreise auf, deren Brisanz schon im Jahr 2013 ein Gutachten der Landesregierung bestätigt habe. Hier besteht ohnehin deutlicher Änderungsbedarf. Wenn noch immense Mehrkosten für die Integration hinzukämen, könnten die Kreise dies nicht mehr verkraften.

Die Kreise in NRW sehen sich in Zukunft insbesondere mit Kosten für die Integration der Flüchtlinge konfrontiert. Hierzu zählen z. B. Unterkunftskosten nach dem SGB II (Hartz IV) oder Kosten für die Integration anerkannter Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt. „Hierfür müssen Bund und Land Lösungen schaffen, denn wir können die Zusatzkosten nicht durch eine Erhöhung der Kreisumlage refinanzieren“, so Präsident Hendele.

Die Delegierten der Landkreisversammlung beschlossen einstimmig ein Positionspapier zur Flüchtlingspolitik (Anlage), das sich auf die Kompetenzen und Aufgabenfelder der Kreise konzentriert und folgende vier Themenbereiche behandelt:

1. Unterbringung/Versorgung in NRW
Das Land NRW wird aufgerufen, seine ihm obliegende Aufgabe zur Erstaufnahme von Flüchtlingen mit deutlich erweiterten Kapazitäten wahrzunehmen und die an ihrem Limit operierenden Kommunen insofern zu entlasten. Gefordert wird eine weitergehende Bereitstellung von leerstehenden Landes- und Bundesliegenschaften und die Schaffung einer Tagesstruktur für die Flüchtlinge bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen, z.B. Sprachkurse, Sportangebote, Hilfstätigkeiten in der Unterkunft oder Betriebspraktika.

2. Integration von schutzbedürftigen Asylbewerbern
Gefordert wird eine Ankommenskultur der Flüchtlinge mit der Anerkennung der freiheitlich demokratischen Werte des Grundgesetzes wie die Meinungs- und Religionsfreiheit, die Gleichstellung von Frau und Mann und der Schutz von Minderheiten. Diese bildet den Schlüssel für eine rasche Integration in Schule, Ausbildung und Arbeitsmarkt. Notwendig ist eine Residenzpflicht auch für Asylberechtigte innerhalb eines Kreises oder einer kreisfreien Stadt als Voraussetzung für Sozialleistungen, damit keine Überforderung einzelner Kommunen eintritt sowie die Schaffung angemessenen Dauerwohnraums für mindestens 100.000 Menschen jährlich.

3. Vollfinanzierung durch Bund und Land
Vom Land NRW und dem Bund wird eine auskömmliche Finanzierung der den Kommunen entstehenden unmittelbaren und mittelbaren Kosten gefordert. Allein bei den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II droht den Kreisen in NRW im Jahr 2016 – unter Zugrundelegung der Berechnungen des Bundes – „ungebremst“ Mehraufwand in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrages, dessen Finanzierung in keiner Weise dargestellt werden kann.

4. Rückführung ausreisepflichtiger Personen
Allein in NRW sind Tausende von Menschen vollziehbar ausreisepflichtig, deren Rückführung durch die kommunalen Ausländerbehörden nur mit hinreichender Unterstützung des Landes NRW und des Bundes organisiert werden kann. Hemmnisse beim Vollzug von Rückführungen wie die geltende Erlasslage des Landes sind zu beseitigen.

  • Positionpapier des Landkreistages NRW

    Beschluss der Landkreisversammlung des Landkreistages NRW am 18.11.2015 - Schutzbedürftige Flüchtlinge integrieren – nicht schutzbedürftige Migranten rückführen
 
 
 

Anschrift

Kreis Paderborn
Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

Kontakt

Telefon: 05251 308 - 0
Telefax: 05251 308 - 8888
E-Mail senden

 
RAL Gütezeichen
Vorbildliches Europa-Engagement als „Europaaktive Kommunen“