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02. Januar 2018

RAL-Gütezeichen zum sechsten Mal in Folge: Kreisverwaltung Paderborn erneut für Mittelstandsfreundlichkeit ausgezeichnet

Dieses Gütezeichen attestiert einer Kommune, dass sie serviceorientiert handelt und insbesondere auch kleineren und mittleren Unternehmen Wege durch Bürokratieabbau verkürzt und vereinfacht

RAL-Gütezeichen zum sechsten Mal in Folge 
v. l. Herbert Wüster, ehem. Geschäftsführer Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V. (bis 2017), Madita Beeckmann, neue Geschäftsführerin Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e. V. (ab 2018) sowie Landrat Manfred Müller, Foto Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreis Paderborn, Ulrike Sander

Die Kreisverwaltung Paderborn ist zum sechsten Mal in Folge (nach 2007, 2009, 2011, 2013 und 2015) für ihre Mittelstandsfreundlichkeit ausgezeichnet worden. Sie darf auch weiterhin das RAL-Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ führen. Dieses Gütezeichen attestiert einer Kommune, dass sie serviceorientiert handelt und insbesondere auch kleineren und mittleren Unternehmen Wege durch Bürokratieabbau verkürzt und vereinfacht.

„Diese erneute Auszeichnung dokumentiert transparent und nachprüfbar, dass wir konsequent und verlässlich unternehmerisches Handeln durch eine unternehmensfreundliche Verwaltung unterstützen“, betont Landrat Manfred Müller.

Die Städte und Gemeinden stünden in einem harten Wettbewerb um Investoren. „Mit dem bundesweit anerkannten RAL-Gütezeichen ist der Kreis Paderborn auch im Wettbewerb der Regionen gut aufgestellt“, bekräftigt Müller. Zufriedene Unternehmen seien Botschafter für den Standort und die beste Standortwerbung. Und auch die Kommunen haben was davon: Denn in der Regel sind mit Unternehmensansiedlungen auch neue Arbeits- und Ausbildungsplätze verbunden.

14 Serviceversprechen erfüllt

Das Gütesiegel wird verliehen, wenn die Verwaltung 14 Serviceversprechen einhält. Diese Kriterien müssen messbar sein, damit Verwaltungshandeln überprüfbar und bundesweit vergleichbar ist. So muss eine Entscheidung über gewerbliche Bauvorhaben innerhalb von 40 Arbeitstagen gefällt sowie Auftragsrechnungen mittelständischer Unternehmen innerhalb von 15 Arbeitstagen bezahlt werden. Genehmigungen von Schwertransporten müssen rechtzeitig vor Transportbeginn erteilt, auf Beschwerden innerhalb von maximal drei Arbeitstagen reagiert werden. Unternehmeranfragen per E-Mail oder Telefon werden innerhalb eines Arbeitstages beantwortet. Diese festen Terminzusagen und Bearbeitungszeiten sorgen für finanzielle und zeitliche Planungssicherheit. Ein Verwaltungswegweiser für den Mittelstand enthält alle Kontaktdaten der Ansprechperson für Themen wie Wirtschaftsförderung, Existenzgründung oder auch Genehmigung von Bauvorhaben.

Alle zwei Jahre neu auf dem Prüfstand

Die zertifizierten Verwaltungen sind verpflichtet, die Einhaltung ihrer Serviceversprechen selbst zu kontrollieren. Alle zwei Jahre überprüft die TÜV Nord Cert GmbH im Kreis Paderborn als unabhängige Auditorin, ob alle Kriterien erfüllt wurden. Nicht nur die Unternehmen sondern auch Verwaltungen profitieren davon: Denn für die Zertifizierungen werden vorhandene Abläufe und Informationswege innerhalb der Paderborner Kreisverwaltung ganzjährig überprüft und optimiert.

Im April 2006 hatte sich die Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V. mit Unterstützung und Förderung durch das NRW-Wirtschaftsministerium in Düsseldorf gegründet, um bundesweit einheitliche Gütekriterien für die Mittelstandsorientierung von Kommunen zu entwickeln. Der Kreis Paderborn gehört zu den 12 Gründungsmitgliedern der Gütegemeinschaft und wurde jetzt bereits zum sechsten Mal mit dem Gütezeichen „Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung“ ausgezeichnet.
Grundlage der Zertifizierung bilden die Güte- und Prüfbestimmungen, die gemeinsam von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. und der Gütegemeinschaft Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltungen e.V. entwickelt wurden.

 
 
 

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