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16. Februar 2018

Bauen oder kaufen: So kann der Traum vom Eigenheim gelingen

Neue Förderbestimmungen seit dem 1. Februar in Kraft

Neue Bestimmungen der Förderung von Wohneigentum seit 1. Februar 2018 
Neue Bestimmungen der Förderung von Wohneigentum seit 1. Februar 2018

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt auch in diesem Jahr die Förderung von Wohneigentum. Die neuen Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen gelten seit dem 1. Februar.
Für den Bau oder Kauf von neuen oder gebrauchten Immobilien zur Selbstnutzung können zinsgünstige Darlehen beantragt werden. Das Förderangebot richtet sich an Haushalte mit mindestens einem Kind oder einem schwerbehinderten Haushaltsmitglied. Das Haushaltseinkommen darf bestimmte Einkommensgrenzen nicht übersteigen. Förderberechtigt ist z. B. ein 4-Personen-Haushalt (darunter zwei Kinder) dann, wenn sein Bruttojahresarbeitseinkommen die Grenze von 52.100 Euro nicht überschreitet.

In allen Kommunen des Kreises Paderborn können der Neubau und Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum gefördert werden. Wie viel Geld der Staat dazu tut, richtet sich nach einer regional gestaffelten Grundpauschale und einer Familienkomponente. Diese werden – unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder einen Erwerb handelt – in gleicher Höhe gewährt.

Kommune Kostenkategorie Grundpauschale
Altenbeken 2 70.000,00 €
Bad Lippspringe 3 90.000,00 €
Bad Wünnenberg 2 70.000,00 €
Borchen 3 90.000,00 €
Büren 2 70.000,00 €
Delbrück 3 90.000,00 €
Hövelhof 3 90.000,00 €
Lichtenau 1 60.000,00 €
Paderborn 3 90.000,00 €
Salzkotten 3 90.000,00 €

Zusätzlich wird ein Familienbonus von 15.000,00 Euro je Kind oder schwerbehinderter Person gewährt. Auch kann ein anteiliger Tilgungsnachlass in Höhe von 7,5 % des bewilligten Darlehens gewährt werden.

Die Förderdarlehen sind mit jährlich 0,5 % zu verzinsen und mit 1 % (bei Neubau) bzw. 2 % (bei Erwerb) zu tilgen. Ferner ist ein Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 % jährlich zu entrichten. Diese Konditionen gelten zunächst für 20 Jahre.

Im Kalenderjahr 2017 wurden im Kreis Paderborn ca. 2,6 Millionen Euro an Fördermittel in Form von zinsgünstigen Darlehen für den Neubau und Erwerb von 25 Eigenheimen bewilligt.

Das Amt für Bauen und Wohnen des Kreises Paderborn,
Aldegreverstraße 10 – 14, in Paderborn, berät gern persönlich oder telefonisch unter 05251 308 6322 oder 05251 308 6323.

 
 
 
 

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Aldegreverstraße 10 – 14
33102 Paderborn

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