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08. August 2017

Afrikanische Schweinepest rückt näher: „Ein einzelnes Wurstbrot reicht“

Kreisveterinäramt warnt vor immensen wirtschaftlichen Schäden bei Ausbruch der Seuche

Ein Wildschwein kann die afrikanische Schweinepest übertragen © Foto:©prochym - stock.adobe.com 
Ein Wildschwein kann die afrikanische Schweinepest übertragen © Foto:©prochym - stock.adobe.com

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist weiter auf dem Vormarsch. Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) hat sich die Seuche in den Jahren 2014 und 2015 in die vier EU-Mitgliedsstaaten Litauen, Polen, Lettland und Estland und von dort aus weiter in Richtung Westen und Norden ausgebreitet. Zahlreiche Fälle von ASP sind nach Angaben des FLI bei Wildschweinen und etliche Fälle bei Hausschweinen festgestellt worden.

Die Tschechische Republik meldete erste Fälle von ASP bei Wildschweinen in der Grenzregion zur Slowakei am 27. Juni 2017. Die Seuche wird durch ein Virus hervorgerufen, das hoch ansteckend und „nur“ für Haus- und Wildschweine gefährlich ist. „Ein Ausbruch in heimische Beständen wäre eine Krise mit verheerenden Folgen für die gesamte Landwirtschaft und fleischverarbeitende Industrie“, warnt der Leiter des Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen, Dr. Klaus Bornhorst. Die Tiere verenden innerhalb weniger Tage. Die Sterberate beträgt nahezu 100 Prozent. Einen Impfstoff gibt es nicht. Hygienische Maßnahmen und eine Reduzierung des Schwarzwildbestandes sind die einzigen möglichen Mittel zur Vorbeugung und im Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest.
Übertragen wird ASP von Tier zu Tier. Aber auch indirekt ist eine Infizierung möglich, beispielsweise durch virenbehaftete Transportfahrzeuge, Kleidung, Schuhe oder auch Schlacht- und Speiseabfälle. Genau diese Art der möglichen Ansteckung bereitet den Behörden in der Reisezeit große Sorgen. „Ein einziges weggeworfenes oder mitgebrachtes Wurstbrot reicht“, warnt Bornhorst. Das Virus sei nicht nur hoch ansteckend sondern auch äußerst widerstandsfähig: In Fleisch- und Wurstwaren halte es sich mitunter monatelang, in Gefrierfleisch sogar bis zu sechs Jahre. „Speisereste, die Reisende oder Fernfahrer an Tankstellen, Raststätten oder Autobahnparkplätzen wegwerfen, sind eine Gefahr. Werden infizierte Fleisch- und Wurstreste von Wildschweinen gefressen, tragen diese dann den Virus in sich und können ihn weiterverbreiten“, erläutert Bornhorst.
Das FLI schätzt das Risiko eines Eintrags durch Speisereste dann auch als hoch ein. Die Behörden haben bereits reagiert. An den Grenzen wird darauf hingewiesen, Speiseabfälle nur in verschlossenen, also für Wildschweine nicht erreichbaren Müllcontainern zu entsorgen. Das Bundeministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat einen mehrsprachigen Handzettel mit einem solchen Hinweis herausgegeben. Millionen von Haus- und Wildschweinen seien bedroht.

Eine zweite vorbeugende Maßnahme ist die Reduzierung von Schwarzwild. Seit Jahren hebt der Kreis Paderborn regelmäßig die Schonzeit für die Altersklasse der so genannten Überläufer (Wildschweine im 2. Lebensjahr) auf. Neben den ganzjährig frei gegebenen Frischlingen sollen auch die Überläufer erst einmal bis Ende März 2018 ebenfalls durchgehend bejagt werden. „Wir möchten mit der ganzjährigen Bejagung die Wildschäden minimieren und gleichzeitig das Risiko eines möglichen Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest verringern“, erläutert Heiner Bühlbecker vom Paderborner Kreisordnungsamt.

Der leitende Veterinär Dr. Klaus Bornhorst erinnert noch einmal an die wichtigsten Bestimmungen in der Schweinehaltungshygiene-Verordnung: So müssen Ställe regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden. Speise- und Küchenabfälle dürfen auf keinen Fall an Schweine und Wildschweine verfüttert werden. Wildschweine sind vom Hof fernzuhalten. Deshalb muss das Hofgelände umzäunt sowie Futtermittel und Streu unerreichbar gelagert werden. „Bei erhöhten Tierverlusten oder erfolgloser Antibiotikabehandlung muss der Tierarzt hinzugezogen werden“, so Bornhorst. Klassische Anzeichen der Afrikanischen Schweinepest sind häufig hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Atemprobleme, Durchfall, Blaufärben der Haut, plötzliche Todesfälle. Trächtige Sauen können verferkeln. Der Nachweis der Erkrankung kann jedoch nur im Labor erfolgen. „Das ist dann erst einmal nur eine Ausschluss-Diagnostik. Diese hat keine Folgen für den Betrieb und bedeutet nicht, dass ein Verdacht auf Schweinepest vorliegt“, betont der leitende Veterinär.

Hintergrund:
Bei der Afrikanischen Schweinepest (ASP) handelt es sich um eine Tierseuche, die für die erkrankten Schweine so gut wie immer tödlich verläuft. Für den Menschen oder andere Haus- und Wildtiere besteht keine Gefahr. Das Virus wird über Tierkontakte (über alle Körperflüssigkeiten), kontaminierte Fahrzeuge oder Kleidung und Schuhwerk sowie über Speiseabfälle mit kontaminiertem Schweinefleisch übertragen. Die Übertragung durch Lederzecken, die vor allem in Afrika eine Rolle spielt, ist in unseren Breiten nicht von Bedeutung.

 
 
 

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