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15. Dezember 2017

Tipps zum Brandschutz in der Advents- und Weihnachtszeit

Damit aus den Feiertagen keine Feuertage werden

2 Personen halten Feuerlöschspray 
Landrat Manfred Müller (links) und bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger Olaf Meiners (rechts) empfehlen Löschschaum aus der Dose (Foto: Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Kreis Paderborn, Anna-Sophie Schindler)

Lichter und Kerzen machen die Advents- und Weihnachtszeit zu einer besonders schönen Zeit. Damit dies so bleibt und aus den Feiertagen keine „Feuertage“ werden, geben Experten aus dem Kreis Paderborn wichtige Tipps.

Vorsorge ist besser als Nachsorge. Das weiß auch Landrat Manfred Müller. Das ganze Jahr hat er daher neben einem großen Feuerlöscher eine kleine Dose mit Löschsspray parat. „Man kann schon mit solchen Kleinigkeiten Großes bewirken“, sagt Müller. Im Zweifel helfe auch ein Eimer Wasser, der griffbereit neben Kerzen oder Weihnachtsbaum platziert ist.

Das Löschspray aus der Dose gibt es schon ab 20 Euro im Baumarkt, weiß Olaf Meiners, Vorsitzender der Kreisvereinigung der Schornsteinfeger. Bei einem Feuerlöschspray handelt es sich um eine Art Spraydose mit einem Schaummittelkonzentrat, das es ermöglicht, kleine Entstehungsbrände im Haushalt zu löschen. „Das Haltbarkeitsdatum sollte jedoch regelmäßig überprüft werden. In der Regel sind die kleinen Dosen drei Jahre haltbar“, sagt Meiners.

Rudolf Reiling ist hauptamtlicher Feuerwehrmann im Kreis Paderborn und rät, brennende Kerzen nie unbeaufsichtigt zu lassen. „Auch nicht für einen kurzen Moment.“

Bei Kerzen am Adventskranz sollte darauf geachtet werden, dass die Tannen frisch sind und noch nicht durch die warme Heizungsluft ausgetrocknet und somit leicht entflammbar sind. Auch sollte der Kranz immer auf einer nicht brennbaren Unterlage, wie einem Teller aus Glas oder Porzellan liegen. Unter den Kerzen selbst sollten Tropfschalen für herunterlaufendes Wachs stehen. „Man sollte die Kerzen auch nicht bis zum Ende abbrennen. Schon wenige Funken auf den Adventskranz könnten ein Feuer entfachen“, sagt Reiling.

Der Kranz sollte außerdem nicht in der Nähe von Gardinen und Vorhängen oder im Durchzug aufgestellt werden.

Für echte Kerzen am Weihnachtsbaum gilt das Gleiche. Außerdem sollte der Baum nicht den Fluchtweg versperren. Bei elektrischen Lichterketten gilt, auf das VDE-Siegel zu achten, welches zeigt, dass die Lichterkette geprüft und sicher ist.

Kommt es beim Kochen zum Fettbrand ist es wichtig, diesen nicht mit Wasser zu löschen. „Man sollte versuchen den Deckel auf den Topf zu legen. Und wenn man sich nicht sicher ist, ob das Feuer gelöscht ist, dann auch die Feuerwehr rufen“, sagt Reiling.

Ein letzter Tipp ist nicht nur ein Hinweis, sondern auch seit dem ersten Januar 2017 gesetzlich verpflichtend: Rauchwarnmelder. „In jedem Kinderzimmer, Schlafzimmer und in den davon abgehenden Rettungswegen müssen mindestens Rauchwarnmelder angebracht sein. Geregelt ist die gesetzliche Verpflichtung in der Landesbauordnung NRW“, erklärt Schornsteinfeger Meiners.

 
 
 

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