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10. Februar 2017

Beobachtungsgebiet kann aufgehoben werden, keinerlei Auffälligkeiten: Handelsbeschränkungen für rund 400 Tierhalter ab Samstag, 11. Februar, außer Kraft gesetzt

Stallpflicht bleibt

Beobachtungsgebiet kann aufgehoben werden © Foto: fuxart - Fotolia 
Beobachtungsgebiet kann aufgehoben werden © Foto: fuxart - Fotolia

Die klinischen Untersuchungen im bisherigen Beobachtungsgebiet rund um den Ausbruchsbetrieb in Delbrück-Westenholz konnten abgeschlossen werden. „Wir haben hier nichts Auffälliges entdeckt“, erklärt der leitende Veterinär des Kreises Paderborn, Dr. Klaus Bornhorst. In dem Gebiet mit einem Radius von rund 10 km rund um den Hof galten abgestufte Handelsbeschränkungen, nachdem dort die Geflügelpest ausgebrochen bzw. am 11. Januar amtlich bestätigt worden war. Das Beobachtungsgebiet wird per Allgemeinverfügung aufgehoben. Für rund 400 Betriebe mit einer Million Stück Geflügel entfallen ab Mitternacht, also ab Samstag, 11. Februar, damit sämtliche Handelsbeschränkungen.

„Nachdem die erforderlichen Maßnahmen (u. a. Tötung und unschädliche Beseitigung des Geflügels in dem Ausbruchsbetrieb sowie epidemiologische Ermittlungen und klinische und virologische Untersuchungen) in den mit Tierseuchenverfügung vom 11.01.2017 festgelegten Sperrbezirk und Beobachtungsgebiet durchgeführt worden sind, gilt der in einem Geflügelbestand in Delbrück am 11.01.2017 festgestellte der Ausbruch der Geflügelpest bei einem gehaltenen Vogel (Pute) als erloschen“, heißt es wörtlich in der Verfügung.

Ob die im Steinhorster Becken tot aufgefundene Wildgans den für Tiere hoch ansteckenden Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N8 in sich trug, steht noch nicht fest. Die Wildgans war am vergangenen Montag, 6. Februar, tot aufgefunden worden. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Ostwestfalen-Lippe (CVUA-OWL) hatte am gestrigen Donnerstag (9. Februar) bereits mitgeteilt, dass der Influenza-A-Virus vom Subtyp H5 nachgewiesen wurde, das Tier also an Geflügelpest erkrankt war. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit) untersucht derzeit, ob es sich um die hoch ansteckende Variante handelt. Mit dem Ergebnis wird im Laufe des Wochenendes gerechnet. Die Geflügelpest ist eine Tierseuche. „Fälle von HPAIV H5N8-Infektionen beim Menschen sind bisher nicht bekannt“, vermeldet das FLI auch in seiner aktualisierten Risikoeinschätzung vom 24. Januar.

Der leitende Veterinär des Kreises Paderborn, Dr. Klaus Bornhorst bittet alle Tierhalter um Verständnis, dass alles Geflügel bis auf weiteres im Stall gehalten werden muss. Der Nachweis der Geflügelpest bei der tot aufgefundenen Wildgans zeige, dass die Gefahr noch nicht vorüber sei. Die Stallpflicht gilt im gesamten Kreisgebiet seit dem 22. November. Vor allem Wildgänse und Schwäne gelten als Überträger des Geflügelpesterregers. Das Virus wird von infizierten Tieren weitergegeben, kann aber auch durch Produkte wie Geflügelfleisch oder durch Kleider, Schuhe oder andere Gegenstände aus infizierten Gebieten übertragen werden.

 
 
 

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